Stationäre Wohnplätze für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung

Der Staat fördert den Neu- und Umbau von stationären Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung.

Zweck

Es sollen individuelle, gemeindeintegrierte Wohnformen geschaffen werden, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, soweit wie möglich eigenständig und selbständig leben zu können.

Gegenstand

Der Staat fördert den Neu- und Umbau von stationären Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden Grundstücks-, Bau- und Baunebenkosten gemäß §§ 5 bis 8 der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV) (= Gesamtkosten).

Art und Höhe

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

Die staatliche Einrichtung beträgt je nach Art der Einrichtung bis zu 70 Prozent der jeweils zuwendungsfähigen Kosten. 

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass ein langfristiger Bedarf an Wohnplätzen nachgewiesen werden kann und eine fachliche Konzeption vorliegt, die den Zielen der Inklusion Rechnung trägt. Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen oder ein Kaufvertrag abgeschlossen werden.

Fristen

Keine

Kosten

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Nachweise zum GrundstückNachweise über Fremd- und EigenmittelBautechnische Unterlagen zum Bauvorhaben
  • Erforderliche Unterlage/n
    Nachweise zum GrundstückNachweise über Fremd- und EigenmittelBautechnische Unterlagen zum Bauvorhaben
  • Erforderliche Unterlage/n
    Nachweise zum GrundstückNachweise über Fremd- und EigenmittelBautechnische Unterlagen zum Bauvorhaben
  • Erforderliche Unterlage/n
    Nachweise zum GrundstückNachweise über Fremd- und EigenmittelBautechnische Unterlagen zum Bauvorhaben

Weiterführende Links

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Stand

20.02.2025, 14:02 Uhr

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