Künstlersozialabgabe; Mitteilung über künstlerische oder publizistische Tätigkeit eines Gesellschafters
Wenn Ihr Gesellschafter kreativ für Sie tätig ist, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Künstlersozialabgabe auf dessen Gehalt zahlen.
Die Künstlersozialkasse (KSK) prüft mit Hilfe eines speziellen Fragebogens, ob Sie die Zahlungen an Ihre Gesellschafter in Ihrer Meldung der abgabepflichtigen Entgelte berücksichtigen müssen.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, müssen Sie die Zahlungen vollständig in Ihren Meldungen einbeziehen. Die Art der Vergütung Ihrer Gesellschafter ist unerheblich. Neben dem eigentlichen Gehalt müssen Sie zum Beispiel auch Zahlungen für Ihren Gesellschafter in private Pensionskassen, Versicherungen und den abgeführten Solidaritätszuschlag melden.
Die KSK kann Sie zur Prüfung Ihrer Gesellschafter anschreiben. Sie werden dann aufgefordert, die Formulare bei der KSK einzureichen. Sie sind verpflichtet dieser Aufforderung nachzukommen.
Voraussetzungen
Ihr abgabepflichtiges Unternehmen vermarktet künstlerische oder publizistische Leistungen oder Werke.
Ihr Unternehmen ist eine
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
- Kommanditgesellschaft (KG),
- GmbH & Co. KG,
- offene Handelsgesellschaft (OHG) oder
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).
Ihr Gesellschafter ist sozialversicherungsrechtlich selbstständig und künstlerisch oder publizistisch für Ihr Unternehmen tätig.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Kosten
Für Sie fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Formulare
- Formular zur Sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Gesellschaftern (Teil I – Fragen zur Gesellschaft)
- Formular zur Sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Gesellschaftern (Teil II – Fragen zu den Gesellschaftern)
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
GeschäftsführerverträgeDienst- oder Werkverträge für Gesellschafteraktueller Handelsregisterauszug -
Erforderliche Unterlage/n
GeschäftsführerverträgeDienst- oder Werkverträge für Gesellschafteraktueller Handelsregisterauszug -
Erforderliche Unterlage/n
GeschäftsführerverträgeDienst- oder Werkverträge für Gesellschafteraktueller Handelsregisterauszug -
Erforderliche Unterlage/n
GeschäftsführerverträgeDienst- oder Werkverträge für Gesellschafteraktueller Handelsregisterauszug
Weiterführende Links
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Stand
29.08.2022, 10:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)