Berufsausbildung Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin; Beantragung der Prüfung der Eignung als Ausbilder/Ausbilderin

Sie müssen die Prüfung der Eignung von Personen für die Ausbildung von Pflanzentechnologen/Pflanzentechnologinnen bei der Regierung von Niederbayern beantragen.

Zur Sicherung der Ausbildungsqualität und zum Schutz der jungen Auszubildenden, darf die Ausbildung zum Pflanzentechnologen bzw. zur Pflanzentechnologin nur durch fachlich und persönlich geeignete Ausbilder/Ausbilderinnen durchgeführt werden.

Die Prüfung der Eignung erfolgt für ganz Bayern durch die Regierung von Niederbayern.

Voraussetzungen

Die Eignung wird zuerkannt, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:

  • Persönliche Eignung: Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
  • Fachliche Eignung:
    • Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch:
      • Prüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung
      • Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin
      • Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Landwirt/Landwirtin
    • Nachweis der beruflichen Eignung durch:
      • Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin
      • Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Landwirt mit Berufserfahrung im Arbeitsbereich des Pflanzentechnologen/der Pflanzentechnologin
      • Abschluss Universität/Hochschule im Agrarbereich mit Berufserfahrung im Arbeitsbereich des Pflanzentechnologen/der Pflanzentechnologin

Fristen

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Verwandte Leistungen

Stand

09.07.2024, 14:07 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Regierung von Niederbayern

Hausanschrift

Regierungsplatz 540
84028 Landshut

Postanschrift

Postfach
84023 Landshut

Telefon

+49 871 808-01

E-Mail Adresse

poststelle@reg-nb.bayern.de

Webseite

http://www.regierung.niederbayern.bayern.de

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