Den Gebührenschuldnern, die uns ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der Betrag zum Fälligkeitstermin automatisch vom Konto eingezogen.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen unsere Frau Stadtmüller oder unsere Frau Aulbach gerne zur Verfügung.
Grundsteuer
Kleinbeträge werden wie folgt fällig:
- Am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 Euro nicht übersteigt
- Am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser 30,00 Euro nicht übersteigt.
Hat der Steuerschuldner die Zahlung der Grundsteuer in einem Jahresbetrag beantragt, wird die Grundsteuer am 1. Juli zur Zahlung fällig.
Gewerbesteuer
Hundesteuer
Die Hundesteuer ist am 15. Februar zur Zahlung fällig.
Kanalbenutzungsgebühren
Die Endabrechnung der Kanalbenutzungsgebühren wird mit Bescheid festgesetzt. Bitte beachten Sie das dort angegebene Fälligkeitsdatum.
Der 1. Abschlag der Kanalbenutzungsgebühren wird am 30.04. und der 2. Abschlag wird am 31.08. zur Zahlung fällig.
Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr
Unter der Rubrik Gemeinde -> Gemeinde(er)leben-> Ortsrecht stehen Ihnen die Satzungen und die Vollzugsregelung in digitaler Form und dauerhaft zur Verfügung.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, stehen ihnen folgende Informationswege offen:
Bei Grundsatzfragen oder bei Fragen zur Fläche und zur Gebühr, wenden Sie sich bitte an das beauftragte Kommunalberatungsbüro Dr. Schulte | Röder (Tel.: 0931/304084927) oder per E-Mail (d.ruegemer@srk-kommunalberatung.de). Bei Fragen zu den Eigentumsverhältnissen kann Ihnen unser Mitarbeiter Herr Udo Rachor (Tel.: 06021/3485-21) weiterhelfen. Anträge zur Flächenänderung oder zur Berücksichtigung einer vorhandenen Regenwassernutzanlage (z.B. Zisterne) finden Sie hier auf dieser Seite oder persönlich im Rathaus.
Danke für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis.
Peter Zenglein
1. Bürgermeister
Informationstext aus dem Mitteilungsblatt vom 30.03.2017