Berufsausbildung Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin; Beantragung der Eintragung des Berufsausbildungsvertrages

Ausbildungsstätten müssen die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der Regierung von Niederbayern beantragen.

Wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt (Ausbildender), hat mit den Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen.

Nach Vertragsabschluss ist durch den Ausbildenden (Ausbildungsstätte) die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zu beantragen.

Voraussetzungen

Um einen Ausbildungsvertrag abschließen zu können, muss ein Betrieb bereits für den Ausbildungsberuf Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin anerkannt sein.

Außerdem muss im Betrieb bereits eine Person als Ausbilder/Ausbilderin für den Ausbildungsberuf Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin eingetragen sein.

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Fristen

Der Antrag auf Eintragung hat unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages spätestens jedoch vor Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses zu erfolgen.

Kosten

Für die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse wird eine Gebühr von 30,00 EUR erhoben.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

Unterlagen

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    letztes Zeugnis der allgemeinbildenden Schuleggf. ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz (nur bei Minderjährigen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses)ggf. Prüfungszeugnis Erstberuf bei Antrag auf Lehrzeitverkürzung
  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    letztes Zeugnis der allgemeinbildenden Schuleggf. ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz (nur bei Minderjährigen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses)ggf. Prüfungszeugnis Erstberuf bei Antrag auf Lehrzeitverkürzung
  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    letztes Zeugnis der allgemeinbildenden Schuleggf. ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz (nur bei Minderjährigen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses)ggf. Prüfungszeugnis Erstberuf bei Antrag auf Lehrzeitverkürzung
  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    letztes Zeugnis der allgemeinbildenden Schuleggf. ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz (nur bei Minderjährigen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses)ggf. Prüfungszeugnis Erstberuf bei Antrag auf Lehrzeitverkürzung

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Verwandte Leistungen

Stand

02.01.2024, 16:01 Uhr

Redaktionell verantwortlich

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Zuständigkeit

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E-Mail Adresse

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Webseite

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