Mietwohnungen für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
Die Anpassung von Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) kann gefördert werden.
Für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit einer Behinderung (z. B. Einbau eines behindertengerechten Bades oder Treppenliftes, Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer) können Eigentümer von Mietwohnraum ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000 Euro erhalten.
Voraussetzungen
- Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
- Es muss eine Behinderung gemäß § 2 Abs. 1 SGB IX nachgewiesen werden.
- Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Fristen
Belegungsbindung 5 Jahre
Nach Abschluss der Maßnahme müssen die Belege spätestens nach 6 Monaten vorgelegt werden.
Kosten
Für das leistungsfreie Darlehen wird ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 1 v. H. erhoben, der bei Auszahlung einbehalten wird.
Rechtsgrundlagen
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Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz - BayWoFG)
BayRS 2330-2-I; GVBl S. 260; GVBl S. 286 -
Wohnraumförderungsbestimmungen 2023 (WFB 2023)
BayMBl. Nr. 206
Rechtsbehelfe
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Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare
- Antrag "Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung" - Stabau Id
- Einkommenserklärung des Antragstellers (Stabau III a)
- Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Stabau III b)
- Erläuterungen zur Einkommenserklärung des Antragstellers und weiterer Haushaltsangehörigen
- Ratenabruf - RA 5
Unterlagen
- Nachweis über das Eigentum am Grundstück (z. B. Grundbuchblattabschrift)
- Finanzierungsnachweise - Planskizze (bei Änderung des Wohnungszuschnitts)
- Nachweis der Behinderung (z. B. Schwerbehindertenausweis, fachärztliches Attest)
- Kopie des amtlichen Ausweises
Weiterführende Links
-
Förderung von barrierefreiem Wohnen
Juristische Grundlagen, Antragsformular und Merkblatt -
Förderung von barrierefreiem Wohnen
Juristische Grundlagen, Antragsformular und Merkblatt -
Förderung von barrierefreiem Wohnen
Juristische Grundlagen, Antragsformular und Merkblatt
Verwandte Leistungen
Stand
08.12.2023, 13:12 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)