Holzbauförderprogramm; Beantragung einer Förderung für Holzbaumaßnahmen
Mit der BayFHolz unterstützt der Freistaat Bauvorhaben in Holzbauweise zur Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden. Die Richtlinie läuft bis 31. Dezember 2026. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Ziel der Förderung ist es, durch eine vermehrte Verwendung von Bauelementen aus Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen endliche Ressourcen zu schonen und mit der Speicherung von CO2 einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz im Bausektor zu leisten.
GegenstandFörderfähig ist die gespeicherte Kohlenstoffmenge im Rahmen folgender Baumaßnahmen im Freistaat Bayern:
- Neubau, Erweiterung und Aufstockung von Gebäuden für Zwecke kommunaler Gebietskörperschaften in Holzbauweise (Gebäude für öffentliche Zwecke wie Verwaltungsgebäude, Gebäude für die soziale Infrastruktur wie z.B. Pflegeheime, Behindertenheime, Schulen und Kindertagesstätten)
- Neubau, Erweiterung und Aufstockung von mehrgeschossigen Wohngebäuden in Holzbauweise
Der Neubau und die Erweiterung ist dabei mit einer Bruttogrundfläche von mindestens 300 m2 und die Aufstockung mit einer Bruttogrundfläche von mindestens 100 m2 zu planen.
Art und Höhe Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss ohne Rechtsanspruch und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Zuwendungshöhe beträgt 500 Euro je Tonne gespeichertem CO2.
Voraussetzungen
- Holzbauweise im Sinn der Richtlinie ist die Verwendung von Holz in wesentlichen Konstruktionselementen von Gebäuden. Hierzu muss mindestens die Gebäudehülle (Außenwand) in Holzbauweise umgesetzt sein sowie zwei weitere wesentliche Bauteile in Holzbauweise umgesetzt sein, wie insbesondere: die hölzerne Dachkonstruktion, Deckenkonstruktionen aus Holz beziehungsweise Holz-Verbund-Strukturen, Innenwände in Holzbauweise, Treppen (Gesamtkonstruktion), Balkone (Gesamtkonstruktion).
- Für den Einsatz nachwachsender, kohlenstoffspeichernder Baustoffe muss ein Nachweis erbracht werden. Dieser erfolgt über das Berechnungstool CO2-Tool mit dem die verbaute Menge an nachwachsenden Rohstoffen und die damit verbundene Speichermenge an CO2 ermittelt wird.
- Die förderfähigen Baustoffe müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, Marktreife besitzen und für die jeweilige Baumaßnahme und die zur Anwendung kommende Bauweise geeignet sein. Zudem ist eine Verwendung von Rohstoffen aus nachhaltiger Produktion bzw. Bewirtschaftung Voraussetzung.
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, auch in kommunaler Zusammenarbeit in Form von Zweckvereinbarungen und Zweckverbänden sowie natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Gesellschaften und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts für Maßnahmen nach Nr. 2.2 der Richtlinien sowie für Pflegeheime, Behindertenheime, Schulen und Kindertagesstätten.
Fristen
Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
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Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare
- Auszahlungsantrag zur Bayerischen Förderrichtlinie Holz - BayFHolz
- Verwendungsnachweis
- Berechnungstool Nachweis Speichermenge CO2
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Es sind keine Unterlagen beizubringen. -
Erforderliche Unterlage/n
Es sind keine Unterlagen beizubringen. -
Erforderliche Unterlage/n
Es sind keine Unterlagen beizubringen. -
Erforderliche Unterlage/n
Es sind keine Unterlagen beizubringen.
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
23.01.2026, 18:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)