Deutsches Kulturgut; Beantragung einer Förderung für Projekt zur kulturellen Vermittlung, Sicherung und Erhaltung

Wenn Sie Kultur vermitteln oder Kulturgüter mit Bezug zum östlichen Europa bewahren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Projekte zur kulturellen Vermittlung sowie Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturgutes.

Projekte der kulturellen Vermittlung dienen der Pflege und Weitergabe des historischen und landeskundlichen Wissens. Dies erreichen Sie durch kulturelle Begegnungen und Veranstaltungen im In- und Ausland.
Sie können eine Förderung zum Beispiel für folgende Maßnahmen bekommen:

  • Ausstellungen
  • Tagungen, Seminare und Workshops
  • Angebote für Multiplikatoren
  • Angebote der Bildungs- und Jugendarbeit
  • kulturelle Veranstaltungen zu den Themen Musik Literatur, Theater
  • populärwissenschaftliche Print- und Onlinepublikationen
  • Filme, Ton- und weitere digitale Datenträger; Online-Dokumentationen

Die Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturgutes dient der Bewahrung von Bau- und Kulturdenkmälern sowie sonstiges Kulturgut-Gegenständen. Diese müssen einen Bezug zu Kultur und Geschichte der Deutschen in den jeweiligen Regionen haben.
Sie können insbesondere für folgende Maßnahmen eine Förderung bekommen: 

  • Substanzerhaltung von unbeweglichem, kulturhistorisch bedeutsamem Kulturgut vor Ort, zum Beispiel durch Restaurierung, 
  • digitale Rekonstruktionen bedeutender Bau- und Kulturdenkmäler,
  • Sicherung von bibliothekarischen und archivarischen Beständen vor Ort durch
    • Digitalisierung
    • Restaurierung.

Keine Förderung bekommen Sie für:

  • Maßnahmen, die über die Erhaltung und Sicherung der ursprünglichen Bauart und Ausgestaltung hinausgehen beispielsweise
    • Umbauten
    • Erweiterungen
    • Veränderungen
  • andere Maßnahmen, die keine Denkmalpflege sind beispielsweise
    • Neubau
    • Rekonstruierung statt Restaurierung.

Sie können ausländische Kooperationspartner in Ihr Projekt einbeziehen. Ebenso können Sie Ihr Projekts im Ausland durchführen. Nach dem Abschluss des Projekts müssen Sie nachweisen, wofür Sie die Förderung ausgegeben haben. Dafür müssen Sie alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den Projektkosten zu tun haben. Ihren Antrag reichen Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten:
Für Projekte der kulturellen Vermittlung bestehen weitere Möglichkeiten der Förderung. Die Kulturreferate der Länder fördern Projekte, die auf bestimmte Regionen im östlichen Europa ausgerichtet sind:

  • Pommern und Ostbrandenburg
  • Ostpreußen und das Baltikum
  • Westpreußen, das Posener Land und Mittelpolen
  • Schlesien
  • Oberschlesien
  • böhmische Länder (Böhmen, Mähren, Mährisch-Schlesien)
  • Siebenbürgen
  • Donauraum
  • Deutsche aus Russland und anderen Staaten der ehemaligen Sowjetunion

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • juristische Personen mit Sitz in Deutschland, z.B.:
    • Verein
    • Stiftung des Privatrechts
    • GmbH
    • Aktiengesellschaft
    • eingetragene Genossenschaft
    • Körperschaft des öffentlichen Rechts
    • Anstalt des öffentlichen Rechts
    • Stiftung des öffentlichen Rechts

Weitere Voraussetzungen:

  • Ihr Projekt hat einen nachhaltigen Effekt zum Ziel, etwa 
    • der wissenschaftliche Erkenntnisgewinn,
    • der Lerneffekt beim Publikum,
    • die vertiefte Auseinandersetzung mit der Vergangenheit oder
    • ein Beitrag zur Aussöhnung in Europa.
  • Ihr Projekt trägt in besonderem Maße zur Erreichung der Förderziele bei.
  • Sie haben mit dem Projekt noch nicht begonnen. 
  • Ihre ordnungsgemäße Geschäftsführung ist gesichert.
  • Sie sind in der Lage, die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel nachzuweisen.
  • Sie müssen Ihr Projekt auch mit Eigenmitteln und / oder Drittmitteln finanzieren. 
  • Die Gesamtfinanzierung des Ihres Projekts ist gesichert
  • Wenn erforderlich: Die zuständigen Denkmalpflegebehörden, die jetzigen Eigentümer und weitere Finanzgeber haben dem Projekt zugestimmt.

Fristen

  • Antragstellung:
    • mindestens 3 Monate vor Projektbeginn
  • Nachweis über Verwendung der Mittel:
    • innerhalb von 6 Monaten nach Projektende

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruchverwaltungsgerichtliche Klage

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Ausgaben- und Finanzierungsplan ausführliche Projektdarstellung: AusstellungskonzeptArbeitsmethoden, erwartete Ergebnisse mit zahlenmäßiger UnterlegungBedeutung der Maßnahme für den Antragsteller FörderzieleZeitplanAngaben zur Projektleiterin / zum Projektleiter und zur Bearbeiterin / zum Bearbeiter zusätzlich (je nach Einzelfall): Nachweis über zugesagte Drittmittel oder Nachweis über die Bemühungen, Drittmittel einzuwerbenEntwurf eines Werkvertrages / befristeten Arbeitsvertrages / HonorarvertragesTagungsprogramm mit zeitlichem Ablaufplan sowie Aufstellung der Referentinnen / Referenten mit Angabe der ThemenVorberechnung für Publikationen und Typoskript in elektronischer Form / auf CD-ROMVergleichsangebote gemäß den vergaberechtlichen BestimmungenAngaben zur Art der angestrebten wissenschaftlichen Kooperation mit Einrichtungen im In- und AuslandEinverständnisse der zuständigen Denkmalpflegebehörden, der jetzigen Eigentümer und weiterer Finanzgeber  bei erstmaliger Antragstellung: Satzung / GeschäftsordnungVertretungsberechtigungBonitätsauskunft der HausbankAuszug aus dem Vereinsregister (bei Vereinen) Freistellungsbescheid des FinanzamtesBescheid über Vorsteuerabzugsberechtigung (bei entsprechender BerechtigungTätigkeitsberichte der letzten zwei Jahre Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen: Nachweis über die Verwendung der FördermittelAbschlussbericht
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Ausgaben- und Finanzierungsplan ausführliche Projektdarstellung: AusstellungskonzeptArbeitsmethoden, erwartete Ergebnisse mit zahlenmäßiger UnterlegungBedeutung der Maßnahme für den Antragsteller FörderzieleZeitplanAngaben zur Projektleiterin / zum Projektleiter und zur Bearbeiterin / zum Bearbeiter zusätzlich (je nach Einzelfall): Nachweis über zugesagte Drittmittel oder Nachweis über die Bemühungen, Drittmittel einzuwerbenEntwurf eines Werkvertrages / befristeten Arbeitsvertrages / HonorarvertragesTagungsprogramm mit zeitlichem Ablaufplan sowie Aufstellung der Referentinnen / Referenten mit Angabe der ThemenVorberechnung für Publikationen und Typoskript in elektronischer Form / auf CD-ROMVergleichsangebote gemäß den vergaberechtlichen BestimmungenAngaben zur Art der angestrebten wissenschaftlichen Kooperation mit Einrichtungen im In- und AuslandEinverständnisse der zuständigen Denkmalpflegebehörden, der jetzigen Eigentümer und weiterer Finanzgeber  bei erstmaliger Antragstellung: Satzung / GeschäftsordnungVertretungsberechtigungBonitätsauskunft der HausbankAuszug aus dem Vereinsregister (bei Vereinen) Freistellungsbescheid des FinanzamtesBescheid über Vorsteuerabzugsberechtigung (bei entsprechender BerechtigungTätigkeitsberichte der letzten zwei Jahre Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen: Nachweis über die Verwendung der FördermittelAbschlussbericht
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Ausgaben- und Finanzierungsplan ausführliche Projektdarstellung: AusstellungskonzeptArbeitsmethoden, erwartete Ergebnisse mit zahlenmäßiger UnterlegungBedeutung der Maßnahme für den Antragsteller FörderzieleZeitplanAngaben zur Projektleiterin / zum Projektleiter und zur Bearbeiterin / zum Bearbeiter zusätzlich (je nach Einzelfall): Nachweis über zugesagte Drittmittel oder Nachweis über die Bemühungen, Drittmittel einzuwerbenEntwurf eines Werkvertrages / befristeten Arbeitsvertrages / HonorarvertragesTagungsprogramm mit zeitlichem Ablaufplan sowie Aufstellung der Referentinnen / Referenten mit Angabe der ThemenVorberechnung für Publikationen und Typoskript in elektronischer Form / auf CD-ROMVergleichsangebote gemäß den vergaberechtlichen BestimmungenAngaben zur Art der angestrebten wissenschaftlichen Kooperation mit Einrichtungen im In- und AuslandEinverständnisse der zuständigen Denkmalpflegebehörden, der jetzigen Eigentümer und weiterer Finanzgeber  bei erstmaliger Antragstellung: Satzung / GeschäftsordnungVertretungsberechtigungBonitätsauskunft der HausbankAuszug aus dem Vereinsregister (bei Vereinen) Freistellungsbescheid des FinanzamtesBescheid über Vorsteuerabzugsberechtigung (bei entsprechender BerechtigungTätigkeitsberichte der letzten zwei Jahre Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen: Nachweis über die Verwendung der FördermittelAbschlussbericht
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Ausgaben- und Finanzierungsplan ausführliche Projektdarstellung: AusstellungskonzeptArbeitsmethoden, erwartete Ergebnisse mit zahlenmäßiger UnterlegungBedeutung der Maßnahme für den Antragsteller FörderzieleZeitplanAngaben zur Projektleiterin / zum Projektleiter und zur Bearbeiterin / zum Bearbeiter zusätzlich (je nach Einzelfall): Nachweis über zugesagte Drittmittel oder Nachweis über die Bemühungen, Drittmittel einzuwerbenEntwurf eines Werkvertrages / befristeten Arbeitsvertrages / HonorarvertragesTagungsprogramm mit zeitlichem Ablaufplan sowie Aufstellung der Referentinnen / Referenten mit Angabe der ThemenVorberechnung für Publikationen und Typoskript in elektronischer Form / auf CD-ROMVergleichsangebote gemäß den vergaberechtlichen BestimmungenAngaben zur Art der angestrebten wissenschaftlichen Kooperation mit Einrichtungen im In- und AuslandEinverständnisse der zuständigen Denkmalpflegebehörden, der jetzigen Eigentümer und weiterer Finanzgeber  bei erstmaliger Antragstellung: Satzung / GeschäftsordnungVertretungsberechtigungBonitätsauskunft der HausbankAuszug aus dem Vereinsregister (bei Vereinen) Freistellungsbescheid des FinanzamtesBescheid über Vorsteuerabzugsberechtigung (bei entsprechender BerechtigungTätigkeitsberichte der letzten zwei Jahre Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen: Nachweis über die Verwendung der FördermittelAbschlussbericht

Weiterführende Links

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Stand

27.08.2023, 07:08 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (siehe BayernPortal)

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