Berufsausbildung Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin; Beantragung der Prüfung der Eignung als Ausbilder/Ausbilderin
Sie müssen die Prüfung der Eignung von Personen für die Ausbildung von Pflanzentechnologen/Pflanzentechnologinnen bei der Regierung von Niederbayern beantragen.
Zur Sicherung der Ausbildungsqualität und zum Schutz der jungen Auszubildenden, darf die Ausbildung zum Pflanzentechnologen bzw. zur Pflanzentechnologin nur durch fachlich und persönlich geeignete Ausbilder/Ausbilderinnen durchgeführt werden.
Die Prüfung der Eignung erfolgt für ganz Bayern durch die Regierung von Niederbayern.
Voraussetzungen
Die Eignung wird zuerkannt, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:
- Persönliche Eignung: Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
- Fachliche Eignung:
- Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch:
- Prüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung
- Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin
- Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Landwirt/Landwirtin
- Nachweis der beruflichen Eignung durch:
- Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin
- Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Landwirt mit Berufserfahrung im Arbeitsbereich des Pflanzentechnologen/der Pflanzentechnologin
- Abschluss Universität/Hochschule im Agrarbereich mit Berufserfahrung im Arbeitsbereich des Pflanzentechnologen/der Pflanzentechnologin
- Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch:
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie nach einer Beratung von der Regierung von Niederbayern.
- Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie nach einer Beratung von der Regierung von Niederbayern.
- Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie nach einer Beratung von der Regierung von Niederbayern.
- Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie nach einer Beratung von der Regierung von Niederbayern.
Verwandte Leistungen
Stand
09.07.2024, 14:07 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)