Ihre Ansprechpartner im Bauamt:  Herr Frank Nagel oder Herr Florian Weis

Bauantragstellung

Bauantragstellung – Geänderte Zuständigkeit in der Antragstellung

Mit der Einführung des neuen digitalen Bauantrags tritt ein Zuständigkeitswechsel bei der Antragstellung für Bauanträge, Vorbescheidsanträge und Abgrabungsanträge ein. Digitale und papiergebundene Anträge sind demnach künftig nicht mehr über die Gemeinden, sondern direkt bei der unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg zu stellen. Die Gemeinden bleiben weiterhin Teil des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens und werden nach Eingang des Antrags bei der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich informiert und am Verfahren beteiligt. Die Kommunen erhalten mit der digitalen Beteiligung die Möglichkeit, innerhalb der gesetzlichen Zwei-Monats-Frist über das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zu entscheiden. Gleichzeitig erfolgt durch das Landratsamt die Fachstellenbeteiligung und die Prüfung der Unterlagen. Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren und zur Erteilung isolierter Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans sind ebenfalls beim Landratsamt als untere Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese werden umgehend und ohne weitere Prüfung direkt an die Gemeinden weitergeleitet.

 

Digitaler Bauantrag

Digitaler Bauantrag ab 01.07.2022 im Landratsamt Aschaffenburg

Digitalisierung der Bauaufsichtsbehörde schreitet voran

Das Landratsamt Aschaffenburg erweitert sein digitales Angebot und ermöglicht ab 01.07.2022 die papierlose Eingabe von Bauanträgen. Die Anträge werden dabei künftig nicht mehr über die Gemeinde eingereicht, sondern direkt bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. Die Gemeinden werden im Zuge der Behördenbeteiligung im laufenden Genehmigungsverfahren angehört.

Der „Digitale Bauantrag“ wurde in den vergangen zwei Jahren vom bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und vom Staatsministerium für Digitales in Zusammenarbeit mit 15 bayerischen Landratsämtern entwickelt und bietet einen effizienten Weg der Antragstellung im Bereich Bauwesen. Künftig ist es damit möglich Bauanträge, Anträge auf Vorbescheid, Abweichungsanträge etc. jederzeit online bei der teilnehmenden Behörde einzureichen. Die Eingabe von Bauanträgen erfolgt mittels intelligenter elektronischer Formulare, sogenannter „Online-Assistenten“. Diese begleiten den Anwender beim Ausfüllen der Antragsunterlagen und Hochladen der bereits digital erstellten Pläne. Die Funktion begünstigt damit die Vollständigkeit und Qualität der Antragsunterlagen.

Selbstverständlich sind die Bauteams im Landratsamt und die MitarbeiterInnen der Gemeinde weiterhin wie gewohnt für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Der „Digitale Bauantrag“ ist eine erweiterte Serviceleistung und soll nicht den Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern ersetzen, vielmehr sind Absprachen zu Bauvorhaben mit dem Landratsamt und der Gemeinde ausdrücklich erwünscht. Dazu ist auch die Wiederaufnahme von Bauberatungen für Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden geplant.

Für Bauherren ergibt sich durch den „Digitalen Bauantrag“ eine erhebliche Vereinfachung der Antragstellung und damit verbunden eine Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens.

Das Landratsamt Aschaffenburg freut sich über eine rege Inanspruchnahme der neuen Dienstleistung als moderne Art der Antragstellung und Weg einer effizienteren und professionelleren Sachbearbeitung in baurechtlichen Angelegenheiten.

Weitere Informationen sind über die Internetseite des Landkreises Aschaffenburg verfügbar:

https://www.landkreis-aschaffenburg.de/wer-macht-was/baugewerbesich/bauenundwohnen/bauaufsicht/digital/