Zertifizierungsstelle im Eisenbahnsektor; Beantragung der Anerkennung als ECM-Zertifizierungsstelle

Wenn Ihr Unternehmen im Eisenbahnsektor tätig ist und als sogenannte ECM-Zertifizierungsstelle (ECMZ) arbeiten möchte, benötigt es eine entsprechende Anerkennung durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

Sie wollen als Zertifizierungsstelle im Eisenbahnsektor tätig werden? Dann müssen Sie sich vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als ECM-Zertifizierungsstelle (ECMZ) anerkennen lassen. In Ihrem Antrag können Sie sich auch auf eine Auswahl von Fahrzeugkategorien und Instandhaltungsfunktionen beschränken.

ECM-Zertifizierungsstellen sind Konformitätsbewertungsstellen. Eine ECM-Zertifizierungsstelle (ECMZ) zertifiziert eine für die Instandhaltung von Fahrzeugen zuständige Stelle oder Stellen.

ECM-Zertifizierungsstellen (ECMZ)

ECMZ erteilen Instandhaltungsstellen-Bescheinigungen. Als ECMZ zertifizieren Sie somit andere Stellen, die für die Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen zuständig sind. Dazu gehören zum Beispiel

  • die Eisenbahnen,
  •  Halter von Eisenbahnfahrzeugen und
  •  vertraglich beauftragte Dritte.

Zu den Aufgabenbereichen einer Zertifizierung gehören unter anderem die Evaluierung, Bewertung und Zertifizierungsentscheidung. Die Prüfungen betreffen unter anderem folgende zu zertifizierende Instandhaltungstätigkeiten:

Fahrzeugkategorien:

  • Güterwagen und Wagen speziell für den Transport gefährlicher Güter,
  • Lokomotiven, Triebzüge, Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge, Steuerwagen,
  • Nebenfahrzeuge und
  • Reisezugwagen.

Instandhaltungsfunktionen:

  • Instandhaltungsentwicklung,
  • Fuhrpark-Instandhaltungsmanagement und
  • Instandhaltungserbringung.

Anerkennung ECMZ

Die Anerkennung als ECMZ gilt maximal 5 Jahre. Sie können diese um weitere 5 Jahre verlängern. Ihre Anerkennung als ECMZ wird vom EBA an die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) gemeldet und in der Datenbank der Eisenbahnagentur der Europäischen Union für Interoperabilität und Sicherheit (ERADIS) veröffentlicht.

Anerkannte ECM-Zertifizierungsstellen werden durch das EBA regelmäßig überwacht.

Voraussetzungen

Um als ECMZ anerkannt zu werden, müssen Sie

  • Ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben,
  • über die im europäischen Recht festgelegte Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Fachkenntnis und ausreichender einschlägiger Erfahrung verfügen,
  • über die maßgeblichen Beschreibungen von Verfahren verfügen, nach denen die Konformitätsbewertung durchgeführt wird, um die Transparenz und die Möglichkeit der Anwendung dieser Verfahren sicherzustellen,
  • über angemessene Grundsätze und geeignete Verfahren verfügen, bei denen zwischen den Aufgaben, die Sie als Konformitätsbewertungsstelle wahrnehmen, und anderen Tätigkeiten unterschieden wird.
  • über geeignete Verfahren zur Durchführung Ihrer Tätigkeiten verfügen; die Verfahren berücksichtigen
    • die Größe Ihres Unternehmens,
    • die Branche, in der Sie tätig sind,
    • Ihre Unternehmensstruktur, sowie
    • den Grad der Komplexität der jeweiligen Produkttechnologie.
  • über die erforderlichen Mittel verfügen, um die technischen und administrativen Aufgaben in angemessener Weise zu erledigen, die mit der Konformitätsbewertung verbunden sind. Zusätzlich müssen Sie Zugang zu allen benötigten Ausrüstungen oder Einrichtungen haben.
  • eine Haftpflichtversicherung für Personen, Sach- und Vermögensschäden haben, die eine Mindestversicherungssumme in Höhe von 2,5 Millionen EUR für jeden Versicherungsfall sowie mindestens eine zweifache Deckung für das gesamte Jahr aufweisen muss.
  • unparteilich sein, das bedeutet:
    • dass die ECM-Zertifizierungsstelle organisatorisch und funktional in ihrer Entscheidungsfindung von Eisenbahnverkehrsunternehmen, Infrastrukturbetreibern, Haltern, Herstellerinnen und Hersteller und für die Instandhaltung zuständigen Stellen unabhängig sein muss und keine ähnlichen Dienste erbringen darf.
    • wenn Sie und die Organisation beziehungsweise die Herstellerin oder der Hersteller, dem gleichen Wirtschafts- oder Fachverband angehören:
      • es dürfen keinerlei Interessenskonflikte bestehen.
    • für ECMZ gelten die Anforderungen an die Unabhängigkeit nach der DIN EN ISO/IEC 17065 Kapitel 4.2.

Fristen

Die Anerkennung gilt für maximal 5 Jahre und kann um weitere 5 Jahre verlängert werden.

Kosten

Die Gebühren, die Sie zahlen müssen, bemessen sich nach dem Zeitaufwand der Bearbeitung Ihres Antrags:

  • Stundensatz: 120,00 EUR
  • für jede angefangene Viertelstunde: 30,00 EUR.

Zahlungsweise: SEPA-Überweisung

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • WiderspruchDetaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.Klage vor dem Verwaltungsgericht

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    eine Beschreibung Ihrer Tätigkeiten als Zertifizierungsstelle undIhrer Verfahren im Rahmen der Zertifizierungsdurchführung ausgefülltes Formular "F10c" – Checkliste nach EN ISO/IEC 17065 und Sektorales Schema.zusätzlich zum Antragsformular F09c: Formular "F09c1" – Fachkompetenz hinsichtlich der zu zertifizierenden Instandhaltungstätigkeitengegebenenfalls aktuelle Urkunde der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17065gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Zertifizierung nach ISO 9001gegebenenfalls Nachweise als EBA-anerkannte sachverständige Personsonstige Kompetenznachweise
  • Erforderliche Unterlage/n
    eine Beschreibung Ihrer Tätigkeiten als Zertifizierungsstelle undIhrer Verfahren im Rahmen der Zertifizierungsdurchführung ausgefülltes Formular "F10c" – Checkliste nach EN ISO/IEC 17065 und Sektorales Schema.zusätzlich zum Antragsformular F09c: Formular "F09c1" – Fachkompetenz hinsichtlich der zu zertifizierenden Instandhaltungstätigkeitengegebenenfalls aktuelle Urkunde der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17065gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Zertifizierung nach ISO 9001gegebenenfalls Nachweise als EBA-anerkannte sachverständige Personsonstige Kompetenznachweise
  • Erforderliche Unterlage/n
    eine Beschreibung Ihrer Tätigkeiten als Zertifizierungsstelle undIhrer Verfahren im Rahmen der Zertifizierungsdurchführung ausgefülltes Formular "F10c" – Checkliste nach EN ISO/IEC 17065 und Sektorales Schema.zusätzlich zum Antragsformular F09c: Formular "F09c1" – Fachkompetenz hinsichtlich der zu zertifizierenden Instandhaltungstätigkeitengegebenenfalls aktuelle Urkunde der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17065gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Zertifizierung nach ISO 9001gegebenenfalls Nachweise als EBA-anerkannte sachverständige Personsonstige Kompetenznachweise
  • Erforderliche Unterlage/n
    eine Beschreibung Ihrer Tätigkeiten als Zertifizierungsstelle undIhrer Verfahren im Rahmen der Zertifizierungsdurchführung ausgefülltes Formular "F10c" – Checkliste nach EN ISO/IEC 17065 und Sektorales Schema.zusätzlich zum Antragsformular F09c: Formular "F09c1" – Fachkompetenz hinsichtlich der zu zertifizierenden Instandhaltungstätigkeitengegebenenfalls aktuelle Urkunde der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17065gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Zertifizierung nach ISO 9001gegebenenfalls Nachweise als EBA-anerkannte sachverständige Personsonstige Kompetenznachweise

Online Verfahren

  • e-Service-Portal des Eisenbahn-Bundesamts
    Das e-Service-Portal des Eisenbahn-Bundesamts bietet Ihnen nach erfolgreicher Registrierung die Möglichkeit, Anträge online einzureichen. Wird Ihnen ein bestimmter Antrag noch nicht angezeigt, können Sie diesen gegebenenfalls freischalten lassen.
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Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

30.07.2023, 07:07 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Eisenbahn-Bundesamt

Hausanschrift

Heinemannstraße 6
53175 Bonn

Postanschrift

Postfach 200565
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Telefon

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Fax

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poststelle@eba.bund.de

Webseite

http://www.eba.bund.de

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