Mietwohnungen; Beantragung einer Förderung für Neu- und Umbaumaßnahmen
Der Freistaat fördert den Neubau, die Gebäudeänderung und -erweiterung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern.
Unterstützt wird der Bau oder Umbau von bedarfsgerechten und bezahlbaren Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern für Haushalte, mit geringen und mittleren Einkommen.
GegenstandDer Freistaat Bayern fördert im Bayerischen Wohnungsbauprogramm den Bau und den Umbau von bedarfsgerechten Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern. Das Ziel ist bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen zu schaffen. Die geförderten Wohnungen sollen so geplant und ausgeführt werden, dass sie langfristig von einem möglichst großen Personenkreis genutzt werden können, insbesondere auch von älteren Menschen.
Zuwendungsfähige KostenFörderfähig sind die Gesamtkosten im Sinn der §§ 5 bis 8 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV).
Art und HöheDie Förderung wird als Kredit/Darlehen gewährt.
Die Förderung erfolgt über ein Baudarlehen und einen Zuschuss.
- Die Förderung erfolgt für die Dauer von 25 oder 40 Jahren über zinsgünstige Baudarlehen und einem ergänzenden Zuschuss (bis zu 500 €/m 2 Wohnfläche).
- Für besonders nachhaltige Vorhaben ist mit dem Förderbaustein "Nachhaltigkeitszuschuss" eine Förderung in Höhe von bis zu 200 €/m2Wohnfläche möglich.
- Mit dem Förderbaustein "Energieeffizienzzuschuss" können für zusätzliche Kosten aufgrund erhöhter energetischer Anforderungen bis zu 100 €/m2 Wohnfläche gewährt werden.
- Zudem ermöglicht der Förderbaustein "drauf und dran - nachhaltig erneuern und erweitern" eine Erhöhung des ergänzenden Zuschusses auf bis zu 125% für Gebäudeerweiterung und eine Erhöhung des ergänzenden Zuschusses auf bis zu 75% für Modernisierung des Bestands.
- Der Mieter erhält bei der Einkommensorientierten Förderung einen Zuschuss, der die vereinbarte Marktmiete auf eine ihm nach seinem Einkommen zumutbare Miete senkt. Bei der Aufwendungsorientierten Förderung wird die Miete entsprechend dem örtlichen Mietniveau auf die zumutbare Höhe festgelegt.
Voraussetzungen
- Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern darf nur gefördert werden, wenn vor Ort nachweislich ein bedeutsamer, nicht nur kurzfristiger Bedarf für diesen Wohnraum besteht. Als Mehrfamilienhäuser gelten Gebäude mit mindestens drei Mietwohnungen. Bei der Planung sind die technischen Vorgaben gemäß den Wohnraumförderungsbestimmungen 2022 (WFB 2022) einzuhalten.
- Die Wohnungen dürfen nur an Haushalte (Mieter) vermietet werden, deren Einkommen die in Art. 11 BayWoFG bestimmten Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Ziel ist es, dass mit den höchstmöglichen Einkommensgrenzen rund 60 Prozent der bayerischen Haushalte Zugang zur Wohnraumförderung haben.
- Die technischen Vorgaben gemäß den Wohnraumförderbestimmungen (WFB) sind einzuhalten. Die technische Abstimmung erfolgt mit der Bewilligungsstelle.
- Es ist ein angemessener Eigenkapitalanteil von mind.15 % der Gesamtkosten erforderlich.
- Die Landesbodenkreditanstalt führt gegebenenfalls eine Bonitätsprüfung durch.
- Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden.
- Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts als Eigentümer, Erbbauberechtigte oder der Nießbraucher eines geeigneten Grundstücks.
Fristen
Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
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Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare
- Antrag Aufwendungsorientierte Förderung
- Antrag Zusatzförderung - Stabau Ic
- Antrag "Mietwohnraum Grundförderung" - Stabau Ib
- Grundförderung: Ratenabruf (Neubau, Gebäudeänderung und Gebäudeerweiterung) - RA 4
- Grundförderung: Einnahmen- und Ausgabenübersicht für geförderte Wohngebäude - Stabau IV
- Erläuterungen zum Ausfüllen der Anträge Stabau Ib und Stabau If
- Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Stabau III b)
- Erläuterungen zur Einkommenserklärung des Antragstellers und weiterer Haushaltsangehörigen
- Anlage 1 zu den Antragsformblättern Stabau Ib, Stabau IIb, Stabau If und Stabau IIf - Verzeichnis der Wohnungen
- Einkommenserklärung des Antragstellers (Stabau III a)
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Nachweis zum Grundstück und ErbbaurechtNachweis über Fremd- und EigenmittelSonstige Nachweise (z.B. bei einer Baubetreuung)Bautechnische Unterlagen zum Bauvorhaben -
Erforderliche Unterlage/n
Nachweis zum Grundstück und ErbbaurechtNachweis über Fremd- und EigenmittelSonstige Nachweise (z.B. bei einer Baubetreuung)Bautechnische Unterlagen zum Bauvorhaben -
Erforderliche Unterlage/n
Nachweis zum Grundstück und ErbbaurechtNachweis über Fremd- und EigenmittelSonstige Nachweise (z.B. bei einer Baubetreuung)Bautechnische Unterlagen zum Bauvorhaben -
Erforderliche Unterlage/n
Nachweis zum Grundstück und ErbbaurechtNachweis über Fremd- und EigenmittelSonstige Nachweise (z.B. bei einer Baubetreuung)Bautechnische Unterlagen zum Bauvorhaben
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
11.07.2025, 16:07 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)