Stationäre Wohnplätze für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung
Der Staat fördert den Neu- und Umbau von stationären Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung.
Es sollen individuelle, gemeindeintegrierte Wohnformen geschaffen werden, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, soweit wie möglich eigenständig und selbständig leben zu können.
GegenstandDer Staat fördert den Neu- und Umbau von stationären Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung.
Zuwendungsfähige KostenGefördert werden Grundstücks-, Bau- und Baunebenkosten gemäß §§ 5 bis 8 der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV) (= Gesamtkosten).
Art und Höhe Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die staatliche Einrichtung beträgt je nach Art der Einrichtung bis zu 70 Prozent der jeweils zuwendungsfähigen Kosten.
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass ein langfristiger Bedarf an Wohnplätzen nachgewiesen werden kann und eine fachliche Konzeption vorliegt, die den Zielen der Inklusion Rechnung trägt. Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen oder ein Kaufvertrag abgeschlossen werden.
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
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Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare
- Staatliche Förderung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung - Formblat BehPlan I
- Nachweis "Einnahmen- und Ausgabenübersicht für geförderte Wohngebäude" - Stabau IV
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Nachweise zum GrundstückNachweise über Fremd- und EigenmittelBautechnische Unterlagen zum Bauvorhaben -
Erforderliche Unterlage/n
Nachweise zum GrundstückNachweise über Fremd- und EigenmittelBautechnische Unterlagen zum Bauvorhaben -
Erforderliche Unterlage/n
Nachweise zum GrundstückNachweise über Fremd- und EigenmittelBautechnische Unterlagen zum Bauvorhaben -
Erforderliche Unterlage/n
Nachweise zum GrundstückNachweise über Fremd- und EigenmittelBautechnische Unterlagen zum Bauvorhaben
Weiterführende Links
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Stand
20.02.2025, 14:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)