Wahlhelfer gesucht!
Eine Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen. Wahlen sind die Lebensgrundlage unserer Demokratie.
Der Wahlvorstand sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und stellt das Wahlergebnis im Wahlbezirk fest. Durch die Mitarbeit in einem Wahlvorstand können Sie einmal einen Blick hinter die Kulissen werfen und das Geschehen am Wahltag direkt mitverfolgen. Es erwartet Sie also eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit.
Für die Landtags- und Bezirkswahlen, Europawahl sowie die Bundestagswahl beträgt der Zeitaufwand jeweils einen Sonntag, für die Gemeinde- und Landkreiswahlen werden die Wahlhelfer aller Voraussicht nach Sonntag und Montag benötigt.
Voraussetzungen
Wahlhelfer müssen grundsätzlich für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein; in der Regel werden auch für überörtliche (landesweite) Wahlen nur die Wahlberechtigten der jeweiligen Gemeinde als Wahlhelfer berufen.
Um wahlberechtigt zu sein, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestalter am Wahltag: 18 Jahre
- bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen sowie Volksentscheiden: grundsätzlich seit mindestens 3 Monaten Meldung mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Wahlgebiet
- bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sowie Bürgerentscheiden: Aufenthalt seit mindestens 2 Monaten mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen im Wahlkreis
- bei Europawahlen, Gemeinde- und Landkreiswahlen: Deutsche und EU-Angehörige (Unionsbürger)
- bei Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen sowie Volksentscheiden: Deutsche
Wahlhelfer sind ehrenamtlich tätig und erhalten ein Erfrischungsgeld.
Für Fragen steht Ihnen das Sekretariat, Tel. 06021 / 3485-0, E-Mail: info@johannesberg.de zur Verfügung.
Ihre Gemeindeverwaltung Johannesberg