Kommunale berufliche Schule; Beantragung eines Zuschusses für Lehrpersonal
Für kommunale berufliche Schulen gewährt der Staat einen Zuschuss zum Lehrpersonal (Lehrpersonalzuschuss).
Der Zuschuss ist pauschalisiert und wird auf der Grundlage der Summe der gehaltenen Unterrichtswochenstunden berechnet. Die Förderhöhe liegt für kommunale berufliche Schulen, abhängig von der Schulart bei 50 bis 70%.
Voraussetzungen
Den Lehrpersonalzuschuss erhalten kommunale berufliche Schulen.
Fristen
Anträge auf Gewährung eines Lehrpersonalzuschusses sind bis spätestens 1. April eines Jahres bei der zuständigen Regierung einzureichen.
Rechtsgrundlagen
-
Art. 18 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
Lehrpersonalzuschüsse für berufliche Schulen -
Art. 18 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
Lehrpersonalzuschüsse für berufliche Schulen -
Art. 18 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
Lehrpersonalzuschüsse für berufliche Schulen
Formulare
- Antrag auf Gewährung eines Lehrpersonalzuschusses, Betriebszuschusses oder Zuschusses für genehmigte Ersatzschulen
- Antrag auf Gewährung eines Lehrpersonalzuschusses, Betriebszuschusses oder Zuschusses für genehmigte Ersatzschulen
- Antrag auf Gewährung eines Lehrpersonalzuschusses, Betriebszuschusses oder Zuschusses für genehmigte Ersatzschulen
Verwandte Leistungen
Stand
05.08.2024, 16:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)