Künstlersozialabgabe; Mitteilung bei Änderung der Kontaktdaten
Sie müssen die Künstlersozialkasse informieren, wenn sich die Kontaktdaten Ihres Unternehmens ändern. Sie sollten der Künstlersozialkasse auch mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten erweitern.
Für eine Zusammenarbeit mit Ihrem Unternehmen benötigt die Künstlersozialkasse immer Ihre aktuellen Kontaktdaten. Zudem benötigt die Künstlersozialkasse die Angaben für den notwendigen und zulässigen Datenaustausch mit anderen Institutionen.
Bei Kontaktdaten handelt es sich unter anderen um:
- Name des Unternehmens
- Name der Inhaberin oder des Inhabers
- Anschrift des Unternehmens
- Bankverbindung
- Daten zu einem SEPA-Lastschriftmandat
- Telefonnummer und Faxnummer
- sonstige Kontaktinformationen
Wenn sich Ihre Kontaktdaten zum Beispiel durch einen Umzug ändern, teilen Sie dies der Künstlersozialkasse mit.
Sie können der Künstlersozialkasse ebenfalls mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten erweitern: Geben Sie zum Beispiel zusätzlich zur Festnetz-Telefonnummer eine mobile Telefonnummer an.
Voraussetzungen
- Ihr Unternehmen ist bereits bei der Künstlersozialkasse angemeldet.
- Die Grunddaten des Unternehmens haben sich geändert (zum Beispiel Name oder Bankverbindung).
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Abgabe: keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Änderungsmitteilung Grunddaten
- Änderungsmitteilung Bankverbindung (nur für Selbstzahler / für abweichende Bankverbindung bei Erstattungen)
- SEPA-Lastschriftmandat Ermächtigung zum Einzug von Forderungen mittels Lastschrift vom Bankkonto / Postgirokonto
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Änderungsmitteilung Grunddaten oderÄnderungsmitteilung neue Bankverbindung (nur für Selbstzahlende oder für abweichende Bankverbindung bei Erstattungen) oderSEPA-Lastschriftmandatbei Namensänderung der Inhaberin oder des Inhabers: einen Nachweis über den neuen Namen, zum Beispiel eine Eheurkunde oder Ähnlichesbei Namensänderung des Unternehmens: einen aktuellen Registerauszug, eine Gewerbeummeldung oder Ähnliches (sofern vorhanden) -
Erforderliche Unterlage/n
Änderungsmitteilung Grunddaten oderÄnderungsmitteilung neue Bankverbindung (nur für Selbstzahlende oder für abweichende Bankverbindung bei Erstattungen) oderSEPA-Lastschriftmandatbei Namensänderung der Inhaberin oder des Inhabers: einen Nachweis über den neuen Namen, zum Beispiel eine Eheurkunde oder Ähnlichesbei Namensänderung des Unternehmens: einen aktuellen Registerauszug, eine Gewerbeummeldung oder Ähnliches (sofern vorhanden) -
Erforderliche Unterlage/n
Änderungsmitteilung Grunddaten oderÄnderungsmitteilung neue Bankverbindung (nur für Selbstzahlende oder für abweichende Bankverbindung bei Erstattungen) oderSEPA-Lastschriftmandatbei Namensänderung der Inhaberin oder des Inhabers: einen Nachweis über den neuen Namen, zum Beispiel eine Eheurkunde oder Ähnlichesbei Namensänderung des Unternehmens: einen aktuellen Registerauszug, eine Gewerbeummeldung oder Ähnliches (sofern vorhanden) -
Erforderliche Unterlage/n
Änderungsmitteilung Grunddaten oderÄnderungsmitteilung neue Bankverbindung (nur für Selbstzahlende oder für abweichende Bankverbindung bei Erstattungen) oderSEPA-Lastschriftmandatbei Namensänderung der Inhaberin oder des Inhabers: einen Nachweis über den neuen Namen, zum Beispiel eine Eheurkunde oder Ähnlichesbei Namensänderung des Unternehmens: einen aktuellen Registerauszug, eine Gewerbeummeldung oder Ähnliches (sofern vorhanden)
Online Verfahren
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Der Künstlersozialkasse Änderungen der Grunddaten des Unternehmens online mitteilen
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
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Weiterführende Links
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Stand
05.01.2024, 08:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)