Bewertungsstelle im Eisenbahnsektor; Beantragung der Anerkennung als Unabhängige Bewertungsstelle

Wenn Ihr Unternehmen im Eisenbahnsektor tätig ist und als sogenannte Unabhängige Bewertungsstelle arbeiten möchte, benötigt es eine entsprechende Anerkennung durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

Sie wollen als Bewertungsstelle im Eisenbahnsektor tätig werden? Dann müssen Sie sich vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Unabhängige Bewertungsstelle (UBS) anerkennen lassen. In Ihrem Antrag können Sie sich auch auf eine Auswahl der unten genannten Tätigkeits- und Fachgebiete beschränken.

Unabhängige Bewertungsstelle (UBS)

Unabhängige Bewertungsstellen bewerten die Abläufe und Ergebnisse von Risikomanagementverfahren im Eisenbahnsektor. Risikomanagementverfahren werden nach den Vorgaben der europäischen Sicherheitsmethode zur Risikobewertung durchgeführt. UBS erstellen Sicherheitsbewertungsberichte.

Die UBS prüft die Unterlagen und führt dann eine unabhängige Bewertung der Eignung durch. Im Fokus der Bewertung stehen sowohl die Anwendung als auch die Ergebnisse des Risikomanagementverfahrens in den folgenden Bereichen: 

  • Eisenbahnfahrzeuge,
    • zum Beispiel Fahrtechnik, Radsatz, Bremseinrichtung, Fahrzeugaufbau / Festigkeit.
  • Infrastruktur,
    • zum Beispiel Hochbau, konstruktiver Ingenieurbau und Bahnübergänge.
  • Energie,
    • zum Beispiel Bahnstromschaltanlagen, Gleisrichterwerke, Umrichterwerke, Fahrleitungsanlagen.
  • Zugsteuerung, Zugsicherung, Signalgebung,
    • zum Beispiel Bahnübergangstechnik, Funkanlagen, Stellwerkstechnik.
  • Betrieb
    • zum Beispiel Regeln zur Durchführung des Betriebs sowie gesetzliche Pflichten, Betreiben der Infrastruktur, Anforderungen an die Organisation.
  • Instandhaltung Eisenbahnfahrzeuge,
    • zum Beispiel Rechtsnormen sowie Instandhaltungsregelwerke, Umweltschutz, Fügetechnik und ZfP.

Anerkennung als UBS

UBS können sowohl Einzelpersonen als auch Organisationen sein.

Die Anerkennung als UBS können beispielsweise beantragen:

  • Eisenbahnverkehrsunternehmen,
  • Eisenbahninfrastrukturunternehmen,
  • Herstellerinnen und Hersteller.

Die Anerkennung als UBS gilt maximal 5 Jahre. Sie können diese um weitere 5 Jahre verlängern. Ihre Anerkennung als UBS wird vom EBA an die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) gemeldet und in der Datenbank der Eisenbahnagentur der Europäischen Union für Interoperabilität und Sicherheit (ERADIS) veröffentlicht.

Anerkannte UBS werden durch das EBA regelmäßig überwacht.

Voraussetzungen

Um als UBS anerkannt zu werden, müssen Sie

  • Ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • über die im europäischen Recht festgelegte Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Fachkenntnis und ausreichender einschlägiger Erfahrung verfügen.
  • über die maßgeblichen Beschreibungen von Verfahren verfügen, nach denen die Bewertung durchgeführt wird, um die Transparenz und die Möglichkeit der Anwendung dieser Verfahren sicherzustellen.
  • über angemessene Grundsätze und geeignete Verfahren verfügen, bei denen zwischen den Aufgaben, die Sie als Unabhängige Bewertungsstelle wahrnehmen, und anderen Tätigkeiten unterschieden wird.
  • über geeignete Verfahren zur Durchführung Ihrer Tätigkeiten verfügen; die Verfahren berücksichtigen
    • die Größe Ihres Unternehmens,
    • die Branche, in der Sie tätig sind,
    • Ihre Unternehmensstruktur, sowie
    • den Grad der Komplexität der jeweiligen Produkttechnologie
  • über die erforderlichen Mittel verfügen, um die technischen und administrativen Aufgaben in angemessener Weise zu erledigen, die mit der Bewertung verbunden sind. Zusätzlich müssen Sie Zugang zu allen benötigten Ausrüstungen oder Einrichtungen haben.
  • eine Haftpflichtversicherung für Personen, Sach- und Vermögensschäden haben, die eine Mindestversicherungssumme in Höhe von 2,5 Millionen EUR für jeden Versicherungsfall sowie mindestens eine 2-fache Deckung für das gesamte Jahr aufweist.
  • unparteilich sein, das bedeutet
    • Sie dürfen mit der Organisation oder der Herstellerin beziehungsweise dem Hersteller des Produkts, das Sie bewerten, in keinerlei Verbindung stehen,
    • wenn Sie und die Organisation beziehungsweise die Herstellerin oder der Hersteller, dem gleichen Wirtschafts- oder Fachverband angehören:
      • es dürfen keinerlei Interessenskonflikte bestehen,
  • für UBS gelten die Anforderungen an die Unabhängigkeit nach der DIN EN ISO/IEC 17020 Kap. 4.1 und Anhang A.

Fristen

Die Anerkennung gilt für maximal 5 Jahre und kann um weitere 5 Jahre verlängert werden.

Kosten

Die Gebühren, die Sie zahlen müssen, bemessen sich nach dem Zeitaufwand der Bearbeitung Ihres Antrags:

  • Stundensatz: 120,00 EUR
  • für jede angefangene Viertelstunde: 30,00 EUR

Zahlungsweise: SEPA-Überweisung

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.verwaltungsgerichtliche Klage.

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    eine Beschreibung Ihrer Tätigkeiten im Rahmen der Bewertung,Ihrer Verfahren im Rahmen der Bewertungsverfahren, undder strukturellen Bereiche (Infrastruktur, Energieversorgung, Zugsteuerung, Zugsicherung, Signalgebung, Eisenbahnfahrzeuge, Betrieb, Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen), die Sie abdecken. ausgefülltes Formular „F10b“ Checkliste nach DIN EN ISO/IEC 17020.Je nach Tätigkeitsfeld, für das Sie sich anerkennen lassen wollen, zusätzlich zum Antragsformular F09c: Formular "F09c1" – Fachkompetenz Eisenbahnfahrzeuge,Formular "F09c2" – Fachkompetenz Infrastruktur,Formular "F09c3" – Fachkompetenz Energie,Formular "F09c4" – Fachkompetenz ZZS,Formular "F09c5" – Fachkompetenz Betrieb,Formular "F09c6" – Instandhaltung Fahrzeuge (ECM). gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17020.gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Zertifizierung nach ISO 9001.gegebenenfalls Bestätigung der Bestellung zum Eisenbahnbetriebsleiter beziehungsweise zur Eisenbahnbetriebsleiterin (EBL) nach EBV Außerdem: Unterlagen zu relevanten Fortbildungen in den zurückliegenden Jahren (mindestens 3 Jahre). gegebenenfalls aktuelle Urkunde der ECMZertifizierung nach VO (EU) 445/2011 oder VO (EU) 2019/779.gegebenenfalls Nachweise als EBAanerkannte sachverständige Person.gegebenenfalls aktuelle Zertifizierungsurkunde der CSMSMS nach VO (EU) 2018/7622.gegebenenfalls Nachweis der Sicherheitsgenehmigung (SiGe).sonstige Kompetenznachweise. 
  • Erforderliche Unterlage/n
    eine Beschreibung Ihrer Tätigkeiten im Rahmen der Bewertung,Ihrer Verfahren im Rahmen der Bewertungsverfahren, undder strukturellen Bereiche (Infrastruktur, Energieversorgung, Zugsteuerung, Zugsicherung, Signalgebung, Eisenbahnfahrzeuge, Betrieb, Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen), die Sie abdecken. ausgefülltes Formular „F10b“ Checkliste nach DIN EN ISO/IEC 17020.Je nach Tätigkeitsfeld, für das Sie sich anerkennen lassen wollen, zusätzlich zum Antragsformular F09c: Formular "F09c1" – Fachkompetenz Eisenbahnfahrzeuge,Formular "F09c2" – Fachkompetenz Infrastruktur,Formular "F09c3" – Fachkompetenz Energie,Formular "F09c4" – Fachkompetenz ZZS,Formular "F09c5" – Fachkompetenz Betrieb,Formular "F09c6" – Instandhaltung Fahrzeuge (ECM). gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17020.gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Zertifizierung nach ISO 9001.gegebenenfalls Bestätigung der Bestellung zum Eisenbahnbetriebsleiter beziehungsweise zur Eisenbahnbetriebsleiterin (EBL) nach EBV Außerdem: Unterlagen zu relevanten Fortbildungen in den zurückliegenden Jahren (mindestens 3 Jahre). gegebenenfalls aktuelle Urkunde der ECMZertifizierung nach VO (EU) 445/2011 oder VO (EU) 2019/779.gegebenenfalls Nachweise als EBAanerkannte sachverständige Person.gegebenenfalls aktuelle Zertifizierungsurkunde der CSMSMS nach VO (EU) 2018/7622.gegebenenfalls Nachweis der Sicherheitsgenehmigung (SiGe).sonstige Kompetenznachweise. 
  • Erforderliche Unterlage/n
    eine Beschreibung Ihrer Tätigkeiten im Rahmen der Bewertung,Ihrer Verfahren im Rahmen der Bewertungsverfahren, undder strukturellen Bereiche (Infrastruktur, Energieversorgung, Zugsteuerung, Zugsicherung, Signalgebung, Eisenbahnfahrzeuge, Betrieb, Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen), die Sie abdecken. ausgefülltes Formular „F10b“ Checkliste nach DIN EN ISO/IEC 17020.Je nach Tätigkeitsfeld, für das Sie sich anerkennen lassen wollen, zusätzlich zum Antragsformular F09c: Formular "F09c1" – Fachkompetenz Eisenbahnfahrzeuge,Formular "F09c2" – Fachkompetenz Infrastruktur,Formular "F09c3" – Fachkompetenz Energie,Formular "F09c4" – Fachkompetenz ZZS,Formular "F09c5" – Fachkompetenz Betrieb,Formular "F09c6" – Instandhaltung Fahrzeuge (ECM). gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17020.gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Zertifizierung nach ISO 9001.gegebenenfalls Bestätigung der Bestellung zum Eisenbahnbetriebsleiter beziehungsweise zur Eisenbahnbetriebsleiterin (EBL) nach EBV Außerdem: Unterlagen zu relevanten Fortbildungen in den zurückliegenden Jahren (mindestens 3 Jahre). gegebenenfalls aktuelle Urkunde der ECMZertifizierung nach VO (EU) 445/2011 oder VO (EU) 2019/779.gegebenenfalls Nachweise als EBAanerkannte sachverständige Person.gegebenenfalls aktuelle Zertifizierungsurkunde der CSMSMS nach VO (EU) 2018/7622.gegebenenfalls Nachweis der Sicherheitsgenehmigung (SiGe).sonstige Kompetenznachweise. 
  • Erforderliche Unterlage/n
    eine Beschreibung Ihrer Tätigkeiten im Rahmen der Bewertung,Ihrer Verfahren im Rahmen der Bewertungsverfahren, undder strukturellen Bereiche (Infrastruktur, Energieversorgung, Zugsteuerung, Zugsicherung, Signalgebung, Eisenbahnfahrzeuge, Betrieb, Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen), die Sie abdecken. ausgefülltes Formular „F10b“ Checkliste nach DIN EN ISO/IEC 17020.Je nach Tätigkeitsfeld, für das Sie sich anerkennen lassen wollen, zusätzlich zum Antragsformular F09c: Formular "F09c1" – Fachkompetenz Eisenbahnfahrzeuge,Formular "F09c2" – Fachkompetenz Infrastruktur,Formular "F09c3" – Fachkompetenz Energie,Formular "F09c4" – Fachkompetenz ZZS,Formular "F09c5" – Fachkompetenz Betrieb,Formular "F09c6" – Instandhaltung Fahrzeuge (ECM). gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17020.gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Zertifizierung nach ISO 9001.gegebenenfalls Bestätigung der Bestellung zum Eisenbahnbetriebsleiter beziehungsweise zur Eisenbahnbetriebsleiterin (EBL) nach EBV Außerdem: Unterlagen zu relevanten Fortbildungen in den zurückliegenden Jahren (mindestens 3 Jahre). gegebenenfalls aktuelle Urkunde der ECMZertifizierung nach VO (EU) 445/2011 oder VO (EU) 2019/779.gegebenenfalls Nachweise als EBAanerkannte sachverständige Person.gegebenenfalls aktuelle Zertifizierungsurkunde der CSMSMS nach VO (EU) 2018/7622.gegebenenfalls Nachweis der Sicherheitsgenehmigung (SiGe).sonstige Kompetenznachweise. 

Online Verfahren

  • e-Service-Portal des Eisenbahn-Bundesamts
    Das e-Service-Portal des Eisenbahn-Bundesamts bietet Ihnen nach erfolgreicher Registrierung die Möglichkeit, Anträge online einzureichen. Wird Ihnen ein bestimmter Antrag noch nicht angezeigt, können Sie diesen gegebenenfalls freischalten lassen.
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Stand

30.07.2023, 07:07 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

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