Künstlersozialabgabe; Mitteilung über künstlerische oder publizistische Tätigkeit eines Gesellschafters

Wenn Ihr Gesellschafter kreativ für Sie tätig ist, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Künstlersozialabgabe auf dessen Gehalt zahlen.

Die Künstlersozialkasse (KSK) prüft mit Hilfe eines speziellen Fragebogens, ob Sie die Zahlungen an Ihre Gesellschafter in Ihrer Meldung der abgabepflichtigen Entgelte berücksichtigen müssen. 

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, müssen Sie die Zahlungen vollständig in Ihren Meldungen einbeziehen. Die Art der Vergütung Ihrer Gesellschafter ist unerheblich. Neben dem eigentlichen Gehalt müssen Sie zum Beispiel auch Zahlungen für Ihren Gesellschafter in private Pensionskassen, Versicherungen und den abgeführten Solidaritätszuschlag melden. 

Die KSK kann Sie zur Prüfung Ihrer Gesellschafter anschreiben. Sie werden dann aufgefordert, die Formulare bei der KSK einzureichen. Sie sind verpflichtet dieser Aufforderung nachzukommen.
 

Voraussetzungen

Ihr abgabepflichtiges Unternehmen vermarktet künstlerische oder publizistische Leistungen oder Werke.

Ihr Unternehmen ist eine

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), 
  • Kommanditgesellschaft (KG), 
  • GmbH & Co. KG, 
  • offene Handelsgesellschaft (OHG) oder 
  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).

Ihr Gesellschafter ist sozialversicherungsrechtlich selbstständig und künstlerisch oder publizistisch für Ihr Unternehmen tätig.

Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Kosten

Für Sie fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    GeschäftsführerverträgeDienst- oder Werkverträge für Gesellschafteraktueller Handelsregisterauszug
  • Erforderliche Unterlage/n
    GeschäftsführerverträgeDienst- oder Werkverträge für Gesellschafteraktueller Handelsregisterauszug
  • Erforderliche Unterlage/n
    GeschäftsführerverträgeDienst- oder Werkverträge für Gesellschafteraktueller Handelsregisterauszug
  • Erforderliche Unterlage/n
    GeschäftsführerverträgeDienst- oder Werkverträge für Gesellschafteraktueller Handelsregisterauszug

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

29.08.2022, 10:08 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Künstlersozialkasse

Hausanschrift

Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Telefon

+49 4421 9734051500

Fax

+49 4421 7543-5080

E-Mail Adresse

auskunft@kuenstlersozialkasse.de

Webseite

http://www.kuenstlersozialkasse.de

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