Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung; Beantragung einer Förderung für die Teilnahme am Schulversuch
Der Freistaat Bayern fördert die Teilnahme am Schulversuch „Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“.
Mit dem Schulversuch „Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“ wird überprüft, inwieweit eine neue Fachschul-Fachrichtung mit eigenem Berufsabschluss zur Gewinnung von pädagogischen Fachkräften im sozialpädagogischen Arbeitsfeld beitragen kann.
GegenstandGegenstand der Förderung ist die Teilnahme am Schulversuch. Mit diesem soll überprüft werden, inwieweit eine neue Fachschul-Fachrichtung mit eigenem Berufsabschluss zur Gewinnung von pädagogischen Fachkräften im sozialpädagogischen Arbeitsfeld beitragen kann.
Nach Ablauf des Schulversuchs zum Schuljahr 2029/2030 werden die Ergebnisse evaluiert und die Erforderlichkeit bzw. Auskömmlichkeit der staatlichen Refinanzierung einer neuen Fachschul-Fachrichtung für diesen Ausbildungsberuf bewertet.
ZuwendungsempfängerZuwendungsempfänger könne kommunale Gebietskörperschaften oder Zweckverbände als Schulträger kommunaler Fachschulen für Grundschulkindbetreuung sowie private Träger solcher Fachschulen sein.
Zuwendungsfähige KostenZuwendungsfähige Kosten ist bei kommunalen Fachschulen der Lehrpersonalaufwand des kommunalen Schulträgers und bei privaten Fachschulen, der durch die Teilnahme am Schulversuch verursachte notwendige Personal- und Schulaufwand des privaten Schulträgers.
Art und HöheDie Zuwendung erfolgt als nicht zurückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung (Projektförderung).
Die Höhe des Zuwendungsbetrags ist bei kommunalen Fachschulen der Betrag des gesetzlichen Lehrpersonalzuschusses (Art. 16 Abs. 1 i. V. m. Art. 18 Abs. 1 – 3 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG))
Die Höhe des Zuwendungsbetrags ist bei privaten Fachschulen die Summe aus
- dem Betrag des Betriebszuschusses (Art. 41 Abs. 1 – 3, i. V. m. Art. 16 Abs. 1, Art. 18 Abs. 1 – 3 BaySchFG)
- dem Betrag des Schulgeldersatzes nach Art. 47 Abs. 3 BaySchFG
- dem Betrag des Pflegebonus nach Nr. 1.3.6 der KMBek v. 12.06.2019, geändert durch KMBek v. 02.09.2019
Maßgebend für die Berechnung der o. g. Beträge sind die Verhältnisse am Stichtag der Amtlichen Schuldaten des geförderten Schuljahres.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- Rechtsverbindlicher Verzicht auf die Erhebung von Schulgeld von den Schülerinnen und Schüler
- Einhaltung der Gesamtwochenstunden nach dem Stundenplan der geförderten Fachschule entsprechend der Gesamtwochenstunden der Stundentafel des Schulversuchs (Anlage 2 der Schulversuchsbekanntmachung)
- Die unterrichtende Lehrkraft besitzt eine Lehramtsbefähigung für berufliche Schulen bzw. eine schulaufsichtliche Genehmigung oder Duldung für das unterrichtende Fach an der betreffenden Fachschule
- Die Besoldung bzw. das Entgelt der unterrichtenden Lehrkraft an einer kommunalen Schule entspricht der Besoldung bzw. dem Entgelt für vergleichbare staatliche Lehrkräfte
- Gesicherte wirtschaftliche und rechtliche Stellung der unterrichtenden Lehrkraft an einer privaten Fachschule nach Art. 97 Abs. 1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
Fristen
Der Förderantrag ist bis zum 10. November jeden Jahres für das folgende Haushaltsjahr zu stellen.
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Schulversuch „Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch „Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“ vom 5. November 2019 (BayMBl. Nr. 496), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 18. Juni 2024 (BayMBl. Nr. 305) geändert worden ist -
Schulversuch „Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch „Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“ vom 5. November 2019 (BayMBl. Nr. 496), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 18. Juni 2024 (BayMBl. Nr. 305) geändert worden ist -
Schulversuch „Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch „Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“ vom 5. November 2019 (BayMBl. Nr. 496), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 18. Juni 2024 (BayMBl. Nr. 305) geändert worden ist
Rechtsbehelfe
Formulare
- Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Teilnahme am Schulversuch „Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“
- Verwendungsnachweis Schulversuch „Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“
Unterlagen
Verwandte Leistungen
Stand
10.09.2024, 16:09 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)