Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
Der Staat fördert die Anpassung von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder eigengenutzte Eigentumswohnung) für Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch).
Für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (z.B. Einbau eines behindertengerechten Bades oder Treppenliftes, Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer) können Eigentümer von Eigenwohnraum ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000,00 Euro erhalten.
GegenstandDer Freistaat Bayern fördert die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro. Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen.
Art und HöheDie Förderung wird als Kredit/Darlehen gewährt.
Eigentümer können für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000 Euro erhalten.
Voraussetzungen
- Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 Abs. 1 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
- Die Förderung wird für die Anpassung von Eigenwohnraum bei behinderten Menschen gewährt. Liegt eine Schwerbehinderung vor, so ist der Bescheid oder Behindertenausweis vorzulegen; ansonsten genügt ein ärztliches Attest.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Fristen
Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
-
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare
- Antrag "Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung" - Stabau Id
- Einkommenserklärung des Antragstellers (Stabau III a)
- Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Stabau III b)
- Erläuterungen zur Einkommenserklärung des Antragstellers und weiterer Haushaltsangehörigen
- Ratenabruf - RA 5
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Nachweis über das Eigentum am GrundstückFinanzierungsnachweise - PlanskizzeNachweis der Behinderung z.B. Schwerbehindertenausweis, fachärztliches Attest -
Erforderliche Unterlage/n
Nachweis über das Eigentum am GrundstückFinanzierungsnachweise - PlanskizzeNachweis der Behinderung z.B. Schwerbehindertenausweis, fachärztliches Attest -
Erforderliche Unterlage/n
Nachweis über das Eigentum am GrundstückFinanzierungsnachweise - PlanskizzeNachweis der Behinderung z.B. Schwerbehindertenausweis, fachärztliches Attest -
Erforderliche Unterlage/n
Nachweis über das Eigentum am GrundstückFinanzierungsnachweise - PlanskizzeNachweis der Behinderung z.B. Schwerbehindertenausweis, fachärztliches Attest
Weiterführende Links
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Stand
11.07.2025, 16:07 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)