Hier finden Sie die rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinde Johannesberg.

Zu finden sind die Bebauungspläne in alphabetischer Reihenfolge (Straßenname). Nicht zu allen Straßen existieren Bebauungspläne. Wenden Sie sich bitte in einem solchen Fall an die unten angegebenen Ansprechpartner.

Bei Fragen zu den Bebauungsplänen können Sie sich gerne an Herrn Frank Nagel oder Herrn Florian Weis wenden.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) der Gemeinde Johannesberg für den Bebauungsplan Feuerwehrhaus Johannesberg – Wertstoffhof

Der Gemeinderat Johannesberg hat in der Sitzung vom 23.07.2024 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus Johannesberg – Wertstoffhof“ beschlossen.

Geltungsbereich (Lageplan)

Der Lageplan vom 11.07.2024 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).

Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Oberafferbach:

5016 T (T=Teilfläche einbezogen), 5017 T, 5018, 5019, 5023 T, 5025 T, 5027 T, 5028 T

Das Gebiet des Bebauungsplanes wird umgrenzt:

Gemarkung Oberafferbach

Im Norden: Fl.Nr.  (Wald), Fl.Nr. 5023 (Waldweg)

Im Osten: Westgrenze der Fl.Nr. 4976, 4977, 4978, 4979, 4980, 4981, 4982, 4983

Im Süden: Fl.Nr. 5017 (Deponie) Fl.Nr. 5016 (Wirtschaftsweg)

Im Westen: Fl.Nr. 5028, 5027, 5026

Der Lageplan vom 11.07.2024 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).

Verfahrensart

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren durchgeführt.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Bebauungs- und Grünordnungsplan für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses und eines Wertstoffhofes mit Grünabfallplatz.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 04 , Oberafferbacher Str. 12, 63867 Johannesberg, während der Dienstzeiten Mo-Fr. 08.00 – 12.00 und zusätzlich Do 13.30 – 18.00 Uhr bzw. auf der Internetseite der Gemeinde unter www.johannesberg.de eingesehen werden.

Johannesberg, 01.08.2024

Peter Zenglein

1.Bürgermeister

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Langenacker am Selesweg“ der Gemeinde Johannesberg;
Hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Die Gemeinde Johannesberg hat mit Beschluss vom 10.11.2021 die 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Langenacker am Selesweg“ als Satzung beschlossen.

Geltungsbereich (Lageplan)
Das Plangebiet befindet sich auf der Geländekuppe westlich der Kirche St. Johannes Enthauptung und umfasst eine Fläche von rd. 3,85 ha. Das Gelände liegt auf einer Höhe von 372,0 bis 365,0 ü. NN und fällt von der Adam-Fell-Straße mit einer Neigung von ca. 10% nach Norden ab. Die geplante Gemeinbedarfsfläche erstreckt sich zwischen der Mühlbergstraße im Osten und der Wegfläche „Seles“ im Westen. Die Adam-Fell-Straße – mit den anliegenden Grün-, Stellplatz- und Versorgungsflächen (Hochbehälter und Pumpstation) bilden den südlichen Abschluss. Im Norden und Westen grenzen landwirtschaftliche Flächen und im Nordosten das Wohnbaugebiet „An der Gellhauserstr/Geröllchetsfeld“ an. Im Südwesten und Süden schließen sich gemischte Bauflächen an. Östlich der Mühlbergstraße befindet sich der Friedhof im Anschluss an die ortsbildprägende Kirche auf der Kuppe. Die genaue Abgrenzung geht aus der Planzeichnung hervor.

planzeichnung
Der oben genannte Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Langenacker am Selesweg“ in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan nebst Begründung, der Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 4 , Oberafferbacher Straße 12, 63867 Johannesberg einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
  4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Johannesberg, 07.12.2021 Peter Zenglein 1. Bürgermeister

Bekanntmachung Satzungsbeschluss als PDF

Begründung

Berichtigung Flächennutzungsplan

 

 

 

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

1. Änderung sowie Erweiterung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Höhlloch“ der Gemeinde Johannesberg
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie Bekanntmachung der Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden bzw. sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Langenacker am Selesweg“ der Gemeinde Johannesberg
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Auszug aus der Sitzung des Gemeinderates vom 11.05.2021:
Änderung des Bebauungsplans „Langenacker Am Seles“, Gemarkung Johannesberg im Bauleitplanverfahren nach § 13 a BauGB
Hier: Bekanntgabe und Beschlussfassung über die städtebauliche Beurteilung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Behördenbeteiligung und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB

Auszug aus der Niederschrift des Gemeinderates vom 15.06.2021 zur
Überarbeitung des Bebauungsplans „Höhlloch“, Gemarkung Breunsberg
Bekanntgabe der städtebaulichen Beurteilung bezüglich der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden bzw. der sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie der Öffentlichkeit gem. der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Bebauungspläne in alphabetischer Reihenfolge (Straßennamen)