das Merkblatt zeigt schnell und einfach die baurechtlichen Anforderungen an die Durchführung von Vereinsfeiern/-festen oder ähnlichen Veranstaltungen auf. Eine Inbetriebnahme von fliegenden Bauten erfordert insbesondere eine frühzeitige Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde. Die beabsichtigte Aufstellung genehmigungspflichtiger fliegender Bauten (z.B. Zelte > 75 m² Grundfläche) muss mindestens 2 Wochen unter Vorlage des Prüfbuches der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden, Art. 72 Abs. 5 BayBO.
Da die Abnahme in der Praxis jedoch oftmals nicht oder nicht rechtzeitig erfolgt, stellt das Landratsamt Aschaffenburg zur Vereinfachung ein neues Online-Angebot zur Verfügung. Abnahmeformular fliegende Bauten