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Öffnungszeiten des Recyclinghofes im Bauhof, Seestr. 1 B

Donnerstag  16.00 – 19.00 Uhr
Samstag       09.00 – 12.00 Uhr

angenommen werden:

  • Altpapier
  • Altmetall
  • Altglas
  • Alufolie
  • Brillen
  • CD´s
  • Dosen
  • Elektronikschrott (Kleingeräte)
  • Hörgeräte
  • Kabelreste
  • Kork
  • Straßenkehricht
  • Windeln (nur mit Berechtigungsschein der Gemeinde)
  • Styropor
  • pflanzliche Fette und Öle
  • Tintenpatronen und Tonerkartuschen

Entsorgungseinrichtungen

Im Landkreis Aschaffenburg dient die Einrichtung der Recyclinghöfe der Annahme von verwertbaren Abfällen („Wertstoffen“), die haushaltstypisch in Art und Menge anfallen. Die Recyclinghöfe sind entsprechend der Einwohnerzahlen (Gemeindegröße) in ihrer jeweiligen Größe errichtet. Die Annahme von „Wertstoffen“ aus dem gewerblichen Bereich, die nicht als haushaltstypisch in Art und Menge anzusehen sind, ist auf Grund der Menge und Beschaffenheit nicht möglich. Weiter können auf den gemeindlichen Recyclinghöfen keine Wertstoffe aus Umbau, Abriss oder ähnlicher Herkunft, auch von privaten Haushaltungen sowie aus Haushaltsauflösungen angenommen werden.

Wertstoffe in größeren Mengen sowie Wertstoffe aus Haushaltsauflösungen sind privaten, dafür zugelassenen Entsorgern zu überlassen. Hierfür ist der Landkreis Aschaffenburg gem. Artikel 4 Absatz 1 des bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes nicht mehr in der Pflicht. Auch können die kommunalen Recyclinghöfe diese Leistungen schon alleine auf Grund der Größe und der personellen sowie technischen Ausstattung nicht erbringen.

Wertstoffe Freimenge im Jahr Maximale Menge pro Anlieferung
Altholz (Kat. AI – AIII) 2 m³ 0,5 m³
Altholz behandelt (Kat. AIV) 2 m³ 0,5 m³
Fenster
Flachglas
Glasbausteine
Haustüren
2 m² / 2 Stück
s. Fenster
0,5 m³
1 Stück
2 m² / 2 Stück
s. Fenster
0,25 m³
1 Stück
Unabhängig von der Zusammensetzung ist die Anlieferung von behandelten Althölzern, Fenstern, Flachglas auf 0,5 m³ pro Anlieferung beschränkt!
Altmetall alles 0,5 m³
Altpapier alles 0,5 m³
Bauschutt 1 m³ 0,25 m³

Durch den Betriebsablauf (z.B. volle oder defekte Behälter) kann die Annahmemenge eingeschränkt werden und insbesondere Anlieferungen, die ein haushaltstypisches Maß im Sinne der vorstehenden Definition übersteigen, können abgewiesen werden. Hierüber entscheidet das Betriebspersonal.

Neben den Entsorgungsangeboten in den einzelnen Gemeinden (Recyclinghöfe, Containerstandorte für Glas und Dosen, Sammelplätze für Grünabfälle, Deponien für Bauschutt und Erdaushub), die Anlieferungen von Wertstoffen der jeweiligen Gemeindebürger vorbehalten sind, können am Kreisrecyclinghof, bei der GBAB (Gesellschaft zur Verwertung der Bioabfälle aus Stadt und Landkreis Aschaffenburg) und der Übergabestelle für E-Geräte bei Fa. Werner alle Bürger des Landkreises ihre Wertstoffe bzw. Abfälle entsorgen.

Die GBAB betreibt eine Vergärungsanlage für Biomüll, kompostiert Bio- und Grünabfälle und betreibt die Umladestation. Seit die Kreismülldeponie in Stockstadt geschlossen ist, wird der ganze Restmüll aus dem Landkreis Aschaffenburg bei der GBAB in LKW umgeladen, die ihn zur Verbrennung ins Gemeinschaftkraftwerk Schweinfurt (brennbare Abfälle) oder zur Ablagerung auf die Deponien Wirmsthal oder Bergrheinfeld (inerter Restmüll) bringen.

Kreisrecyclinghof Umladestation GBAB Ãœbergabestelle Fa. Werner
Annahme von Wertstoffen

Restmüll unter 200 kg

gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten

Bio- und Grünabfällen

Restmüll über 200 kg

Elektrogeräten
Ort Obernburgerstraße 25,

Aschaffenburg-Nilkheim

Obernburgerstraße 25,

Aschaffenburg-Nilkheim

An der Lache 1,

Goldbach

Öffnungszeiten Mo.-Fr.    08:00 bis 16:30 Uhr

Sa.         08:00 bis 13:00 Uhr

Mo.-Fr.    08:00 bis 16:30 Uhr

Sa.         09:00 bis 12:00 Uhr

Mo.-Fr.    07:00 bis 16:00 Uhr

Sa.         09:00 bis 12:00 Uhr

Telefon 06021/ 394-170 06021/ 83831 06021/ 50150

Am Kreisrecyclinghof können Restmüll und Wertstoffe direkt angeliefert werden. Für die Annahme einiger Wertstoffe und Abfälle werden Gebühren erhoben. Hier finden Sie die aktuelle Preisliste. Dabei ist zu beachten, dass Restmüllanlieferungen bis zu einem Nettogewicht von 200 kg nicht nach Gewicht, sondern nur nach ihrem (geschätzten) Volumen abgerechnet werden dürfen.

Anlieferungen über 200 kg sind nur bei der Umladestation der GBAB möglich, da nur sie über eine hierfür zugelassene Waage verfügt. Es gelten die durch Anhang am Kreisrecyclinghof bekannt gemachten Gebühren (Änderungen vorbehalten).

Ab dem 6. Mai 2022 gelten folgende Gebührensätze:

Anlieferungen unter 200 kg Anlieferungen über 200 kg
Restmüll, brennbar (Privatanlieferungen) Inhalt PKW-Kofferraum:

Inhalt PKW-Kombikofferraum:

19,00 €

38,00 €

50,00 € / m3

250,00 € / t
Restmüll, brennbar (gewerbliche Anlieferung) 53,24 € / m3 266,20 € / t
Restmüll, nicht brennbar 16,50 € / 100 Liter 168,80 / t
Rigips (nicht brennbar) 8,00 € / 100 Liter
Asbesthaltige Abfälle 4,50 € / m2 226,40 € / t
Künstliche Mineralfasern, leicht 6,00 € / 100 Liter 498,20 € / t
Künstliche Mineralfasern, schwer 12,50 € / 100 Liter
Bau- u. Dämm-Styropor Monofraktion
(Maximalanlieferung 1 m3)
3,00 € / 100 Liter

Bei der Übergabestelle der Fa. Werner können Elektro- und Elektronikgeräte aus privaten Haushalten bzw. haushaltsübliche Mengen kostenfrei abgegeben werden.

weitere Informationen: https://www.landkreis-aschaffenburg.de/wer-macht-was/abfallwirtschaf/abfallwirtschaf/abfaellevermeid/entsorgungseinr/