Formulare und Anträge

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Formulare und Anträge2023-04-20T16:04:29+02:00
Es handelt sich hier um PDF-Formulare, die Sie teilweise am PC ausfüllen und ausdrucken können. Versehen Sie den Ausdruck mit Ihrer Unterschrift und schicken ihn Ihrer Gemeinde Johannesberg zu.
Für die Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung nötig!

Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses

elektronischer Rechtsbehelf

Einen Widerspruch gegen einen Bescheid der Gemeinde Johannesberg können Sie schriftlich, per Brief oder Fax und in elektronischer Form einlegen.

Zur Übermittlung von Dokumenten in elektronischer Form beachten Sie bitte den Abschnitt „Elektronischer Rechtverkehr“. Sollte die Gemeinde Johannesberg weitere Wege eröffnen um elektronisch einen Widerspruch einlegen zu können, wird dies in der Rechtsbehelfsbelehrung auf Ihrem Bescheid abgedruck und hier auf dieser Seite veröffentlicht.

Hinweis: Die rechtsverbindliche Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail hat der Gesetzgeber nicht zugelassen!

Elektronischer Rechtsverkehr

Bedeutung
Mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) wird die Möglichkeit eröffnet, Dokumente, die bislang ausgedruckt und unterschrieben in Papierform per Post oder Fax versandt werden mussten, auch als elektronische Dokumente zu übermitteln, wobei damit dieselbe Rechtsverbindlichkeit erzielt wird. Voraussetzung dafür ist, dass die Übermittlung in einer bestimmten Art und Weise erfolgt, die den Anforderungen des Schriftformersatzes gerecht wird (die sog. „elektronische Form“ als Pendant zur Schriftform).

Für Sie bedeutet das, dass Sie einen mit einem Texterstellungsprogramm verfassten Schriftsatz nicht mehr ausdrucken und zur Post aufgeben müssen, sondern stattdessen die Datei an die Gemeinde Johannesberg übersenden können.

Anforderungen und Bearbeitungsvoraussetzungen

Qualifizierte elektronische Signatur
Die mittels an die E-Mail Adresse widerspruch@johannesberg.de übermittelten Dokumente müssen, um dieselbe rechtliche Verbindlichkeit wie ein unterschriebenes Papierdokument zu erlangen, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinn des Signaturgesetzes versehen sein. Dafür muss eine Signatureinrichtung für qualifizierte elektronische Signaturen (Signaturkarte und Kartenleser) verwendet werden. Die Signaturkarte (Smartcard) wird von verschiedenen Trustcentern herausgegeben. Informationen über die elektronische Signatur finden Sie bei der Bundesnetzagentur.

De-Mail
Versendung eines signierten elektronischen Dokuments mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes, bei der der Absender sicher im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz angemeldet ist, an folgende De-Mail-Adresse, info@johannesberg.de-mail.de.
Weitere Informationen zu De-Mail erfahren Sie auf den Seiten des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik. Die gesetzlichen Voraussetzungen erfahren Sie im De-Mail-Gesetz.

Sonstige Anforderungen (für qualifizierte elektronische Signatur und De-Mail)
Die übermittelten Nachrichten bzw. Dokumente müssen die folgenden Bearbeitungsvoraussetzungen erfüllen:

  1. Für jeden Widerspruch muss eine eigene E-Mail-Nachricht bzw. De-Mail-Nachricht erstellt und übermittelt werden. Bitte geben Sie bei allen Nachrichten im Feld „Betreff“ Widerspruch gegen den XXX (Bezeichnung des Bescheides) vom XXX (Datum) an.
  2. Die zu übersendenden Dateien sollen eine möglichst geringe Größe aufweisen (insgesamt max. 20 MB). Eingescannter Text muss gut lesbar sein. Die Dateigröße wird u.a. durch Einstellung der Scanner-Auflösung (gebräuchlich sind 300 dpi) und durch die Wahl der richtigen Scanner-Einstellung (schwarz-weiß, nicht Grautöne) gesteuert. Geringe Dateigrößen verkürzen die Übersendungsdauer. Aufgrund zu schwacher oder unscharfer Schrift nicht oder nur äußerst schwer lesbare Texte werden beanstandet. Dadurch können Fristen versäumt werden.
  3. Das elektronische Dokument muss eines der folgenden Formate aufweisen:
    • RTF (Rich Text Format),
    • PDF (Portable Document Format),
    • TIFF (Tag Image File Format) oder
    • .doc- oder .docx-Dokumente, soweit keine aktiven Komponenten (z.B. Makros) verwendet werden.
  4. Bei Einreichung in komprimierter Form als ZIP-Datei ist folgendes zu beachten, damit die Signaturprüfung durch die Gemeinde Johannesberg durchgeführt werden kann:
    • Die ZIP-Datei darf keine anderen ZIP-Dateien und keine Verzeichnisstrukturen enthalten.
    • Beim Einsatz von Dokumentensignaturen muss sich die Signatur auf das Dokument und darf sich nicht auf die ZIP-Datei beziehen.
    • Die ZIP-Datei darf zusätzlich signiert werden.
Hinweis an die Gemeindeverwaltung
Es kommt immer wieder vor, dass an öffentlichen Anlagen und Einrichtungen Schäden oder Mängel entstehen. Gemeindeverwaltung und Bauhof sind zwar bemüht, rasch Abhilfe zu schaffen, es dauert jedoch oft längere Zeit, bis sie Kenntnis davon erhalten. Um Schäden und Mängel in Zukunft schneller beheben zu können, wird die Bevölkerung um Mitarbeit gebeten. Wer einen Schaden oder Mangel feststellt, wird gebeten, das Blatt ausgefüllt an die Gemeindeverwaltung zu senden oder in den Briefkasten am Rathaus einzuwerfen.
Hundeanmeldung
Verwenden Sie dieses Formular, wenn Sie einen neuen Hund haben und diesen in der Gemeinde Johannesberg anmelden wollen. Wer einen über 4 Monate alten, der Gemeinde Johannesberg noch nicht gemeldeten Hund im Gemeinedegebiet hält, muss diesen unverzüglich der Gemeinde melden. Zur Kennzeichnung einen jeden gemeldeten Hundes gibt die Gemeinde ein Hundezeichen aus. Nach etwa 2-3 Wochen erhalten Sie den Steuerbescheid sowie die Steuermarke für Ihren Hund, soweit diese Ihnen nicht sofort bei der Anmeldung ausgehändigt wurde.
Die Jahressteuer beträgt 40,00 Euro, für Kampfhunde 300,00 Euro.

Hundeabmeldung
Verwenden Sie dieses Formular, wenn Sie Ihren Hund in unserer Gemeinde abmelden wollen. Der steuerpflichtige Hundehalter soll den Hund unverzüglich, bei der Gemeinde Johannesberg abmelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist, oder wenn der Halter aus der Gemeinde Johannesberg weggezogen ist.

Antrag auf Erteilung eines Negativzeugnisses

Informationen für Hundehalter in der Gemeinde Johannesberg

Mülltonnenänderung

weitere Formulare finden Sie im Formularserver beim Landratsamt Aschaffenburg unter www.landkreis-aschaffenburg.de

Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes bzw. Anzeige einer öffentlichen Vergnügung

Mit diesem Formular können Ortsvereine/Personen/Gruppierungen/Firmen für ihre Vereinsfeste und Veranstaltungen außerhalb genehmigter Gaststättenbetriebe eine Ausschankerlaubnis beantragen bzw. eine Veranstaltung nach § 19 LStVG genehmigen lassen.

Formular Geschirrausgabe für Vereine

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