Zu finden sind die Bebauungspläne in alphabetischer Reihenfolge (Straßenname). Nicht zu allen Straßen existieren Bebauungspläne. Wenden Sie sich bitte in einem solchen Fall an die unten angegebenen Ansprechpartner.
Bei Fragen zu den Bebauungsplänen können Sie sich gerne an Herrn Frank Nagel oder Frau Isabell Prößler wenden.
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Gemeinde Johannesberg für den Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Feuerwehrhaus Johannesberg – Wertstoffhof“
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 14. Oktober 2025 den Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans Feuerwehrhaus Johannesberg – Wertstoffhof in der Fassung vom 01.10.2025 gebilligt.
Der genaue Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Feuerwehrhaus Johannesberg – Wertstoffhof“ für das Gebiet ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Der überarbeitete Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Feuerwehrhaus Johannesberg – Wertstoffhof“ und die Begründung liegen im Rathaus, Zimmer 04, Anschrift: Oberafferbacher Str. 12, 63867 Johannesberg, vom 07.11.2025 bis einschließlich 08.12.2025, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Ergänzend hierzu besteht die Möglichkeit der elektronischen Abgabe von Stellungnahmen an die E-Mail-Adresse info@johannesberg.de. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Feuerwehrhaus Johannesberg – Wertstoffhof“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für
die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „Feuerwehrhaus Johannesberg – Wertstoffhof“ nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht nach §2a BauGB mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Arten/Lebensgemeinschaften, Menschliche Gesundheit, Bevölkerung, Landschaft/Erholung sowie Kultur und Sachgütern
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Potentialabschätzung) und Landschaftspflegerischer Begleitplan
- Prognose der Geräuschimmissionen
- Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (17.04.25)
- Stellungnahme des Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (16.04.2025)
- Stellungnahme des BUND-Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Aschaffenburg (10.05.25)
- Stellungnahme des Landratsamts Aschaffenburg – Untere Naturschutzbehörde (06.05.25)
- Stellungnahme des Landratsamts Aschaffenburg – Untere Immissionsschutzbehörde (09.05.25)
- Stellungnahme des Landratsamts Aschaffenburg – Brandschutzdienststelle (14.04.25)
- Stellungnahme des Landratsamts Aschaffenburg – Untere Denkmalschutzbehörde, (29.04.25)
- Stellungnahme des Landratsamts Aschaffenburg – Regionaler Planungsverband Bayer. Untermain – Region 1 (16.04.25)
- Stellungnahme der Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde (16.04.25)
- Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Aschaffenburg (07.04.25)
- Neun inhaltsähnliche Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der baulichen Entwicklung insbesondere die Auswirkungen auf Boden, auf Wasser, auf Klima/Luft, auf Pflanzen und Tiere, auf Landschaftsbild/Erholung, auf den Menschen sowie Kultur- und Sachgüter geprüft und in der Begründung zum Bebauungsplan mit dem Umweltbericht erläutert.
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.johannesberg.de/bebauungsplaene veröffentlicht und über das „zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern“ unter geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal abrufbar.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Johannesberg, 28.10.2025
Peter Zenglein
1.Bürgermeister
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren
Städtebauliche Beurteilung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Johannesberg – Feuerwehr und Recyclinghof Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Johannesberg – Feuerwehr und Recyclinghof Umweltbericht
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) der Gemeinde Johannesberg für den Bebauungsplan Feuerwehrhaus Johannesberg – Wertstoffhof
Der Gemeinderat Johannesberg hat in der Sitzung vom 23.07.2024 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus Johannesberg – Wertstoffhof“ beschlossen.
Geltungsbereich (Lageplan)
Der Lageplan vom 11.07.2024 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).
Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Oberafferbach:
5016 T (T=Teilfläche einbezogen), 5017 T, 5018, 5019, 5023 T, 5025 T, 5027 T, 5028 T
Das Gebiet des Bebauungsplanes wird umgrenzt:
Gemarkung Oberafferbach
Im Norden: Fl.Nr. (Wald), Fl.Nr. 5023 (Waldweg)
Im Osten: Westgrenze der Fl.Nr. 4976, 4977, 4978, 4979, 4980, 4981, 4982, 4983
Im Süden: Fl.Nr. 5017 (Deponie) Fl.Nr. 5016 (Wirtschaftsweg)
Im Westen: Fl.Nr. 5028, 5027, 5026
Der Lageplan vom 11.07.2024 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).

Verfahrensart
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren durchgeführt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Bebauungs- und Grünordnungsplan für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses und eines Wertstoffhofes mit Grünabfallplatz.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 04 , Oberafferbacher Str. 12, 63867 Johannesberg, während der Dienstzeiten Mo-Fr. 08.00 – 12.00 und zusätzlich Do 13.30 – 18.00 Uhr bzw. auf der Internetseite der Gemeinde unter www.johannesberg.de eingesehen werden.
Johannesberg, 01.08.2024
Peter Zenglein
1.Bürgermeister
Bekanntmachung vorgezogene Bürgerbeteiligung
Johannesberg – Feuerwehr und Recyclinghof
Abschlussbericht Geräuschimmissionen
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) der Gemeinde Johannesberg für den Bebauungsplan Feuerwehrhaus Johannesberg – Wertstoffhof
Der Gemeinderat Johannesberg hat in der Sitzung vom 23.07.2024 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus Johannesberg – Wertstoffhof“ beschlossen.
Geltungsbereich (Lageplan)
Der Lageplan vom 11.07.2024 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).
Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Oberafferbach:
5016 T (T=Teilfläche einbezogen), 5017 T, 5018, 5019, 5023 T, 5025 T, 5027 T, 5028 T
Das Gebiet des Bebauungsplanes wird umgrenzt:
Gemarkung Oberafferbach
Im Norden: Fl.Nr. (Wald), Fl.Nr. 5023 (Waldweg)
Im Osten: Westgrenze der Fl.Nr. 4976, 4977, 4978, 4979, 4980, 4981, 4982, 4983
Im Süden: Fl.Nr. 5017 (Deponie) Fl.Nr. 5016 (Wirtschaftsweg)
Im Westen: Fl.Nr. 5028, 5027, 5026
Der Lageplan vom 11.07.2024 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).

Verfahrensart
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren durchgeführt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Bebauungs- und Grünordnungsplan für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses und eines Wertstoffhofes mit Grünabfallplatz.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 04 , Oberafferbacher Str. 12, 63867 Johannesberg, während der Dienstzeiten Mo-Fr. 08.00 – 12.00 und zusätzlich Do 13.30 – 18.00 Uhr bzw. auf der Internetseite der Gemeinde unter www.johannesberg.de eingesehen werden.
Johannesberg, 01.08.2024
Peter Zenglein
1.Bürgermeister
Bekanntmachung vorgezogene Bürgerbeteiligung
Johannesberg – Feuerwehr und Recyclinghof
Abschlussbericht Geräuschimmissionen
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) der Gemeinde Johannesberg für den Bebauungsplan Feuerwehrhaus Johannesberg – Wertstoffhof
Der Gemeinderat Johannesberg hat in der Sitzung vom 23.07.2024 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus Johannesberg – Wertstoffhof“ beschlossen.
Geltungsbereich (Lageplan)
Der Lageplan vom 11.07.2024 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).
Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Oberafferbach:
5016 T (T=Teilfläche einbezogen), 5017 T, 5018, 5019, 5023 T, 5025 T, 5027 T, 5028 T
Das Gebiet des Bebauungsplanes wird umgrenzt:
Gemarkung Oberafferbach
Im Norden: Fl.Nr. (Wald), Fl.Nr. 5023 (Waldweg)
Im Osten: Westgrenze der Fl.Nr. 4976, 4977, 4978, 4979, 4980, 4981, 4982, 4983
Im Süden: Fl.Nr. 5017 (Deponie) Fl.Nr. 5016 (Wirtschaftsweg)
Im Westen: Fl.Nr. 5028, 5027, 5026
Der Lageplan vom 11.07.2024 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).

Verfahrensart
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren durchgeführt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Bebauungs- und Grünordnungsplan für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses und eines Wertstoffhofes mit Grünabfallplatz.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 04 , Oberafferbacher Str. 12, 63867 Johannesberg, während der Dienstzeiten Mo-Fr. 08.00 – 12.00 und zusätzlich Do 13.30 – 18.00 Uhr bzw. auf der Internetseite der Gemeinde unter www.johannesberg.de eingesehen werden.
Johannesberg, 01.08.2024
Peter Zenglein
1.Bürgermeister
Bekanntmachung vorgezogene Bürgerbeteiligung
Johannesberg – Feuerwehr und Recyclinghof
Abschlussbericht Geräuschimmissionen
Bebauungspläne in alphabetischer Reihenfolge (Straßennamen)
Adam-Fell-Straße: (Teilbereiche) An der Schulstraße und (Mühlberg-Grundschule und Kinderkrippe) Langenacker Am Selesweg und Langenacker, Am Selesweg 1. Änderung
Altstadt: kein Bebauungsplan vorhanden
Am Großen Acker: Gelnhauser Straße Nord-West
Am Hang: (Teilbereiche) Äckerstall Hartenberg
Am Honigacker: Gelnhauser Straße Nord-West
Am Klinger: (Teilbereiche) Abschluss Unterklinger Änderung 1
Am Oberwald: Am Oberwald
Am Sportplatz: kein Bebauungsplan vorhanden
Am Steig: Geröllchesfeld und Geröllchesfeld Änderung 3
Am Wingert: (Teilbereiche) Äckerstall-Hartenberg
An der Hardt: Gelnhauser Straße Nord-West
Aschaffenburger Straße: (Teilbereiche) Wehräcker und (Teilbereiche) Westlich Aschaffenburger Straße
Bergstraße: Geröllchesfeld und Geröllchesfeld Änderung 1
Birkenstraße: Leimenkaute
Bornfeld: kein Bebauungsplan vorhanden
Bornwiesenstraße: Geröllchesfeld
Breunsberger Straße: (Teilbereiche) An der Gellhauserstraße
Buchackerstraße: Breunsberg Nord-Ost und Breunsberg Nord-Ost Änderung 1
Denkmalstraße: kein Bebauungsplan vorhanden
Dorfstraße: kein Bebauungsplan vorhanden
Dreispitze: Vorderer Saubusch und Vorderer Saubusch Änderung 4
Erlenweg: Breunsberg Nord-Ost
Feldweg: kein Bebauungsplan vorhanden
Frankenstraße: Breunsberg Nord-Ost, Breunsberg Nord-Ost Änderung 1, Breunsberg Nord-Ost Änderung 2 und Breunsberg Nord-Ost Änderung 3
Friedenstraße: An der Gellhauserstraße
Frommersgrund: Östlich Aschaffenburger Straße
Gartenstraße: Wehräcker
Gelnhäuser Straße: (Teilbereiche) An der Gellhauserstraße und Gelnhauser Straße Nord-West
Goethestraße: An der Gellhauserstraße
Hagelhof: Außenbereichssatzung Hagelhof
Hainfeldweg: kein Bebauungsplan vorhanden
Hartenberg: Äckerstall-Hartenberg
Hauptstraße: (Teilbereiche) An der Gellhauserstraße und Erhaltungssatzung
Heidstraße: kein Bebauungsplan vorhanden
Heppenberg: Heppenberg, Untere Sattelhecke (Sattelhecke 2) Untere Sattelhecke (Sattelhecke 2)-1.Änderung
Hörsteiner Straße: kein Bebauungsplan vorhanden
Im Gründchen: Gelnhauser Straße Nord-West
Im Grund: kein Bebauungsplan vorhanden
Johannesstraße: Vorderer Saubusch, Vorderer Saubusch Änderung 4, Hinterer Saubusch, Hinterer Saubusch Änderung 1 und Hinterer Saubusch Änderung 2
Kahlgrundstraße: Breunsberg Nord-Ost, Breunsberg Nord-Ost Änderung 2 und Breunsberg Nord-Ost Änderung 3
Kapellenstraße: Kapellenstraße, Kapellenstraße Änderung 1 und Buchacker
Kettelerstraße: Vorderer Saubusch, Vorderer Saubusch Änderung 3, Vorderer Saubusch Änderung 4, Hinterer Saubusch, Hinterer Saubusch Änderung 2 und Hinterer Saubusch Änderung 3
Kilianstraße: Vorderer Saubusch und Vorderer Saubusch Änderung 4
Kirchenweg: kein Bebauungsplan vorhanden
Kleefleckenstraße: Geröllchesfeld
Kolpingstraße: kein Bebauungsplan vorhanden
Kressenberg: kein Bebauungsplan vorhanden
Lindenstraße: Breunsberg Nord-Ost
Ludwigstraße: kein Bebauungsplan vorhanden
Marienstraße: Vorderer Saubusch und Vorderer Saubusch Änderung 4
Mittelstraße: Wehräcker
Mühlbergstraße: Geröllchesfeld, Geröllchesfeld Änderung 1 und Geröllchesfeld Änderung 2
Nebenstraße: kein Bebauungsplan vorhanden
Oberafferbacher Straße: (Teilbereiche) Vorderer Saubusch und Vorderer Saubusch Änderung 4
Oberfeldweg: Oberfeld und Oberfeld Änderung 1
Ringstraße: Geröllchesfeld, Geröllchesfeld Änderung 1 und Geröllchesfeld Änderung 3
Rückersbacher Straße: Vorderer Saubusch, Vorderer Saubusch Änderung 4 und Hinterer Saubusch Änderung 5
Sattelhecke: Sattelhecke Untere Sattelhecke (Sattelhecke 2) Untere Sattelhecke (Sattelhecke 2)-1.Änderung Heppenberg
Schillerstraße: An der Gellhauserstraße
Schluchtblick: Äckerstall-Hartenberg
Schulstraße: Vorderer Saubusch, Vorderer Saubusch Änderung 2, Hinterer Saubusch, Hinterer Saubusch Änderung 1, Hinterer Saubusch Änderung 2 und Hinterer Saubusch Änderung 4
Seestraße: Vorderer Saubusch, Vorderer Saubusch Änderung 4 und westlich Aschaffenburger Straße
Seles: Vorderer Saubusch Änderung 1, Vorderer Saubusch Änderung 4 und (Vereinsheime Schützenverein und Obst- und Gartenbauverein) Langacker Am Selesweg
Sonnenbergstraße: Sonnenbergstraße, Sonnenbergstraße Änderung 1, Sonnenbergstraße Änderung 2 und Äckerstall-Hartenberg
Spessartstraße: Gelnhauser Straße Nord-West, Gelnhauser Straße Nord-West Änderung 1, Östlich der Spessartstraße und Östlich der Spessartstraße Änderung 1
Steckfeldweg: kein Bebauungsplan vorhanden
Steinacker: kein Bebauungsplan vorhanden
Steinbacher Straße: (Teilbereiche) Erhaltungssatzung
Sternberg: (Teilbereiche) Ortsabrundungssatzung
Sudetenlandstraße: An der Gellhauserstraße und Gelnhauser Straße Nord-West
Tannenstraße: Leimenkaute und Leimenkaute Änderung 1
Uhlandstraße: An der Gellhauserstraße
Ulmenstraße: Höhlloch
Untere Sattelhecke: Untere Sattelhecke (Sattelhecke 2) Untere Sattelhecke (Sattelhecke 2)-1.Änderung Sattelhecke Heppenberg
Unterklinger: (Teilbereich) Abschluss Unterklinger Änderung 1
Waldstraße (OT Johannesberg): (Teilbereiche) An der Gellhauser Straße
Waldstraße (OT Oberafferbach): kein Bebauungsplan vorhanden
Wiesengrundweg: (Teilbereiche) Untere Mühlwiesen, Wiesenrain und Wiesenrain Änderung 2
Wiesenrainweg: Untere Mühlwiesen, Wiesenrain, Wiesenrain Änderung 1 und Wiesenrain Änderung 2
