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Donnerstag 16.00 – 19.00 Uhr
Samstag      09.00 – 12.00 Uhr
angenommen werden:
- Altpapier
- Altmetall
- Altglas
- Alufolie
- Brillen
- CD´s
- Dosen
- Elektronikschrott (Kleingeräte)
- Hörgeräte
- Kabelreste
- Kork
- Straßenkehricht
- Windeln (nur mit Berechtigungsschein der Gemeinde)
- Styropor
- pflanzliche Fette und Öle
- Tintenpatronen und Tonerkartuschen
Entsorgungseinrichtungen
Im Landkreis Aschaffenburg dient die Einrichtung der Recyclinghöfe der Annahme von verwertbaren Abfällen („Wertstoffen“), die haushaltstypisch in Art und Menge anfallen. Die Recyclinghöfe sind entsprechend der Einwohnerzahlen (Gemeindegröße) in ihrer jeweiligen Größe errichtet. Die Annahme von „Wertstoffen“ aus dem gewerblichen Bereich, die nicht als haushaltstypisch in Art und Menge anzusehen sind, ist auf Grund der Menge und Beschaffenheit nicht möglich. Weiter können auf den gemeindlichen Recyclinghöfen keine Wertstoffe aus Umbau, Abriss oder ähnlicher Herkunft, auch von privaten Haushaltungen sowie aus Haushaltsauflösungen angenommen werden.
Wertstoffe in größeren Mengen sowie Wertstoffe aus Haushaltsauflösungen sind privaten, dafür zugelassenen Entsorgern zu überlassen. Hierfür ist der Landkreis Aschaffenburg gem. Artikel 4 Absatz 1 des bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes nicht mehr in der Pflicht. Auch können die kommunalen Recyclinghöfe diese Leistungen schon alleine auf Grund der Größe und der personellen sowie technischen Ausstattung nicht erbringen.
Wertstoffe | Freimenge im Jahr | Maximale Menge pro Anlieferung | |
Altholz (Kat. AI – AIII) | 2 m³ | 0,5 m³ | |
Altholz behandelt (Kat. AIV) | 2 m³ | 0,5 m³ | |
Fenster Flachglas Glasbausteine Haustüren |
2 m² / 2 Stück s. Fenster 0,5 m³ 1 Stück |
2 m² / 2 Stück s. Fenster 0,25 m³ 1 Stück |
Unabhängig von der Zusammensetzung ist die Anlieferung von behandelten Althölzern, Fenstern, Flachglas auf 0,5 m³ pro Anlieferung beschränkt! |
Altmetall | alles | 0,5 m³ | |
Altpapier | alles | 0,5 m³ | |
Bauschutt | 1 m³ | 0,25 m³ |
Durch den Betriebsablauf (z.B. volle oder defekte Behälter) kann die Annahmemenge eingeschränkt werden und insbesondere Anlieferungen, die ein haushaltstypisches Maß im Sinne der vorstehenden Definition übersteigen, können abgewiesen werden. Hierüber entscheidet das Betriebspersonal.
Neben den Entsorgungsangeboten in den einzelnen Gemeinden (Recyclinghöfe, Containerstandorte für Glas und Dosen, Sammelplätze für Grünabfälle, Deponien für Bauschutt und Erdaushub), die Anlieferungen von Wertstoffen der jeweiligen Gemeindebürger vorbehalten sind, können am Kreisrecyclinghof, bei der GBAB (Gesellschaft zur Verwertung der Bioabfälle aus Stadt und Landkreis Aschaffenburg) und der Übergabestelle für E-Geräte bei Fa. Werner alle Bürger des Landkreises ihre Wertstoffe bzw. Abfälle entsorgen.
Die GBAB betreibt eine Vergärungsanlage für Biomüll, kompostiert Bio- und Grünabfälle und betreibt die Umladestation. Seit die Kreismülldeponie in Stockstadt geschlossen ist, wird der ganze Restmüll aus dem Landkreis Aschaffenburg bei der GBAB in LKW umgeladen, die ihn zur Verbrennung ins Gemeinschaftkraftwerk Schweinfurt (brennbare Abfälle) oder zur Ablagerung auf die Deponien Wirmsthal oder Bergrheinfeld (inerter Restmüll) bringen.
Kreisrecyclinghof | Umladestation GBAB | Ãœbergabestelle Fa. Werner | |
Annahme von | Wertstoffen
Restmüll unter 200 kg gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten |
Bio- und Grünabfällen
Restmüll über 200 kg |
Elektrogeräten |
Ort | Obernburgerstraße 25,
Aschaffenburg-Nilkheim |
Obernburgerstraße 25,
Aschaffenburg-Nilkheim |
An der Lache 1,
Goldbach |
Öffnungszeiten | Mo.-Fr.   08:00 bis 16:30 Uhr
Sa.        08:00 bis 13:00 Uhr |
Mo.-Fr. Â Â 08:00 bis 16:30 Uhr
Sa.        09:00 bis 12:00 Uhr |
Mo.-Fr. Â Â 07:00 bis 16:00 Uhr
Sa.        09:00 bis 12:00 Uhr |
Telefon | 06021/ 394-170 | 06021/ 83831 | 06021/ 50150 |
Am Kreisrecyclinghof können Restmüll und Wertstoffe direkt angeliefert werden. Für die Annahme einiger Wertstoffe und Abfälle werden Gebühren erhoben. Hier finden Sie die aktuelle Preisliste. Dabei ist zu beachten, dass Restmüllanlieferungen bis zu einem Nettogewicht von 200 kg nicht nach Gewicht, sondern nur nach ihrem (geschätzten) Volumen abgerechnet werden dürfen.
Anlieferungen über 200 kg sind nur bei der Umladestation der GBAB möglich, da nur sie über eine hierfür zugelassene Waage verfügt. Es gelten die durch Anhang am Kreisrecyclinghof bekannt gemachten Gebühren (Änderungen vorbehalten).
Ab dem 6. Mai 2022 gelten folgende Gebührensätze:
Anlieferungen unter 200 kg | Anlieferungen über 200 kg | ||
Restmüll, brennbar (Privatanlieferungen) | Inhalt PKW-Kofferraum:
Inhalt PKW-Kombikofferraum: |
19,00 €
38,00 € 50,00 € / m3 |
250,00 € / t |
Restmüll, brennbar (gewerbliche Anlieferung) | 53,24 € / m3 | 266,20 € / t | |
Restmüll, nicht brennbar | 16,50 € / 100 Liter | 168,80 / t | |
Rigips (nicht brennbar) | 8,00 € / 100 Liter | ||
Asbesthaltige Abfälle | 4,50 € / m2 | 226,40 € / t | |
Künstliche Mineralfasern, leicht | 6,00 € / 100 Liter | 498,20 € / t | |
Künstliche Mineralfasern, schwer | 12,50 € / 100 Liter | ||
Bau- u. Dämm-Styropor Monofraktion (Maximalanlieferung 1 m3) |
3,00 € / 100 Liter |
Bei der Übergabestelle der Fa. Werner können Elektro- und Elektronikgeräte aus privaten Haushalten bzw. haushaltsübliche Mengen kostenfrei abgegeben werden.
weitere Informationen: https://www.landkreis-aschaffenburg.de/wer-macht-was/abfallwirtschaf/abfallwirtschaf/abfaellevermeid/entsorgungseinr/