Konformitätsbewertungsstelle im Eisenbahnsektor; Beantragung der Anerkennung als Bestimmte Stelle
Wenn Ihr Unternehmen im Eisenbahnsektor tätig ist und als sogenannte Konformitätsbewertungsstelle arbeiten möchte, benötigt es eine entsprechende Anerkennung als Bestimmte Stelle (BSt) durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
Sie wollen als Konformitätsbewertungsstelle im Eisenbahnsektor tätig werden? Dann müssen Sie sich vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Bestimmte Stelle (BSt) anerkennen lassen.
Bestimmte Stellen prüfen die notifizierten nationalen technischen (NNTV) Vorschriften in Deutschland. Benannte Stellen (BS) prüfen hingegen Technische Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) und können innerhalb der Europäischen Union (EU) tätig sein.
In Ihrem Antrag können Sie sich auch auf eine Auswahl der unten genannten Tätigkeits- und Fachgebiete beschränken.
Bestimmte Stelle (BSt)
Bestimmte Stellen (BSt) sind Konformitätsbewertungsstellen, die der Staat bestimmt. Sie prüfen, ob die notifizierten nationalen technischen Vorschriften (NNTV) eingehalten werden, die zusätzlich zu den europäischen Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) gelten. Das Ergebnis dieser Prüfung ist eine Prüfbescheinigung nach den NNTV .
BSt prüfen zum Beispiel auf Antrag Produkte und Prozesse darauf, ob diese die in den NNTV enthaltenen Anforderungen erfüllen. Sämtliche Komponenten eines Eisenbahnsystems müssen so ausgestaltet sein, dass der sichere Zugverkehr in Deutschland gewährleistet ist. Zudem müssen Fahrzeuge mit der Strecke kompatibel sein, auf der sie verkehren.
Zu den Aufgabenbereichen einer Konformitätsbewertung gehören unter anderem die Prüfung, Inspektion, Bewertung und Zertifizierungsentscheidung. Die Prüfungen betreffen unter anderem Bauteile und Bauteilgruppen, von denen die Interoperabilität des Eisenbahnsystems abhängt und die zum Beispiel in den folgenden Bereichen nötig sind:
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Infrastruktur,
- zum Beispiel Gleise, Weichen, Bahnübergänge, Brücken, Tunnel, Bahnhöfe, Sicherheits- und Schutzausrüstung
- strecken- und fahrzeugseitige Zugsteuerung / Zugsicherung und Signalgebung
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Eisenbahnfahrzeuge,
- zum Beispiel Wagenkastenstruktur, Stromabnahmeeinrichtungen, Traktions- und Energieumwandlungseinrichtungen, Bremsanlagen, Kupplungen, Drehgestelle, Achsen, Türen
Anerkennung als BSt
Die Anerkennung als BSt gilt maximal 5 Jahre. Sie kann jeweils um weitere 5 Jahre verlängert werden und wird sowohl auf der Internetseite des EBA als auch über die European Railway Agency (ERA) in der reference document database (RDD) veröffentlicht.
Anerkannte BSt werden durch das EBA regelmäßig überwacht.
Voraussetzungen
Um als BSt anerkannt zu werden, müssen Sie
- Ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- über die im europäischen Recht festgelegte Anzahl von Mitarbeitenden mit Fachkenntnis und ausreichender einschlägiger Erfahrung verfügen.
- über die maßgeblichen Beschreibungen von Verfahren verfügen, nach denen die Konformitätsbewertung durchgeführt wird, um die Transparenz und die Möglichkeit der Anwendung dieser Verfahren sicherzustellen.
- über angemessene Grundsätze und geeignete Verfahren verfügen, bei denen zwischen den Aufgaben, die Sie als Konformitätsbewertungsstelle wahrnehmen, und anderen Tätigkeiten unterschieden wird.
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über geeignete Verfahren zur Durchführung Ihrer Tätigkeiten verfügen. Die Verfahren berücksichtigen:
- die Größe Ihres Unternehmens,
- die Branche, in der Sie tätig sind,
- Ihre Unternehmensstruktur sowie
- den Grad der Komplexität der jeweiligen Produkttechnologie.
- über die erforderlichen Mittel verfügen, um die technischen und administrativen Aufgaben in angemessener Weise zu erledigen, die mit der Konformitätsbewertung verbunden sind. Zusätzlich müssen Sie Zugang zu allen benötigten Ausrüstungen oder Einrichtungen haben.
- eine Haftpflichtversicherung für Personen, Sach- und Vermögensschäden haben, die eine Mindestversicherungssumme von 2,5 Millionen EUR für jeden Versicherungsfall sowie mindestens eine 2-fache Deckung für das gesamte Jahr aufweist.
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unparteilich sein, das bedeutet
- Sie dürfen mit der Organisation oder der Herstellerin oder dem Hersteller des Produkts, das Sie bewerten, in keinerlei Verbindung stehen oder
-
wenn Sie und die Organisation beziehungsweise die Herstellerin oder der Hersteller dem gleichen Wirtschafts- oder Fachverband angehören:
- es dürfen keinerlei Interessenskonflikte bestehen.
- für BSt gelten die Anforderungen an die Unabhängigkeit nach der DIN EN ISO/IEC 17065 Kapitel 4.2.
Fristen
Kosten
Die Gebühren, die Sie zahlen müssen, bemessen sich nach dem Zeitaufwand der Bearbeitung Ihres Antrags:
- Stundensatz: 120,00 EUR,
- für jede angefangene Viertelstunde: 30,00 EUR.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Antragsformulare für Anerkennung von Benannten Stellen und Bestimmten Stellen
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Antrag (F09c), Anlagen zum Antrag (F09c(X)), Checkliste nach DIN EN ISO/IEC 17065 + ERA-Bewertungsschema (F10c) und Projektliste (F16) für die Anerkennung von Benannten Stellen (BS) und Bestimmten Stellen (BSt)
Übersichtsseite mit allen erforderlichen Formularen, die für die Anerkennung von Benannten Stellen (BS) und Bestimmten Stellen (BSt) beim e-Service-Portal des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) hochgeladen werden müssen.
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
eine Beschreibung Ihrer Tätigkeiten im Rahmen der KonformitätsbewertungIhrer Verfahren im Rahmen der Konformitätsbewertungsverfahren undder strukturellen Bereiche (Infrastruktur Zugsteuerung / Zugsicherung und Signalgebung (ZZS), Eisenbahnfahrzeuge), die sie abdecken ausgefülltes Formular "F10c" – Checkliste nach EN ISO/IEC 17065 und ERA-Bewertungsschema je nach Tätigkeitsfeld, für das Sie sich anerkennen lassen wollen, zusätzlich zum Antragsformular F09c: Formular "F09c1" – Anhang Fachkompetenz Infrastruktur,Formular "F09c3" – Anhang Fachkompetenz ZZS,Formular "F09c4" – Anhang Fachkompetenz Eisenbahnfahrzeuge gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17065gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Zertifizierung nach ISO 9001gegebenenfalls Nachweise als EBA-anerkannte sachverständige Personsonstige Kompetenznachweise -
Erforderliche Unterlage/n
eine Beschreibung Ihrer Tätigkeiten im Rahmen der KonformitätsbewertungIhrer Verfahren im Rahmen der Konformitätsbewertungsverfahren undder strukturellen Bereiche (Infrastruktur Zugsteuerung / Zugsicherung und Signalgebung (ZZS), Eisenbahnfahrzeuge), die sie abdecken ausgefülltes Formular "F10c" – Checkliste nach EN ISO/IEC 17065 und ERA-Bewertungsschema je nach Tätigkeitsfeld, für das Sie sich anerkennen lassen wollen, zusätzlich zum Antragsformular F09c: Formular "F09c1" – Anhang Fachkompetenz Infrastruktur,Formular "F09c3" – Anhang Fachkompetenz ZZS,Formular "F09c4" – Anhang Fachkompetenz Eisenbahnfahrzeuge gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17065gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Zertifizierung nach ISO 9001gegebenenfalls Nachweise als EBA-anerkannte sachverständige Personsonstige Kompetenznachweise -
Erforderliche Unterlage/n
eine Beschreibung Ihrer Tätigkeiten im Rahmen der KonformitätsbewertungIhrer Verfahren im Rahmen der Konformitätsbewertungsverfahren undder strukturellen Bereiche (Infrastruktur Zugsteuerung / Zugsicherung und Signalgebung (ZZS), Eisenbahnfahrzeuge), die sie abdecken ausgefülltes Formular "F10c" – Checkliste nach EN ISO/IEC 17065 und ERA-Bewertungsschema je nach Tätigkeitsfeld, für das Sie sich anerkennen lassen wollen, zusätzlich zum Antragsformular F09c: Formular "F09c1" – Anhang Fachkompetenz Infrastruktur,Formular "F09c3" – Anhang Fachkompetenz ZZS,Formular "F09c4" – Anhang Fachkompetenz Eisenbahnfahrzeuge gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17065gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Zertifizierung nach ISO 9001gegebenenfalls Nachweise als EBA-anerkannte sachverständige Personsonstige Kompetenznachweise -
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Online Verfahren
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e-Service-Portal des Eisenbahn-Bundesamts
Das e-Service-Portal des Eisenbahn-Bundesamts bietet Ihnen nach erfolgreicher Registrierung die Möglichkeit, Anträge online einzureichen. Wird Ihnen ein bestimmter Antrag noch nicht angezeigt, können Sie diesen gegebenenfalls freischalten lassen. -
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Weiterführende Links
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Stand
03.11.2024, 09:11 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)