Die Barzahler werden gebeten, den fälligen Betrag auf eines der gemeindlichen Konten zu überweisen. Um kostenpflichtige Mahnungen zu vermeiden, wird um pünktliche Zahlung gebeten. Bei verspäteter Zahlung ist die Verwaltung gesetzlich verpflichtet, Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben.

Den Gebührenschuldnern, die uns ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der Betrag zum Fälligkeitstermin automatisch vom Konto eingezogen.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Roland Albert  oder Frau Andrea Bittel gerne zur Verfügung.

Grundsteuer

Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

Kleinbeträge werden wie folgt fällig:

  • Am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 Euro nicht übersteigt
  • Am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser 30,00 Euro nicht übersteigt.

Hat der Steuerschuldner die Zahlung der Grundsteuer in einem Jahresbetrag beantragt, wird die Grundsteuer am 1. Juli zur Zahlung fällig.

Gewerbesteuer

Die Vorauszahlung zur Gewerbesteuer werden am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

Hundesteuer

Die Hundesteuer ist am 15. Februar zur Zahlung fällig.

Hundeanmeldung
Verwenden Sie dieses Formular, wenn Sie einen neuen Hund haben und diesen in der Gemeinde Johannesberg anmelden wollen. Wer einen über 4 Monate alten, der Gemeinde Johannesberg noch nicht gemeldeten Hund im Gemeinedegebiet hält, muss diesen unverzüglich der Gemeinde melden. Zur Kennzeichnung einen jeden gemeldeten Hundes gibt die Gemeinde ein Hundezeichen aus. Nach etwa 2-3 Wochen erhalten Sie den Steuerbescheid sowie die Steuermarke für Ihren Hund, soweit diese Ihnen nicht sofort bei der Anmeldung ausgehändigt wurde.
Die Jahressteuer beträgt 40,00 Euro, für Kampfhunde 300,00 Euro.

Hundeabmeldung
Verwenden Sie dieses Formular, wenn Sie Ihren Hund in unserer Gemeinde abmelden wollen. Der steuerpflichtige Hundehalter soll den Hund unverzüglich, bei der Gemeinde Johannesberg abmelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist, oder wenn der Halter aus der Gemeinde Johannesberg weggezogen ist.

Antrag auf Erteilung eines Negativzeugnisses

Informationen für Hundehalter in der Gemeinde Johannesberg

Kanalbenutzungsgebühren

Die Gebühr für das Schmutzwasser beträgt ab 01.01.2021 – 3,23 €/m³, die Gebühr für das Niederschlagswasser ab 01.01.2021 – 0,35 €/m².
Die Endabrechnung der Kanalbenutzungsgebühren wird mit Bescheid festgesetzt. Bitte beachten Sie das dort angegebene Fälligkeitsdatum.
Der 1. Abschlag der Kanalbenutzungsgebühren wird am 30.04. und der 2. Abschlag wird am 31.08. zur Zahlung fällig.

Gartenwasserzähler

Den Einbau eines Gartenwasserzählers teilen Sie uns bitte mit diesem Formular mit.

Zur Abrechnung der Benutzungsgebühren für das vergangene Kalenderjahr benötigen wir den Zählerstand Ihrer Gartenwasseruhr.

Die Meldung für den Abrechnungszeitraum des Vorjahres können Sie uns jährlich bis zum 20.01. zusenden.

Für die Übermittlung der Daten können Sie dieses Meldeformular verwenden.

Senden Sie dieses Meldeformular bitte entweder an:

  • Gemeinde Johannesberg, Oberafferbacher Str. 12, 63867 Johannesberg
  • oder per Mail an: steueramt@johannesberg.de
  • oder per Fax an: 06021/3485-20

Die Übermittlung der Daten muss schriftlich erfolgen und ist telefonisch nicht möglich.

Eine Gartenwasseruhr kann nur jährlich berücksichtigt werden. Wird der Stand nicht oder nicht rechtzeitig gemeldet, entfällt der Anspruch auf Berücksichtigung des Verbrauchs zur Minderung der Kanalgebühren. Im Folgejahr wird bei Meldung des Stands der Gartenwasseruhr ein Mittelwert zur Berechnung herangezogen.
Nach Ablauf der Eichung ist ein Austausch der Gartenwasseruhr zwingend erforderlich. Meldungen abgelaufener Gartenwasseruhren können nicht angenommen werden.

Hinweis:
Die schriftliche Aufforderung zur Meldung des Zählerstandes seitens der Gemeindeverwaltung erfolgt nicht. Wir bitten Sie darum  den Zählerstand selbständig an die Gemeinde zu übermitteln. Als Service bieten wir Ihnen an eine Erinnerungsmail zu erhalten, welche kurz vor Ende der Übermittlungsfrist versendet wird. Wenn Sie diesen Service nutzen möchten, teilen Sie uns bitte Ihre E-Mailadresse mit.

Bei Fragen steht Ihnen Frau Andrea Bittel gerne zur Verfügung.

Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr

Der Gemeinderat Johannesberg hat beschlossen zum 01.01.2017 die „gesplittete“ Abwassergebühr einzuführen.
Unter der Rubrik Satzungen + Verordnungen stehen Ihnen die Satzungen und die Vollzugsregelung in digitaler Form und dauerhaft zur Verfügung.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, stehen ihnen folgende Informationswege offen:

Bei Grundsatzfragen oder bei Fragen zur Fläche und zur Gebühr, wenden Sie sich bitte an das beauftragte Kommunalberatungsbüro Dr. Schulte | Röder (Tel.: 0931/304084927) oder per E-Mail (d.ruegemer@srk-kommunalberatung.de). Bei Fragen zu den Eigentumsverhältnissen kann Ihnen unsere Frau Andrea Bittel (Tel.: 06021/3485-22) weiterhelfen. Anträge zur Flächenänderung oder zur Berücksichtigung einer vorhandenen Regenwassernutzanlage (z.B. Zisterne) finden Sie hier auf dieser Seite oder persönlich im Rathaus.

Danke für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis.

Peter Zenglein
1. Bürgermeister


Informationstext aus dem Mitteilungsblatt vom 30.03.2017

Informationstext aus dem Mitteilungsblatt vom 09.03.2017

Informationsblatt

Antrag auf Flächenänderung

Antrag Zisternen Ermäßigung