Konformitätsbewertungsstelle im Eisenbahnsektor; Beantragung der Anerkennung als Benannte Stelle

Wenn Ihr Unternehmen im Eisenbahnsektor tätig ist und als sogenannte Konformitätsbewertungsstelle arbeiten möchte, benötigt es eine entsprechende Anerkennung als Benannte Stelle (BS) durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

Sie wollen als Konformitätsbewertungsstelle im Eisenbahnsektor tätig werden? Dann müssen Sie sich vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Benannte Stelle (BS) anerkennen lassen.

Benannte Stellen (BS) prüfen Technische Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) und können innerhalb der Europäischen Union (EU) tätig sein. Bestimmte Stellen (BSt) prüfen hingegen nach den notifizierten nationalen technischen (NNTV) Vorschriften in Deutschland.

In Ihrem Antrag können Sie sich auch auf eine Auswahl der unten genannten Tätigkeits- und Fachgebiete beschränken.

Benannte Stelle (BS)

Benannte Stellen (BS) sind Konformitätsbewertungsstellen, die der Staat benennt. Diese Stellen prüfen die Einhaltung der europäischen Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) und erteilen EG-Prüfbescheinigungen (EG = Europäische Gemeinschaft).

BS prüfen zum Beispiel auf Antrag Produkte und Prozesse darauf, ob die rechtlichen Anforderungen an die Interoperabilität und die Gebrauchstauglichkeit erfüllt werden. Interoperabilität bedeutet, dass sämtliche Komponenten eines Eisenbahnsystems so ausgestaltet sind, dass der sichere und durchgehende Zugverkehr in Deutschland und in Europa gewährleistet ist.

Zu den Aufgabenbereichen einer Konformitätsbewertung gehören unter anderem die Prüfung, Inspektion, Bewertung und Zertifizierungsentscheidung. Die Prüfungen betreffen unter anderem Bauteile und Bauteilgruppen, von denen die Interoperabilität des Eisenbahnsystems abhängt und die zum Beispiel in den folgenden Bereichen nötig sind:

  • Infrastruktur,
    • zum Beispiel Gleise, Weichen, Bahnübergänge, Brücken, Tunnel, Bahnhöfe, Sicherheits- und Schutzausrüstung
  • Energie:
    • zum Beispiel Bahnenergieversorgung, Fahrleitungsanlagen wie Oberleitungen und Stromverbrauchsmess- und Ladeeinrichtungen
  • strecken- und fahrzeugseitige Zugsteuerung oder Zugsicherung sowie Signalgebung
  • Eisenbahnfahrzeuge,
    • zum Beispiel Wagenkastenstruktur, Stromabnahmeeinrichtungen, Traktions- und Energieumwandlungseinrichtungen, Bremsanlagen, Kupplungen, Drehgestelle, Achsen, Türen

Anerkennung als BS

Die Anerkennung als BS gilt maximal 5 Jahre. Sie können diese um weitere 5 Jahre verlängern. Das EBA meldet diese an die Europäische Kommission zur Veröffentlichung in der New Approach Notified and Designated Organisations (NANDO) ‐ Datenbank als Grundlage für das EU-weite Tätigwerden der BS. Zudem wird die Anerkennung auf der Internetseite des EBA veröffentlicht.

Das EBA überwacht anerkannte BS regelmäßig.

Voraussetzungen

Um als BS anerkannt zu werden, müssen Sie

  • Ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • über die im europäischen Recht festgelegte Anzahl von Mitarbeitenden mit Fachkenntnis und ausreichender einschlägiger Erfahrung verfügen.
  • über die maßgeblichen Beschreibungen von Verfahren verfügen, nach denen die Konformitätsbewertung durchgeführt wird, um die Transparenz und die Möglichkeit der Anwendung dieser Verfahren sicherzustellen.
  • über angemessene Grundsätze und geeignete Verfahren verfügen, bei denen zwischen den Aufgaben, die Sie als Konformitätsbewertungsstelle wahrnehmen, und anderen Tätigkeiten unterschieden wird.
  • über geeignete Verfahren zur Durchführung Ihrer Tätigkeiten verfügen. Die Verfahren berücksichtigen:
    • die Größe Ihres Unternehmens,
    • die Branche, in der Sie tätig sind,
    • Ihre Unternehmensstruktur sowie
    • den Grad der Komplexität der jeweiligen Produkttechnologie.
  • über die erforderlichen Mittel verfügen, um die technischen und administrativen Aufgaben in angemessener Weise zu erledigen, die mit der Konformitätsbewertung verbunden sind. Zusätzlich müssen Sie Zugang zu allen benötigten Ausrüstungen oder Einrichtungen haben.
  • eine Haftpflichtversicherung für Personen, Sach- und Vermögensschäden haben, die eine Mindestversicherungssumme von 2,5 Millionen EUR für jeden Versicherungsfall sowie mindestens eine 2-fache Deckung für das gesamte Jahr aufweist
  • unparteilich sein, das bedeutet
    • Sie dürfen mit der Organisation oder der Herstellerin beziehungsweise dem Hersteller des Produkts, das Sie bewerten, in keinerlei Verbindung stehen.
    • wenn Sie und die Organisation beziehungsweise die Herstellerin oder der Hersteller dem gleichen Wirtschafts- oder Fachverband angehören:
      • es dürfen keinerlei Interessenskonflikte bestehen.
    • für BS gelten die Anforderungen an die Unabhängigkeit nach der DIN EN ISO/IEC 17065 Kapitel 4.2.

Fristen

Die Anerkennung gilt für maximal 5 Jahre und kann um weitere 5 Jahre verlängert werden.

Kosten

Die Gebühren, die Sie zahlen müssen, bemessen sich nach dem Zeitaufwand der Bearbeitung Ihres Antrags:

  • Stundensatz: 120,00 EUR
  • für jede angefangene Viertelstunde: 30,00 EUR.
     

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen. Klage vor dem Verwaltungsgericht
     

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    eine Beschreibung Ihrer Tätigkeiten im Rahmen der KonformitätsbewertungIhrer Verfahren im Rahmen der Konformitätsbewertungsverfahren undder strukturellen Bereiche (Infrastruktur, Energieversorgung, Zugsteuerung / Zugsicherung und Signalgebung (ZSS), Eisenbahnfahrzeuge), die Sie abdecken ausgefülltes Formular "F10c" Checkliste nach EN ISO/IEC 17065 und ERA-Bewertungsschema je nach Tätigkeitsfeld, für das Sie sich anerkennen lassen wollen, zusätzlich zum Antragsformular F09c: Formular "F09c1" – Anhang Fachkompetenz InfrastrukturFormular "F09c2" – Anhang Fachkompetenz Energie (nur BS)Formular "F09c3" – Anhang Fachkompetenz ZZSFormular "F09c4" – Anhang Fachkompetenz Eisenbahnfahrzeuge gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17065gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Zertifizierung nach ISO 9001gegebenenfalls Nachweise als EBA-anerkannte sachverständige Personsonstige Kompetenznachweise
  • Erforderliche Unterlage/n
    eine Beschreibung Ihrer Tätigkeiten im Rahmen der KonformitätsbewertungIhrer Verfahren im Rahmen der Konformitätsbewertungsverfahren undder strukturellen Bereiche (Infrastruktur, Energieversorgung, Zugsteuerung / Zugsicherung und Signalgebung (ZSS), Eisenbahnfahrzeuge), die Sie abdecken ausgefülltes Formular "F10c" Checkliste nach EN ISO/IEC 17065 und ERA-Bewertungsschema je nach Tätigkeitsfeld, für das Sie sich anerkennen lassen wollen, zusätzlich zum Antragsformular F09c: Formular "F09c1" – Anhang Fachkompetenz InfrastrukturFormular "F09c2" – Anhang Fachkompetenz Energie (nur BS)Formular "F09c3" – Anhang Fachkompetenz ZZSFormular "F09c4" – Anhang Fachkompetenz Eisenbahnfahrzeuge gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17065gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Zertifizierung nach ISO 9001gegebenenfalls Nachweise als EBA-anerkannte sachverständige Personsonstige Kompetenznachweise
  • Erforderliche Unterlage/n
    eine Beschreibung Ihrer Tätigkeiten im Rahmen der KonformitätsbewertungIhrer Verfahren im Rahmen der Konformitätsbewertungsverfahren undder strukturellen Bereiche (Infrastruktur, Energieversorgung, Zugsteuerung / Zugsicherung und Signalgebung (ZSS), Eisenbahnfahrzeuge), die Sie abdecken ausgefülltes Formular "F10c" Checkliste nach EN ISO/IEC 17065 und ERA-Bewertungsschema je nach Tätigkeitsfeld, für das Sie sich anerkennen lassen wollen, zusätzlich zum Antragsformular F09c: Formular "F09c1" – Anhang Fachkompetenz InfrastrukturFormular "F09c2" – Anhang Fachkompetenz Energie (nur BS)Formular "F09c3" – Anhang Fachkompetenz ZZSFormular "F09c4" – Anhang Fachkompetenz Eisenbahnfahrzeuge gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17065gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Zertifizierung nach ISO 9001gegebenenfalls Nachweise als EBA-anerkannte sachverständige Personsonstige Kompetenznachweise
  • Erforderliche Unterlage/n
    eine Beschreibung Ihrer Tätigkeiten im Rahmen der KonformitätsbewertungIhrer Verfahren im Rahmen der Konformitätsbewertungsverfahren undder strukturellen Bereiche (Infrastruktur, Energieversorgung, Zugsteuerung / Zugsicherung und Signalgebung (ZSS), Eisenbahnfahrzeuge), die Sie abdecken ausgefülltes Formular "F10c" Checkliste nach EN ISO/IEC 17065 und ERA-Bewertungsschema je nach Tätigkeitsfeld, für das Sie sich anerkennen lassen wollen, zusätzlich zum Antragsformular F09c: Formular "F09c1" – Anhang Fachkompetenz InfrastrukturFormular "F09c2" – Anhang Fachkompetenz Energie (nur BS)Formular "F09c3" – Anhang Fachkompetenz ZZSFormular "F09c4" – Anhang Fachkompetenz Eisenbahnfahrzeuge gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17065gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Zertifizierung nach ISO 9001gegebenenfalls Nachweise als EBA-anerkannte sachverständige Personsonstige Kompetenznachweise

Online Verfahren

  • e-Service-Portal des Eisenbahn-Bundesamts
    Das e-Service-Portal des Eisenbahn-Bundesamts bietet Ihnen nach erfolgreicher Registrierung die Möglichkeit, Anträge online einzureichen. Wird Ihnen ein bestimmter Antrag noch nicht angezeigt, können Sie diesen gegebenenfalls freischalten lassen.
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Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

03.11.2024, 09:11 Uhr

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Zuständigkeit

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