Zu finden sind die Bebauungspläne in alphabetischer Reihenfolge (Straßenname). Nicht zu allen Straßen existieren Bebauungspläne. Wenden Sie sich bitte in einem solchen Fall an die unten angegebenen Ansprechpartner.
Bei Fragen zu den Bebauungsplänen können Sie sich gerne an Herrn Frank Nagel oder Herrn Florian Weis wenden.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) der Gemeinde Johannesberg für den Bebauungsplan Feuerwehrhaus Johannesberg – Wertstoffhof
Der Gemeinderat Johannesberg hat in der Sitzung vom 23.07.2024 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus Johannesberg – Wertstoffhof“ beschlossen.
Geltungsbereich (Lageplan)
Der Lageplan vom 11.07.2024 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).
Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Oberafferbach:
5016 T (T=Teilfläche einbezogen), 5017 T, 5018, 5019, 5023 T, 5025 T, 5027 T, 5028 T
Das Gebiet des Bebauungsplanes wird umgrenzt:
Gemarkung Oberafferbach
Im Norden: Fl.Nr. (Wald), Fl.Nr. 5023 (Waldweg)
Im Osten: Westgrenze der Fl.Nr. 4976, 4977, 4978, 4979, 4980, 4981, 4982, 4983
Im Süden: Fl.Nr. 5017 (Deponie) Fl.Nr. 5016 (Wirtschaftsweg)
Im Westen: Fl.Nr. 5028, 5027, 5026
Der Lageplan vom 11.07.2024 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).
Verfahrensart
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren durchgeführt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Bebauungs- und Grünordnungsplan für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses und eines Wertstoffhofes mit Grünabfallplatz.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 04 , Oberafferbacher Str. 12, 63867 Johannesberg, während der Dienstzeiten Mo-Fr. 08.00 – 12.00 und zusätzlich Do 13.30 – 18.00 Uhr bzw. auf der Internetseite der Gemeinde unter www.johannesberg.de eingesehen werden.
Johannesberg, 01.08.2024
Peter Zenglein
1.Bürgermeister
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Langenacker am Selesweg“ der Gemeinde Johannesberg;
Hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Die Gemeinde Johannesberg hat mit Beschluss vom 10.11.2021 die 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Langenacker am Selesweg“ als Satzung beschlossen.
Geltungsbereich (Lageplan)
Das Plangebiet befindet sich auf der Geländekuppe westlich der Kirche St. Johannes Enthauptung und umfasst eine Fläche von rd. 3,85 ha. Das Gelände liegt auf einer Höhe von 372,0 bis 365,0 ü. NN und fällt von der Adam-Fell-Straße mit einer Neigung von ca. 10% nach Norden ab. Die geplante Gemeinbedarfsfläche erstreckt sich zwischen der Mühlbergstraße im Osten und der Wegfläche „Seles“ im Westen. Die Adam-Fell-Straße – mit den anliegenden Grün-, Stellplatz- und Versorgungsflächen (Hochbehälter und Pumpstation) bilden den südlichen Abschluss. Im Norden und Westen grenzen landwirtschaftliche Flächen und im Nordosten das Wohnbaugebiet „An der Gellhauserstr/Geröllchetsfeld“ an. Im Südwesten und Süden schließen sich gemischte Bauflächen an. Östlich der Mühlbergstraße befindet sich der Friedhof im Anschluss an die ortsbildprägende Kirche auf der Kuppe. Die genaue Abgrenzung geht aus der Planzeichnung hervor.
Der oben genannte Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Langenacker am Selesweg“ in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan nebst Begründung, der Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 4 , Oberafferbacher Straße 12, 63867 Johannesberg einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
- nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Johannesberg, 07.12.2021 Peter Zenglein 1. Bürgermeister
Bekanntmachung Satzungsbeschluss als PDF
Berichtigung Flächennutzungsplan
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Auszug aus der Sitzung des Gemeinderates vom 11.05.2021:
Änderung des Bebauungsplans „Langenacker Am Seles“, Gemarkung Johannesberg im Bauleitplanverfahren nach § 13 a BauGB
Hier: Bekanntgabe und Beschlussfassung über die städtebauliche Beurteilung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Behördenbeteiligung und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB
Auszug aus der Niederschrift des Gemeinderates vom 15.06.2021 zur
Überarbeitung des Bebauungsplans „Höhlloch“, Gemarkung Breunsberg
Bekanntgabe der städtebaulichen Beurteilung bezüglich der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden bzw. der sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie der Öffentlichkeit gem. der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Bebauungspläne in alphabetischer Reihenfolge (Straßennamen)
Adam-Fell-Straße: (Teilbereiche) An der Schulstraße und (Mühlberg-Grundschule und Kinderkrippe) Langenacker Am Selesweg und Langenacker, Am Selesweg 1. Änderung
Altstadt: kein Bebauungsplan vorhanden
Am Großen Acker: Gelnhauser Straße Nord-West
Am Hang: (Teilbereiche) Äckerstall Hartenberg
Am Honigacker: Gelnhauser Straße Nord-West
Am Klinger: (Teilbereiche) Abschluss Unterklinger Änderung 1
Am Oberwald: Am Oberwald
Am Sportplatz: kein Bebauungsplan vorhanden
Am Steig: Geröllchesfeld und Geröllchesfeld Änderung 3
Am Wingert: (Teilbereiche) Äckerstall-Hartenberg
An der Hardt: Gelnhauser Straße Nord-West
Aschaffenburger Straße: (Teilbereiche) Wehräcker und (Teilbereiche) Westlich Aschaffenburger Straße
Bergstraße: Geröllchesfeld und Geröllchesfeld Änderung 1
Birkenstraße: Leimenkaute
Bornfeld: kein Bebauungsplan vorhanden
Bornwiesenstraße: Geröllchesfeld
Breunsberger Straße: (Teilbereiche) An der Gellhauserstraße
Buchackerstraße: Breunsberg Nord-Ost und Breunsberg Nord-Ost Änderung 1
Denkmalstraße: kein Bebauungsplan vorhanden
Dorfstraße: kein Bebauungsplan vorhanden
Dreispitze: Vorderer Saubusch und Vorderer Saubusch Änderung 4
Erlenweg: Breunsberg Nord-Ost
Feldweg: kein Bebauungsplan vorhanden
Frankenstraße: Breunsberg Nord-Ost, Breunsberg Nord-Ost Änderung 1, Breunsberg Nord-Ost Änderung 2 und Breunsberg Nord-Ost Änderung 3
Friedenstraße: An der Gellhauserstraße
Frommersgrund: Östlich Aschaffenburger Straße
Gartenstraße: Wehräcker
Gelnhäuser Straße: (Teilbereiche) An der Gellhauserstraße und Gelnhauser Straße Nord-West
Goethestraße: An der Gellhauserstraße
Hagelhof: Außenbereichssatzung Hagelhof
Hainfeldweg: kein Bebauungsplan vorhanden
Hartenberg: Äckerstall-Hartenberg
Hauptstraße: (Teilbereiche) An der Gellhauserstraße und Erhaltungssatzung
Heidstraße: kein Bebauungsplan vorhanden
Heppenberg: Heppenberg, Untere Sattelhecke (Sattelhecke 2) Untere Sattelhecke (Sattelhecke 2)-1.Änderung
Hörsteiner Straße: kein Bebauungsplan vorhanden
Im Gründchen: Gelnhauser Straße Nord-West
Im Grund: kein Bebauungsplan vorhanden
Johannesstraße: Vorderer Saubusch, Vorderer Saubusch Änderung 4, Hinterer Saubusch, Hinterer Saubusch Änderung 1 und Hinterer Saubusch Änderung 2
Kahlgrundstraße: Breunsberg Nord-Ost, Breunsberg Nord-Ost Änderung 2 und Breunsberg Nord-Ost Änderung 3
Kapellenstraße: Kapellenstraße, Kapellenstraße Änderung 1 und Buchacker
Kettelerstraße: Vorderer Saubusch, Vorderer Saubusch Änderung 3, Vorderer Saubusch Änderung 4, Hinterer Saubusch, Hinterer Saubusch Änderung 2 und Hinterer Saubusch Änderung 3
Kilianstraße: Vorderer Saubusch und Vorderer Saubusch Änderung 4
Kirchenweg: kein Bebauungsplan vorhanden
Kleefleckenstraße: Geröllchesfeld
Kolpingstraße: kein Bebauungsplan vorhanden
Kressenberg: kein Bebauungsplan vorhanden
Lindenstraße: Breunsberg Nord-Ost
Ludwigstraße: kein Bebauungsplan vorhanden
Marienstraße: Vorderer Saubusch und Vorderer Saubusch Änderung 4
Mittelstraße: Wehräcker
Mühlbergstraße: Geröllchesfeld, Geröllchesfeld Änderung 1 und Geröllchesfeld Änderung 2
Nebenstraße: kein Bebauungsplan vorhanden
Oberafferbacher Straße: (Teilbereiche) Vorderer Saubusch und Vorderer Saubusch Änderung 4
Oberfeldweg: Oberfeld und Oberfeld Änderung 1
Ringstraße: Geröllchesfeld, Geröllchesfeld Änderung 1 und Geröllchesfeld Änderung 3
Rückersbacher Straße: Vorderer Saubusch, Vorderer Saubusch Änderung 4 und Hinterer Saubusch Änderung 5
Sattelhecke: Sattelhecke Untere Sattelhecke (Sattelhecke 2) Untere Sattelhecke (Sattelhecke 2)-1.Änderung Heppenberg
Schillerstraße: An der Gellhauserstraße
Schluchtblick: Äckerstall-Hartenberg
Schulstraße: Vorderer Saubusch, Vorderer Saubusch Änderung 2, Hinterer Saubusch, Hinterer Saubusch Änderung 1, Hinterer Saubusch Änderung 2 und Hinterer Saubusch Änderung 4
Seestraße: Vorderer Saubusch, Vorderer Saubusch Änderung 4 und westlich Aschaffenburger Straße
Seles: Vorderer Saubusch Änderung 1, Vorderer Saubusch Änderung 4 und (Vereinsheime Schützenverein und Obst- und Gartenbauverein) Langacker Am Selesweg
Sonnenbergstraße: Sonnenbergstraße, Sonnenbergstraße Änderung 1, Sonnenbergstraße Änderung 2 und Äckerstall-Hartenberg
Spessartstraße: Gelnhauser Straße Nord-West, Gelnhauser Straße Nord-West Änderung 1, Östlich der Spessartstraße und Östlich der Spessartstraße Änderung 1
Steckfeldweg: kein Bebauungsplan vorhanden
Steinacker: kein Bebauungsplan vorhanden
Steinbacher Straße: (Teilbereiche) Erhaltungssatzung
Sternberg: (Teilbereiche) Ortsabrundungssatzung
Sudetenlandstraße: An der Gellhauserstraße und Gelnhauser Straße Nord-West
Tannenstraße: Leimenkaute und Leimenkaute Änderung 1
Uhlandstraße: An der Gellhauserstraße
Ulmenstraße: Höhlloch
Untere Sattelhecke: Untere Sattelhecke (Sattelhecke 2) Untere Sattelhecke (Sattelhecke 2)-1.Änderung Sattelhecke Heppenberg
Unterklinger: (Teilbereich) Abschluss Unterklinger Änderung 1
Waldstraße (OT Johannesberg): (Teilbereiche) An der Gellhauser Straße
Waldstraße (OT Oberafferbach): kein Bebauungsplan vorhanden
Wiesengrundweg: (Teilbereiche) Untere Mühlwiesen, Wiesenrain und Wiesenrain Änderung 2
Wiesenrainweg: Untere Mühlwiesen, Wiesenrain, Wiesenrain Änderung 1 und Wiesenrain Änderung 2