Künstlersozialabgabe; Mitteilung bei Änderung des Unternehmenszwecks
Wenn sich der Gegenstand Ihres Unternehmens geändert hat, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren. Die Änderung kann sich auf Ihre Abgabepflicht auswirken.
Die Künstlersozialkasse (KSK) stellt die Abgabepflicht für Ihr Unternehmen unter anderem auf der Grundlage des Tätigkeitsfeldes Ihres Unternehmens fest.
Wenn sich dieser Gegenstand geändert hat, muss die KSK prüfen, ob sich dies auf Ihre Abgabepflicht auswirkt.
Es ist ebenfalls möglich, dass die KSK auf anderen Wegen erfährt, wenn sich der Gegenstand Ihres Unternehmens ändert. Die KSK prüft auch in diesem Fall, ob sich die Abgabepflicht ändert oder gegebenenfalls beendet werden muss.
Voraussetzungen
- Sie sind bereits bei der Künstlersozialkasse als Unternehmen angemeldet.
- Der Gegenstand Ihres Unternehmens hat sich geändert, also der Zweck, zu dem Sie Ihr Unternehmen betreiben.
- Die Änderung ist bereits vollzogen, zum Beispiel durch die Eintragung beim zuständigen Registergericht oder Gewerbeamt.
Fristen
Sie können eine Änderungsmeldung zu Ihren Unternehmenseigenschaften jederzeit vornehmen.
Kosten
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Sie reichen eine Kopie von einem der folgenden Nachweise ein, sofern zutreffend und vorhanden: Auszug aus dem Handelsregister,Auszug aus dem Vereinsregister,Auszug aus dem Genossenschaftsregister,Auszug aus dem Partnerschaftsregister,Ummeldung beim Gewerberegister,Abmeldung beim Gewerberegister,geänderter Gesellschaftsvertrag. Sollten Sie keinen dieser Nachweise vorlegen können, erfragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie reichen eine Kopie von einem der folgenden Nachweise ein, sofern zutreffend und vorhanden: Auszug aus dem Handelsregister,Auszug aus dem Vereinsregister,Auszug aus dem Genossenschaftsregister,Auszug aus dem Partnerschaftsregister,Ummeldung beim Gewerberegister,Abmeldung beim Gewerberegister,geänderter Gesellschaftsvertrag. Sollten Sie keinen dieser Nachweise vorlegen können, erfragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie reichen eine Kopie von einem der folgenden Nachweise ein, sofern zutreffend und vorhanden: Auszug aus dem Handelsregister,Auszug aus dem Vereinsregister,Auszug aus dem Genossenschaftsregister,Auszug aus dem Partnerschaftsregister,Ummeldung beim Gewerberegister,Abmeldung beim Gewerberegister,geänderter Gesellschaftsvertrag. Sollten Sie keinen dieser Nachweise vorlegen können, erfragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie reichen eine Kopie von einem der folgenden Nachweise ein, sofern zutreffend und vorhanden: Auszug aus dem Handelsregister,Auszug aus dem Vereinsregister,Auszug aus dem Genossenschaftsregister,Auszug aus dem Partnerschaftsregister,Ummeldung beim Gewerberegister,Abmeldung beim Gewerberegister,geänderter Gesellschaftsvertrag. Sollten Sie keinen dieser Nachweise vorlegen können, erfragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Weiterführende Links
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Stand
29.08.2022, 10:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)