Hier finden Sie die rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinde Johannesberg.

Zu finden sind die Bebauungspläne in alphabetischer Reihenfolge (Straßenname). Nicht zu allen Straßen existieren Bebauungspläne. Wenden Sie sich bitte in einem solchen Fall an die unten angegebenen Ansprechpartner.

Bei Fragen zu den Bebauungsplänen können Sie sich gerne an Herrn Frank Nagel oder Frau Isabell Prößler wenden.

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Gemeinde Johannesberg für den Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Feuerwehrhaus Johannesberg – Wertstoffhof“

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 14. Oktober 2025 den Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans Feuerwehrhaus Johannesberg – Wertstoffhof in der Fassung vom 01.10.2025 gebilligt.

Der genaue Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Feuerwehrhaus Johannesberg – Wertstoffhof“ für das Gebiet ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Feuerwehrhaus Johannesberg – Wertstoffhof“ und die Begründung liegen im Rathaus, Zimmer 04, Anschrift: Oberafferbacher Str. 12, 63867 Johannesberg, vom 07.11.2025 bis einschließlich 08.12.2025, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Ergänzend hierzu besteht die Möglichkeit der elektronischen Abgabe von Stellungnahmen an die E-Mail-Adresse info@johannesberg.de. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Feuerwehrhaus Johannesberg – Wertstoffhof“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für

die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „Feuerwehrhaus Johannesberg – Wertstoffhof“ nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht nach §2a BauGB mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Arten/Lebensgemeinschaften, Menschliche Gesundheit, Bevölkerung, Landschaft/Erholung sowie Kultur und Sachgütern
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Potentialabschätzung) und Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Prognose der Geräuschimmissionen
  • Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (17.04.25)
  • Stellungnahme des Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (16.04.2025)
  • Stellungnahme des BUND-Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Aschaffenburg (10.05.25)
  • Stellungnahme des Landratsamts Aschaffenburg – Untere Naturschutzbehörde (06.05.25)
  • Stellungnahme des Landratsamts Aschaffenburg – Untere Immissionsschutzbehörde (09.05.25)
  • Stellungnahme des Landratsamts Aschaffenburg – Brandschutzdienststelle (14.04.25)
  • Stellungnahme des Landratsamts Aschaffenburg – Untere Denkmalschutzbehörde, (29.04.25)
  • Stellungnahme des Landratsamts Aschaffenburg – Regionaler Planungsverband Bayer. Untermain – Region 1 (16.04.25)
  • Stellungnahme der Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde (16.04.25)
  • Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Aschaffenburg (07.04.25)
  • Neun inhaltsähnliche Stellungnahmen der Öffentlichkeit

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der baulichen Entwicklung insbesondere die Auswirkungen auf Boden, auf Wasser, auf Klima/Luft, auf Pflanzen und Tiere, auf Landschaftsbild/Erholung, auf den Menschen sowie Kultur- und Sachgüter geprüft und in der Begründung zum Bebauungsplan mit dem Umweltbericht erläutert.

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.johannesberg.de/bebauungsplaene veröffentlicht und über das „zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern“ unter geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal abrufbar.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Johannesberg, 28.10.2025

Peter Zenglein

1.Bürgermeister

Bebauungsplan Textteil

Bebauungsplan Offenlage

Stellungnahmen Behörden

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren

Städtebauliche Beurteilung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Johannesberg – Feuerwehr und Recyclinghof Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Johannesberg – Feuerwehr und Recyclinghof Umweltbericht

Schallimmissionsprognose

 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) der Gemeinde Johannesberg für den Bebauungsplan Feuerwehrhaus Johannesberg – Wertstoffhof

Der Gemeinderat Johannesberg hat in der Sitzung vom 23.07.2024 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus Johannesberg – Wertstoffhof“ beschlossen.

Geltungsbereich (Lageplan)

Der Lageplan vom 11.07.2024 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).

Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Oberafferbach:

5016 T (T=Teilfläche einbezogen), 5017 T, 5018, 5019, 5023 T, 5025 T, 5027 T, 5028 T

Das Gebiet des Bebauungsplanes wird umgrenzt:

Gemarkung Oberafferbach

Im Norden: Fl.Nr.  (Wald), Fl.Nr. 5023 (Waldweg)

Im Osten: Westgrenze der Fl.Nr. 4976, 4977, 4978, 4979, 4980, 4981, 4982, 4983

Im Süden: Fl.Nr. 5017 (Deponie) Fl.Nr. 5016 (Wirtschaftsweg)

Im Westen: Fl.Nr. 5028, 5027, 5026

Der Lageplan vom 11.07.2024 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).

Verfahrensart

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren durchgeführt.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Bebauungs- und Grünordnungsplan für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses und eines Wertstoffhofes mit Grünabfallplatz.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 04 , Oberafferbacher Str. 12, 63867 Johannesberg, während der Dienstzeiten Mo-Fr. 08.00 – 12.00 und zusätzlich Do 13.30 – 18.00 Uhr bzw. auf der Internetseite der Gemeinde unter www.johannesberg.de eingesehen werden.

Johannesberg, 01.08.2024

Peter Zenglein

1.Bürgermeister

Bebauungsplan Textteil

Bebauungsplan Vorentwurf

Bekanntmachung vorgezogene Bürgerbeteiligung

Johannesberg – Feuerwehr und Recyclinghof

Abschlussbericht Geräuschimmissionen

 

 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) der Gemeinde Johannesberg für den Bebauungsplan Feuerwehrhaus Johannesberg – Wertstoffhof

Der Gemeinderat Johannesberg hat in der Sitzung vom 23.07.2024 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus Johannesberg – Wertstoffhof“ beschlossen.

Geltungsbereich (Lageplan)

Der Lageplan vom 11.07.2024 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).

Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Oberafferbach:

5016 T (T=Teilfläche einbezogen), 5017 T, 5018, 5019, 5023 T, 5025 T, 5027 T, 5028 T

Das Gebiet des Bebauungsplanes wird umgrenzt:

Gemarkung Oberafferbach

Im Norden: Fl.Nr.  (Wald), Fl.Nr. 5023 (Waldweg)

Im Osten: Westgrenze der Fl.Nr. 4976, 4977, 4978, 4979, 4980, 4981, 4982, 4983

Im Süden: Fl.Nr. 5017 (Deponie) Fl.Nr. 5016 (Wirtschaftsweg)

Im Westen: Fl.Nr. 5028, 5027, 5026

Der Lageplan vom 11.07.2024 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).

Verfahrensart

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren durchgeführt.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Bebauungs- und Grünordnungsplan für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses und eines Wertstoffhofes mit Grünabfallplatz.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 04 , Oberafferbacher Str. 12, 63867 Johannesberg, während der Dienstzeiten Mo-Fr. 08.00 – 12.00 und zusätzlich Do 13.30 – 18.00 Uhr bzw. auf der Internetseite der Gemeinde unter www.johannesberg.de eingesehen werden.

Johannesberg, 01.08.2024

Peter Zenglein

1.Bürgermeister

Bebauungsplan Textteil

Bebauungsplan Vorentwurf

Bekanntmachung vorgezogene Bürgerbeteiligung

Johannesberg – Feuerwehr und Recyclinghof

Abschlussbericht Geräuschimmissionen

 

 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) der Gemeinde Johannesberg für den Bebauungsplan Feuerwehrhaus Johannesberg – Wertstoffhof

Der Gemeinderat Johannesberg hat in der Sitzung vom 23.07.2024 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus Johannesberg – Wertstoffhof“ beschlossen.

Geltungsbereich (Lageplan)

Der Lageplan vom 11.07.2024 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).

Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Oberafferbach:

5016 T (T=Teilfläche einbezogen), 5017 T, 5018, 5019, 5023 T, 5025 T, 5027 T, 5028 T

Das Gebiet des Bebauungsplanes wird umgrenzt:

Gemarkung Oberafferbach

Im Norden: Fl.Nr.  (Wald), Fl.Nr. 5023 (Waldweg)

Im Osten: Westgrenze der Fl.Nr. 4976, 4977, 4978, 4979, 4980, 4981, 4982, 4983

Im Süden: Fl.Nr. 5017 (Deponie) Fl.Nr. 5016 (Wirtschaftsweg)

Im Westen: Fl.Nr. 5028, 5027, 5026

Der Lageplan vom 11.07.2024 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).

Verfahrensart

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren durchgeführt.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Bebauungs- und Grünordnungsplan für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses und eines Wertstoffhofes mit Grünabfallplatz.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 04 , Oberafferbacher Str. 12, 63867 Johannesberg, während der Dienstzeiten Mo-Fr. 08.00 – 12.00 und zusätzlich Do 13.30 – 18.00 Uhr bzw. auf der Internetseite der Gemeinde unter www.johannesberg.de eingesehen werden.

Johannesberg, 01.08.2024

Peter Zenglein

1.Bürgermeister

Bebauungsplan Textteil

Bebauungsplan Vorentwurf

Bekanntmachung vorgezogene Bürgerbeteiligung

Johannesberg – Feuerwehr und Recyclinghof

Abschlussbericht Geräuschimmissionen

 

 

Bebauungspläne in alphabetischer Reihenfolge (Straßennamen)