Private berufliche Schule; Beantragung eines Zuschusses
Für den notwendigen Personal- und Schulaufwand privater - staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter - beruflicher Schulen wird ein Betriebszuschuss gewährt.
Der Zuschuss ist teilpauschalisiert. Er wird auf der Grundlage von zuschussfähigen Unterrichtswochenstunden und weiteren Wochenstunden berechnet (Anrechnungs-, Ermäßigungsstunden), die von der jeweiligen Schulart und -größe abhängen. Die Fördersätze liegen für private, staatlich anerkannte berufliche Schulen, abhängig von der Schulart, zwischen 79% bis 100%. Staatlich genehmigte berufliche Privatschulen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen und vergleichbaren öffentlichen Schulen gleichwertig erscheinen, erhalten dieselben Fördersätze wie staatlich anerkannte berufliche Privatschulen. Hingegen bekommen staatlich genehmigte berufliche Privatschulen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, eine Fördersatz von 65 % des Fördersatzes für staatlich anerkannte Privatschulen (weitere Voraussetzungen müssen dann beachtet werden).
Voraussetzungen
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Antrag auf Gewährung eines Lehrpersonalzuschusses, Betriebszuschusses oder Zuschusses für genehmigte Ersatzschulen
- Antrag auf Gewährung eines Lehrpersonalzuschusses, Betriebszuschusses oder Zuschusses für genehmigte Ersatzschulen
- Antrag auf Gewährung eines Lehrpersonalzuschusses, Betriebszuschusses oder Zuschusses für genehmigte Ersatzschulen
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Stand
05.08.2024, 15:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)