Berufsausbildung Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin; Beantragung der Anerkennung als Ausbildungsstätte

Sie können die Prüfung der Eignung einer Ausbildungsstätte für Pflanzentechnologen/Pflanzentechnologinnen bei der Regierung von Niederbayern beantragen.

Zur Sicherung der Ausbildungsqualität darf die Ausbildung zum Pflanzentechnologen bzw. zur Pflanzentechnologin nur in anerkannten Ausbildungsstätten durchgeführt werden.

Die Anerkennung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) erfolgt für ganz Bayern durch die Regierung von Niederbayern.

Voraussetzungen

Die Anerkennung gemäß § 27 Abs. 3 und 4 BBiG wird erteilt, wenn folgende betrieblichen Anforderungen erfüllt sind:

  • Der Betrieb muss im Bereich Pflanzenzucht, -vermehrung oder pflanzenbauliches Versuchswesen tätig sein
  • Führung des Betriebes nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
  • Gebäude und bauliche Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in mindestens zwei der folgenden Einsatzgebiete können im Betrieb vermittelt werden:
    • Feldversuchswesen
    • Gewächshaus
    • Kulturlabor
    • Pflanzenschutzversuchswesen
    • Saatgutwesen
    • Untersuchungslabor
    • Zuchtgarten
  • Nachweis eines ordnungsgemäßen Zustandes der betrieblichen Einrichtungen und Geräte (z.B. durch Nachweis über die sicherheitstechnische Überprüfung des Betriebes)
  • Kein laufendes Insolvenz- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Inhabers oder der Inhaberin
  • Eine kontinuierliche Anleitung des Auszubildenden muss gewährleistet sein

Fristen

keine

Kosten

Verwaltungsgebühr: 100 EUR.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Verwandte Leistungen

Stand

09.07.2024, 14:07 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Regierung von Niederbayern

Hausanschrift

Regierungsplatz 540
84028 Landshut

Postanschrift

Postfach
84023 Landshut

Telefon

+49 871 808-01

E-Mail Adresse

poststelle@reg-nb.bayern.de

Webseite

http://www.regierung.niederbayern.bayern.de

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