Hier finden Sie Informationen zu den Flächennutzungsplänen der Gemeinde Johannesberg

Aktuelles

Digitalisierung des Flächennutzungsplanes mit eingearbeitetem Landschaftsplan vom 12.09.2000, einschließlich aller nachfolgenden Änderungen und der Berichtigung;
Hier: Amtliche Bekanntmachung des Billigungsbeschlusse gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 17.10.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Digitalisierung des Flächennutzungsplanes mit eingearbeitetem Landschaftsplan vom 12.09.2000, einschließlich aller nachfolgenden Änderungen und der Berichtigung gebilligt.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Ziel der Digitalisierung ist die Herstellung einer Plangrundlage, in der der genehmigte analoge Flächennutzungsplan nebst Land-schaftsplan mit allen späteren Änderungen und der Berichtigung in eine digitale Fassung übersetzt wird, in der die Darstellung im Flächennutzungsplan mit den Festsetzungen aus rechtsverbindlichen Bebauungsplänen abgeglichen werden und in die alle ak-tuellen nachrichtlichen Übernahmen übertragen werden, um auf dieser Basis die zukünftige Gemeindeentwicklung beurteilen zu können.

Geltungsbereich (Lageplan)
Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Gemeinde Johannesberg umfasst alle Flurstücke der Gemarkungen Breuns-berg, Johannesberg, Oberafferbach, Rückersbach sowie Steinbach und somit das gesamte Gemeindegebiet. Der Planentwurf vom 10.10.2023 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Flächennutzungsplans ist Bestandteil des Beschlusses.

Verfahrensart
Die Digitalisierung des Flächennutzungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
(Da es sich um eine Digitalisierung des rechtsgültigen Flächennutzungsplans unter Einbeziehung erfolgter Änderungen handelt liegen keine umweltrelevanten Informationen vor, welche im Zuge der öffentlichen Auslegung ausgelegt werden müssen.)

Öffentliche Auslegung
Der Planentwurf i.d.F. vom 10. Oktober 2023 bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, liegt in der Zeit von
Donnerstag, 21. Dezember 2023 bis einschließlich Mittwoch 31. Januar 2024
im Rathaus der Gemeinde Johannesberg, Oberafferbacher Straße 12, 63867 Johannesberg, Erdgeschoss
während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr, am Donnerstag von 13.00 – 18.00 Uhr) zur allgemeinen Information der Bürger öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den digitalisierten Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des digitalisierten Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Onlinezugriff
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 2 Abs.1 und § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet auf dem zentralen Landesportal für die Bauleitplanung Bayern
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/
und hier veröffentlicht.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben erhalten Sie keine Mitteilung über das Er-gebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt oder hier online.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Verbindung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Johannesberg, 14. Dezember 2023
Peter Zenglein
1. Bürgermeister

Flächennutzungplan 10.10.2023

Flächennutzungsplan FN 4000 BG Digitalisierte Fassung Offenlage

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Digitalisierung

 

Die letzte Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans (F-Plan) mit eingearbeitetem Landschaftsplan (L-Plan)  vom 12.09.2000 (5. Änderung) liegt leider nicht in digitaler Form vor. Sie können diesen aber gerne zu unseren Dienstzeiten im Rathaus einsehen. Die darauffolgenden Standortbezogenen Änderungen Nr. 6 und Nr. 7 liegen dagegen digital vor und können im hier auf der Seite (siehe unten) aufgerufen werden. Die Digitalisierung der Gesamtfortschreibung mit Einarbeitung der Änderungen soll in der 8. Änderung erfolgen.

Rechtskräftiger F-Plan mit L-Plan

5. Änderung (einzusehen im Rathaus)

Rechtskräftige Änderungen

6. Änderung      Legende zur Änderung
7. Änderung

Neueste Gesamtfortschreibung

8. Änderung (im Verfahren)

Neueste Änderung mit Begründung (Bekanntmachung vom 23. Januar 2018)

Bekanntmachung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses und Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

9. Änderung

Bekanntmachung der Genehmigung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und Erläuterungen

Bei Fragen zu den F-Plänen können Sie sich gerne an Herrn Geisenhof unter Tel. 06021/3485-13, E-Mail geisenhof@johannesberg.de wenden.