Wahlen

Wahlen2023-10-19T14:54:54+02:00

Wahlhelfer gesucht!

Eine Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen. Wahlen sind die Lebensgrundlage unserer Demokratie.

Der Wahlvorstand sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und stellt das Wahlergebnis im Wahlbezirk fest. Durch die Mitarbeit in einem Wahlvorstand können Sie einmal einen Blick hinter die Kulissen werfen und das Geschehen am Wahltag direkt mitverfolgen. Es erwartet Sie also eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit.

Für die Landtags- und Bezirkswahlen, Europawahl sowie die Bundestagswahl beträgt der Zeitaufwand jeweils einen Sonntag, für die Gemeinde- und Landkreiswahlen werden die Wahlhelfer aller Voraussicht nach Sonntag und Montag benötigt.

Voraussetzungen

Wahlhelfer müssen grundsätzlich für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein; in der Regel werden auch für überörtliche (landesweite) Wahlen nur die Wahlberechtigten der jeweiligen Gemeinde als Wahlhelfer berufen.

Um wahlberechtigt zu sein, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter am Wahltag: 18 Jahre
  • bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen sowie Volksentscheiden: grundsätzlich seit mindestens 3 Monaten Meldung mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Wahlgebiet
  • bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sowie Bürgerentscheiden: Aufenthalt seit mindestens 2 Monaten mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen im Wahlkreis
  • bei Europawahlen, Gemeinde- und Landkreiswahlen: Deutsche und EU-Angehörige (Unionsbürger)
  • bei Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen sowie Volksentscheiden: Deutsche

Wahlhelfer sind ehrenamtlich tätig und erhalten ein Erfrischungsgeld.

Für Fragen steht Ihnen Frau Corina Aulbach, Tel. 06021 / 3485-14, E-Mail: aulbach@johannesberg.de zur Verfügung.

Ihre Gemeindeverwaltung Johannesberg

Wer darf in Bayern eigentlich wählen? Wie viele Stimmen habe ich? Und wie erfolgt dann die Sitzverteilung?
Diese und weitere Informationen zur diesjährigen Wahl finden Sie hier.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am Sonntag, den 08. Oktober 2023 waren Sie aufgerufen die politische Willensbildung in unserem Bundesland mitzugestalten. Beachtlich ist, dass in der Gemeinde Johannesberg überdurchschnittliche 79,9 Prozent der Wahlberechtigten dem Aufruf der Stimmabgabe, entweder an der Wahlurne oder durch Briefwahl nachgekommen sind. Es freut mich persönlich sehr, dass so viele Menschen von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht und somit am politischen Entscheidungsprozess mitgewirkt haben.

Abschließend möchte ich mich nochmals herzlich bei allen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, sowie den Beschäftigten des Rathauses und des Bauhofes für Ihr Engagement im Rahmen dieser Landtags- und Bezirkswahl bedanken.

Peter Zenglein
1. Bürgermeister

 

Landtagswahl am 08. Oktober 2023
Gesamtergebnis Johannesberg

Stimmberechtigte:                3.114
Wähler insgesamt:               2.489
Wahlbeteiligung:                  79,9 %

weitere Ergebnisse der Landtagswahl

Partei Stimmkreisbewerber*in Erststimmen Zweitstimmen Gesamtstimmen
    Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil
CSU Prof. Dr. Bausback Winfried 1.041 42,3 % 1.088 44,3 % 2.129 43,3 %
GRÜNE Mütze Thomas 418 17,0 % 436 17,8 % 854 17,4 %
FREIE WÄHLER Wagner Maili 249 10,1 % 214 8,7 % 463 9,4 %
AfD Baumann Jörg 315 12,8 % 322 13,1 % 637 13,0 %
SPD Fehlner Martina 240 9,7 % 169 6,9 % 409 8,3 %
FDP Bohn Lukas 73 3,0 % 100 4,1 % 173 3,5 %
DIE LINKE Friedenberger Oscar 44 1,8 % 42 1,7 % 86 1,7 %
BP Scholz Marco 16 0,6 % 9 0,4 % 25 0,5 %
ÖDP Schmitt Bernhard 38 1,5 % 56 2,3 % 94 1,9 %
dieBasis Dr. Kämmerer Ulrike 28 1,1 % 20 0,8 % 48 1,0 %
Ungültige Stimmen   27 1,1 % 33 1,3 % 60 1,2 %
Gültige Stimmen   2.462 98,9 % 2.456 98,7 % 4.918 98,8 %

 

Bezirkswahl am 08. Oktober 2023
Gesamtergebnis Johannesberg

Stimmberechtigte:                3.101
Wähler insgesamt:               2.484
Wahlbeteiligung:                  79,9 %

Partei Stimmkreisbewerber*in Erststimmen Zweitstimmen Gesamtstimmen
    Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil
CSU Stürmer Andrea 970 39,6 % 1.046 42,8 % 2.016 41,2 %
GRÜNE Dehniger Pamela 393 16,0 % 481 19,7 % 874 17,9 %
FREIE WÄHLER Neßwald Dennis 260 10,6 % 223 9,1 % 483 9,9 %
AfD Rausch Joachim 359 14,6 % 314 12,8 % 673 13,7 %
SPD Leiderer Eric 249 10,2 % 167 6,8 % 416 8,5 %
FDP Dalberg Julian 91 3,7 % 92 3,8 % 183 3,7 %
DIE LINKE Vidia Farid 39 1,6 % 44 1,8 % 83 1,7 %
ÖDP Dehn Katharina 63 2,6 % 51 2,1 % 114 2,3 %
dieBasis Maisenberger Kamilla 28 1,1 % 26 1,1 % 54 1,1 %
Ungültige Stimmen 32 1,3 % 40 1,6 % 72 1,4 %
Gültige Stimmen 2.452 98,7 % 2.444 98,4 % 4.896 98,6 %

weitere Ergebnisse der Bezirkswahl

Wir suchen Freiwillige für das Ehrenamt der Schöffinnen und Schöffen! Anmeldung bis zum 10.03.2023 möglich!

Ihre Meinung ist wichtig, Ihr gesunder Menschenverstand gesucht und Ihr Gerechtigkeitsempfinden gewünscht. Bewerben Sie sich für das Schöffenamt! Als Schöffin oder Schöffe leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft, indem Sie sich an der Rechtsprechung beteiligen und die Demokratie stärken. Sie sind ein wichtiger Teil des Gerichtsprozesses – von der Anklage bis zum Urteil. Am Ende des Prozesses urteilen Sie gemeinsam mit den Berufsrichtern über Schuld oder Unschuld der Angeklagten sowie die Höhe des Strafmaßes.

Durch die Kombination aus juristischem Sachverstand der Berufsrichter und den Überzeugungen der Schöffinnen und Schöffen wird das Rechtswesen besser und transparenter. Deshalb werden alle fünf Jahre engagierte Menschen gesucht und dieses Jahr findet die nächste Wahl statt. Sie können daran teilnehmen, egal welches Geschlecht oder welchen Bildungsgrad Sie haben. Die Vielfalt ist wichtig und ohne Ihr Engagement geht es nicht!

Haben wir Ihr Interesse geweckt und erfüllen Sie alle Voraussetzungen für das Schöffenamt? Dann bewerben Sie sich bei der Gemeinde Johannesberg mit den nachstehenden Bewerbungsformularen bis Freitag, 10.03.2023!

Die Bewerbungsformulare können Sie schriftlich oder per Mail unter info@johannesberg.de einreichen. Bei Rückfragen können Sie sich auch telefonisch unter der Rufnummer 06021/3485-13 melden.

Zudem besteht die Möglichkeit sich im Rathaus, Oberafferbacher Straße 12, Zimmer 03 während den allgemeinen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 13:00 bis 18:00 Uhr in die Bewerberliste aufnehmen zu lassen.

Bewerbungsformulare:

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt, das nur von Deutschen wahrgenommen werden kann.

Man unterscheidet zwischen Schöffen, die in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) zum Einsatz kommen und Schöffen in Jugendstrafsachen (sog. Jugendschöffen). Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigte und in der Jugenderziehung erfahrene Personen sein.

Die Gemeinde Johannesberg ist aufgerufen nach Eingang der Bewerbungen eine Vorschlagsliste mit 5 für das Schöffen- bzw. 4 für das Jugendschöffenamt geeigneten Personen zu erstellen, die nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat an das Amtsgericht Aschaffenburg mitgeteilt wird. Die Wahl der Schöffen erfolgt somit nicht durch die Gemeinde Johannesberg selbst, sondern anschließend durch einen Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Aschaffenburg. Die Bewerber werden entsprechend durch das Amtsgericht informiert. Die Schöffen werden durch einen unabhängigen Wahlausschuss gewählt. Diejenigen vorgeschlagenen Personen, die bis Ende Dezember keine Benachrichtigung von ihrer Wahl zum Schöffen erhalten haben, sind nicht gewählt worden.

Um für das Ehrenamt des Schöffen berufen werden zu können, ist gem. Schöffenbekanntmachung vom 27.10.2022 (BayMBl. Nr. 672) Folgendes zu beachten:

Zum Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden,

  • Personen, die am 01.01.2024 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
  • Personen, die am 01.01.2024 das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;
  • Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in Aschaffenburg wohnen;
  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind;
  • Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;
  • Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.
  • Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können;
  • Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte;
  • gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer;
  • Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind;
  • Personen, die gemäß § 44 a Abs. 1 Deutsches Richtergesetz (DRiG) nicht zum Schöffenamt berufen werden sollen, nämlich Personen, die
    • gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben
      oder
    • wegen einer Tätigkeit als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des § 6 Abs. 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) oder als diesen Mitarbeitern nach § 6 Abs. 5 StUG gleichgestellte Personen für das Ehrenrichteramt nicht geeignet sind.

Unfähig zum Amt eines Schöffen sind alle Personen,

  • die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
  • gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

Weitere Informationen über die Grundlagen des Schöffenamts, das Strafrecht und den Gang des Strafverfahrens können den Broschüren „Das Schöffenamt in Bayern“ sowie dem „Merkblatt für Schöffen“ entnommen werden.

 Des Weiteren finden Sie auch Informationen hier:

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am vergangenen Sonntag, den 14. Oktober 2018 waren Sie aufgerufen die politische Willensbildung in unserem Bundesland mitzugestalten. Beachtlich ist, dass in der Gemeinde Johannesberg überdurchschnittliche 77,72 Prozent der Wahlberechtigten dem Aufruf der Stimmabgabe, entweder an der Wahlurne oder durch Briefwahl nachgekommen sind. Es freut mich persönlich sehr, dass so viele Menschen von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht und somit am politischen Entscheidungsprozess mitgewirkt haben.

Im folgenden Abschnitt können Sie sich über die Stimmabgaben in Johannesberg und den einzelnen Ortsteilen informieren.

Abschließend möchte ich mich nochmals herzlich bei allen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, sowie den Beschäftigten des Rathauses und des Bauhofes für Ihr Engagement im Rahmen dieser Landtags- und Bezirkswahl bedanken.

Peter Zenglein, 1. Bürgermeister

Hier die Ergebnisse der Landtags- und Bezirkswahl der Gemeinde Johannesberg

Liebe Johannesberger Bürgerinnen und Bürger,

am 22. Juli 2018 fand der Bürgerentscheid über die „Geplante 9. Änderung des Flächennutzungsplans“ statt. Angesichts der 719 JA-Stimmen zu 1.157 NEIN-Stimmen, haben Sie sich mit deutlicher Mehrheit für die Fortsetzung der Planungen eines Feuerwehrgerätehauses sowie Recyclinghofs auf dem Flurstück 5018, Gemarkung Oberafferbach ausgesprochen.

Mit dieser Entscheidung liegen einige ereignisreiche und arbeitsintensive Wochen hinter uns. Die 9. Änderung des Flächennutzungsplans wurde in der gesamten Gemeinde kontrovers, stellenweise sehr emotional diskutiert. In erster Linie ist an einer emotionalen Diskussion nichts Verwerfliches. Vielmehr bringt es zum Ausdruck wie interessiert die meisten von Ihnen an unserem Gemeindeleben sind. Aber im Anbetracht des Abstimmungsergebnisses sollten wir alle dazu in der Lage sein, die nun vorliegende Entscheidung zu respektieren, die Emotionen herunterzufahren und uns wieder dem Alltagsgeschehen zu widmen. Sicherlich fällt es denjenigen unter Ihnen, die mit „Nein“ gestimmt haben leichter. Jenen die ihr Kreuz am vergangenen Sonntag bei „Ja“ gesetzt haben, kann ich allerdings versichern, dass Ihre Stimmen gehört wurden. Es war und ist weiterhin das Ansinnen des Gemeinderates ein naturnahes Konzept am gegenständlichen Standort zu verwirklichen.

Abschließend möchte ich im Namen des Gemeinderates noch „Danke“ sagen:

  • Den 1.876 Bürgerinnen und Bürgern die ihr Recht auf aktive Mitbestimmung wahrgenommen haben;
  • Den Abstimmungshelferinnen und -helfer die für einen reibungslosen Ablauf der Abstimmung gesorgt haben;
  • Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Verwaltung und Bauhof, für die gewissenhafte Organisation des Bürgerentscheides;
  • Allen Wortführern, losgelöst von deren Positionierung, die durch sachliche Argumentation eine Entscheidungsfindung ermöglichen wollten und ermöglicht haben.

Die genaue Zusammensetzung des Ergebnisses, entnehmen Sie bitte der nachstehenden „Bekanntmachung des Endergebnisses zum Bürgerentscheid“.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr 1. Bürgermeister Peter Zenglein

Bekanntmachung des Endergebnisses zum Bürgerentscheid

Nach oben