Deutsches Kulturgut; Beantragung einer Förderung für wissenschaftliches Projekt zur Erhaltung, Erforschung und Vermittlung
Wenn Sie das deutsche Kulturerbe in Osteuropa erforschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Projekte zur wissenschaftlichen Erforschung der deutschen Vergangenheit in
- den ehemaligen Ostprovinzen des Deutschen Reichs und
- den Siedlungsgebieten der Deutschen in den Staaten
- Ostmitteleuropas,
- Osteuropas,
- Südosteuropas und
- Zentralasiens.
Ihr Projekt untersucht das deutsche Kulturerbe des östlichen Europa zwischen Mittelalter und Gegenwart. Die Förderung des akademischen Nachwuchses, internationale Kooperationen, Interdisziplinarität und Öffentlichkeitswirksamkeit werden begrüßt. Die Erforschung des deutschen Kulturerbes sollte nach Möglichkeit in Kooperation mit Einrichtungen und Akteuren aus dem östlichen Europa durchgeführt werden.
Sie können eine Förderung beispielsweise für folgende Maßnahmen bekommen:
- Monografische Untersuchungen und andere Forschungsprojekte,
- Fachtagungen, Symposien, Konferenzen, Workshops,
- Sommerakademien und ähnliche universitäre Veranstaltungen,
- Erarbeitung von Lexika, Fachwörterbüchern, thematischen und regionalen Fachbibliographien etc. mit dem Ziel der Veröffentlichung,
- Quellenerschließungen, einschließlich wissenschaftlicher Analyse,
- Projekte im Bereich der Digitalisierung des Kulturerbes
- Veröffentlichung wissenschaftlicher Werke in gedruckter Form oder im Internet
Keine Förderung bekommen Sie für:
- universitäre Abschlussarbeiten und Dissertationen
- Gründung neuer Buchreihen
Nach dem Abschluss des Projekts müssen Sie nachweisen, wofür Sie die Förderung ausgegeben haben. Dafür müssen Sie alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den Projektausgaben zu tun haben. In einem Abschlussbericht müssen Sie Aussagen zu den geleisteten Arbeiten und der Erreichung der Projektziele treffen. Ihren Antrag reichen Sie schriftlich bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten:
Sie können außerdem Projekte der kulturellen Vermittlung und der Erhaltung deutscher Kulturgegenstände im Rahmen der Kulturförderung nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) bei der BKM sowie den Bundesländern beantragen.
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
- juristische Personen mit Sitz in Deutschland
- Verein
- Stiftung des Privatrechts
- GmbH
- Aktiengesellschaft
- eingetragene Genossenschaft
- Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Anstalt des öffentlichen Rechts
- Stiftung des öffentlichen Rechts
Weitere Voraussetzungen:
- Ihr Vorhaben muss thematisch und methodisch aktuellen wissenschaftlichen Standards und dem internationalen Forschungsdiskurs entsprechen
- Ihr Projekt hat einen nachhaltigen Effekt zum Ziel, etwa
- den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn,
- den Lerneffekt beim Publikum,
- die vertiefte Auseinandersetzung mit der Vergangenheit oder
- einen Beitrag zur Aussöhnung in Europa oder ähnliches
- Ihr Projekt trägt in besonderem Maße zur Erreichung der Förderziele bei
- der Bearbeiter eines Forschungsprojekts muss mindestens
- Master,
- Magister,
- Staatsexamen oder
- einen vergleichbaren Abschluss haben
- Sie haben mit dem Projekt noch nicht begonnen
- Ihre ordnungsgemäße Geschäftsführung ist gesichert
- Sie sind in der Lage, die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel nachzuweisen
- Sie müssen Nachweise über Ihr Bemühen um Drittmittel dem Antrag beifügen,
- die Gesamtfinanzierung des Projekts ist gesichert.
Fristen
- Antragstellung:
- mindestens 3 Monate vor Projektbeginn
- Nachweis über Verwendung der Mittel:
- in der Regel innerhalb von 6 Monaten nach Projektende
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
Unterlagen
-
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Ausgaben- und Finanzierungsplanausführliche Projektdarstellung: Arbeitsmethodenerwartete Ergebnisse mit zahlenmäßiger UnterlegungBedeutung der Maßnahme für den Antragsteller FörderzieleZeitplanAngaben zur Projektleiterin / zum Projektleiter und zur Bearbeiterin / zum Bearbeiter zusätzlich (je nach Einzelfall): Nachweis über zugesagte Drittmittel oder Nachweis über die Bemühungen, Drittmittel einzuwerbenEntwurf eines Werkvertrages / befristeten Arbeitsvertrages / HonorarvertragesTagungsprogramm mit zeitlichem Ablaufplan sowie Aufstellung der Referentinnen / Referenten mit Angabe der ThemenVorberechnung für Publikationen und Typoskript in elektronischer Form / auf CD-ROMVergleichsangebote gemäß den vergaberechtlichen BestimmungenAngaben zur Art der angestrebten wissenschaftlichen Kooperation mit Einrichtungen im In- und Auslandbei erstmaliger Antragstellung Satzung / GeschäftsordnungVertretungsberechtigungBonitätsauskunft der HausbankAuszug aus dem Vereinsregister (bei Vereinen) Freistellungsbescheid des FinanzamtesBescheid über Vorsteuerabzugsberechtigung (bei entsprechender Berechtigung)Tätigkeitsberichte der letzten zwei Jahre Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen: Nachweis über die Verwendung der FördermittelAbschlussbericht -
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Ausgaben- und Finanzierungsplanausführliche Projektdarstellung: Arbeitsmethodenerwartete Ergebnisse mit zahlenmäßiger UnterlegungBedeutung der Maßnahme für den Antragsteller FörderzieleZeitplanAngaben zur Projektleiterin / zum Projektleiter und zur Bearbeiterin / zum Bearbeiter zusätzlich (je nach Einzelfall): Nachweis über zugesagte Drittmittel oder Nachweis über die Bemühungen, Drittmittel einzuwerbenEntwurf eines Werkvertrages / befristeten Arbeitsvertrages / HonorarvertragesTagungsprogramm mit zeitlichem Ablaufplan sowie Aufstellung der Referentinnen / Referenten mit Angabe der ThemenVorberechnung für Publikationen und Typoskript in elektronischer Form / auf CD-ROMVergleichsangebote gemäß den vergaberechtlichen BestimmungenAngaben zur Art der angestrebten wissenschaftlichen Kooperation mit Einrichtungen im In- und Auslandbei erstmaliger Antragstellung Satzung / GeschäftsordnungVertretungsberechtigungBonitätsauskunft der HausbankAuszug aus dem Vereinsregister (bei Vereinen) Freistellungsbescheid des FinanzamtesBescheid über Vorsteuerabzugsberechtigung (bei entsprechender Berechtigung)Tätigkeitsberichte der letzten zwei Jahre Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen: Nachweis über die Verwendung der FördermittelAbschlussbericht -
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Ausgaben- und Finanzierungsplanausführliche Projektdarstellung: Arbeitsmethodenerwartete Ergebnisse mit zahlenmäßiger UnterlegungBedeutung der Maßnahme für den Antragsteller FörderzieleZeitplanAngaben zur Projektleiterin / zum Projektleiter und zur Bearbeiterin / zum Bearbeiter zusätzlich (je nach Einzelfall): Nachweis über zugesagte Drittmittel oder Nachweis über die Bemühungen, Drittmittel einzuwerbenEntwurf eines Werkvertrages / befristeten Arbeitsvertrages / HonorarvertragesTagungsprogramm mit zeitlichem Ablaufplan sowie Aufstellung der Referentinnen / Referenten mit Angabe der ThemenVorberechnung für Publikationen und Typoskript in elektronischer Form / auf CD-ROMVergleichsangebote gemäß den vergaberechtlichen BestimmungenAngaben zur Art der angestrebten wissenschaftlichen Kooperation mit Einrichtungen im In- und Auslandbei erstmaliger Antragstellung Satzung / GeschäftsordnungVertretungsberechtigungBonitätsauskunft der HausbankAuszug aus dem Vereinsregister (bei Vereinen) Freistellungsbescheid des FinanzamtesBescheid über Vorsteuerabzugsberechtigung (bei entsprechender Berechtigung)Tätigkeitsberichte der letzten zwei Jahre Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen: Nachweis über die Verwendung der FördermittelAbschlussbericht -
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Ausgaben- und Finanzierungsplanausführliche Projektdarstellung: Arbeitsmethodenerwartete Ergebnisse mit zahlenmäßiger UnterlegungBedeutung der Maßnahme für den Antragsteller FörderzieleZeitplanAngaben zur Projektleiterin / zum Projektleiter und zur Bearbeiterin / zum Bearbeiter zusätzlich (je nach Einzelfall): Nachweis über zugesagte Drittmittel oder Nachweis über die Bemühungen, Drittmittel einzuwerbenEntwurf eines Werkvertrages / befristeten Arbeitsvertrages / HonorarvertragesTagungsprogramm mit zeitlichem Ablaufplan sowie Aufstellung der Referentinnen / Referenten mit Angabe der ThemenVorberechnung für Publikationen und Typoskript in elektronischer Form / auf CD-ROMVergleichsangebote gemäß den vergaberechtlichen BestimmungenAngaben zur Art der angestrebten wissenschaftlichen Kooperation mit Einrichtungen im In- und Auslandbei erstmaliger Antragstellung Satzung / GeschäftsordnungVertretungsberechtigungBonitätsauskunft der HausbankAuszug aus dem Vereinsregister (bei Vereinen) Freistellungsbescheid des FinanzamtesBescheid über Vorsteuerabzugsberechtigung (bei entsprechender Berechtigung)Tätigkeitsberichte der letzten zwei Jahre Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen: Nachweis über die Verwendung der FördermittelAbschlussbericht
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Stand
27.08.2023, 07:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (siehe BayernPortal)