Künstlersozialabgabe; Mitteilung bei Änderung der rechtlichen Verhältnisse
Wenn sich die rechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren. Die Änderung kann sich auf Ihre Abgabepflicht auswirken.
Die Künstlersozialkasse stellt die Abgabepflicht für Ihr Unternehmen fest und berechnet die Höhe der Künstlersozialabgabe.
Wenn sich Ihre rechtlichen Verhältnisse ändern, muss die Künstlersozialkasse prüfen, ob sich diese Änderung auf Ihre aktuelle oder zukünftige Abgabepflicht auswirkt.
Änderungen in den rechtlichen Verhältnissen sind zum Beispiel:
- Änderung der Rechtsform
- Übertragung des Unternehmens auf eine andere Person
- Aufnahme oder Ausscheiden einer an der Gesellschaft beteiligten Person
- Übertragung von Gesellschaftsanteilen auf eine andere Person
- Umwandlung durch Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung oder Formwechsel in ein anderes oder weiteres Unternehmen
- Auflösung des Unternehmens
Voraussetzungen
- Ihr Unternehmen ist bereits bei der Künstlersozialkasse angemeldet.
- Die rechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens haben sich geändert, beispielsweise Firmierung, Rechtsform, Gesellschafterin oder Gesellschafter, Inhaberin oder Inhaber.
- Die Änderung ist bereits vollzogen, zum Beispiel durch die Eintragung beim zuständigen Registergericht oder Gewerbeamt.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Abgabe: keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Änderungsmitteilung Grunddaten Es sind folgende Nachweise einzureichen, sofern zutreffend und vorhanden: Auszug aus dem HandelsregisterAuszug aus dem VereinsregisterAuszug aus dem GenossenschaftsregisterAuszug aus dem PartnerschaftsregisterUmmeldung beim GewerberegisterAbmeldung beim Gewerberegistergeänderter Gesellschaftsvertrag Sollten Sie keinen dieser Nachweise vorlegen können, erfragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. -
Erforderliche Unterlage/n
Änderungsmitteilung Grunddaten Es sind folgende Nachweise einzureichen, sofern zutreffend und vorhanden: Auszug aus dem HandelsregisterAuszug aus dem VereinsregisterAuszug aus dem GenossenschaftsregisterAuszug aus dem PartnerschaftsregisterUmmeldung beim GewerberegisterAbmeldung beim Gewerberegistergeänderter Gesellschaftsvertrag Sollten Sie keinen dieser Nachweise vorlegen können, erfragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. -
Erforderliche Unterlage/n
Änderungsmitteilung Grunddaten Es sind folgende Nachweise einzureichen, sofern zutreffend und vorhanden: Auszug aus dem HandelsregisterAuszug aus dem VereinsregisterAuszug aus dem GenossenschaftsregisterAuszug aus dem PartnerschaftsregisterUmmeldung beim GewerberegisterAbmeldung beim Gewerberegistergeänderter Gesellschaftsvertrag Sollten Sie keinen dieser Nachweise vorlegen können, erfragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. -
Erforderliche Unterlage/n
Änderungsmitteilung Grunddaten Es sind folgende Nachweise einzureichen, sofern zutreffend und vorhanden: Auszug aus dem HandelsregisterAuszug aus dem VereinsregisterAuszug aus dem GenossenschaftsregisterAuszug aus dem PartnerschaftsregisterUmmeldung beim GewerberegisterAbmeldung beim Gewerberegistergeänderter Gesellschaftsvertrag Sollten Sie keinen dieser Nachweise vorlegen können, erfragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Weiterführende Links
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Stand
05.01.2024, 08:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)