Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Betriebserlaubnis
Träger einer Kindertageseinrichtung benötigen eine Betriebserlaubnis.
Die Erlaubnispflicht besteht grundsätzlich für alle Kindertageseinrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden.
Zu den erlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtungen gehören:
- Kinderkrippen
- Kindergärten
- Kinderhorte
- Altersgemischte Einrichtungen (Häuser für Kinder)
- Kurzzeitbetreuungen (betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen)
- "Netze für Kinder"-Einrichtungen
Die Betriebserlaubnis kann mit Nebenbestimmungen und Auflagen versehen werden und wird in der Regel erst nach gründlicher Prüfung der örtlichen Gegebenheiten erteilt.
Voraussetzungen
Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder in der Kindertageseinrichtung gewährleistet ist. Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn
- der Träger die für den Betrieb der Einrichtung erforderliche Zuverlässigkeit besitzt
- die dem Zweck und der Konzeption der Einrichtung entsprechenden räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen für den Betrieb erfüllt sind und durch den Träger gewährleistet werden,
- die gesellschaftliche und sprachliche Integration und ein gesundheitsförderliches Lebensumfeld in der Einrichtung unterstützt werden sowie die gesundheitliche Vorsorge und die medizinische Betreuung der Kinder und Jugendlichen nicht erschwert werden sowie
- zur Sicherung der Rechte und des Wohls von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt, geeignete Verfahren der Selbstvertretung und Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten innerhalb und außerhalb der Einrichtung gewährleistet werden Anwendung finden.
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
-
§ 45 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung -
Rahmenbedingungen und rechtliche Grundlagen für die Kindertagesbetreuung in Bayern
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
Rechtsbehelfe
Formulare
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Antrag auf Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen nach § 45 SGB VIII
wenn Kindertageseinrichtung in Trägerschaft einer kreisfreien Stadt -
Antrag auf Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen nach § 45 SGB VIII
wenn Kindertageseinrichtung in Trägerschaft einer kreisfreien Stadt -
Antrag auf Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen nach § 45 SGB VIII
wenn Kindertageseinrichtung in Trägerschaft einer kreisfreien Stadt
Unterlagen
- Konzeption inkl. Schutzkonzept
- Grundrisspläne mit Quadratmeterangaben und Funktionsbeschreibung
- Satzung des Trägers
- Ausbildungsnachweise der Leitung
- Erweitertes Führungszeugnis der Einrichtungsleitung
- Mietvertrag
- Überlassungsvertrag
- Nutzungsvereinbarung bei Doppelnutzung
- Baurechtliche Genehmigung (einschließlich Nutzungsänderung/Brandschutz)
- Betreuungsvertrag
Verwandte Leistungen
Stand
15.12.2023, 16:12 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)