Berufsausbildung Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin; Beantragung der Anerkennung als Ausbildungsstätte
Sie können die Prüfung der Eignung einer Ausbildungsstätte für Pflanzentechnologen/Pflanzentechnologinnen bei der Regierung von Niederbayern beantragen.
Zur Sicherung der Ausbildungsqualität darf die Ausbildung zum Pflanzentechnologen bzw. zur Pflanzentechnologin nur in anerkannten Ausbildungsstätten durchgeführt werden.
Die Anerkennung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) erfolgt für ganz Bayern durch die Regierung von Niederbayern.
Voraussetzungen
Die Anerkennung gemäß § 27 Abs. 3 und 4 BBiG wird erteilt, wenn folgende betrieblichen Anforderungen erfüllt sind:
- Der Betrieb muss im Bereich Pflanzenzucht, -vermehrung oder pflanzenbauliches Versuchswesen tätig sein
- Führung des Betriebes nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
- Gebäude und bauliche Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in mindestens zwei der folgenden Einsatzgebiete können im Betrieb vermittelt werden:
- Feldversuchswesen
- Gewächshaus
- Kulturlabor
- Pflanzenschutzversuchswesen
- Saatgutwesen
- Untersuchungslabor
- Zuchtgarten
- Nachweis eines ordnungsgemäßen Zustandes der betrieblichen Einrichtungen und Geräte (z.B. durch Nachweis über die sicherheitstechnische Überprüfung des Betriebes)
- Kein laufendes Insolvenz- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Inhabers oder der Inhaberin
- Eine kontinuierliche Anleitung des Auszubildenden muss gewährleistet sein
Fristen
Kosten
Verwaltungsgebühr: 100 EUR.
Rechtsgrundlagen
-
Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Pflanzentechnologen und zur Pflanzentechnologin
(Pflanzentechnologenausbildungsstätteneignungsverordnung - PflanzTechnAusbStEignV)
Unterlagen
- Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie nach einer Beratung von der Regierung von Niederbayern.
- Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie nach einer Beratung von der Regierung von Niederbayern.
- Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie nach einer Beratung von der Regierung von Niederbayern.
- Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie nach einer Beratung von der Regierung von Niederbayern.
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Stand
02.01.2024, 17:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)