Pflegefachberufe; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung bei ausländischem Berufsabschluss
Wenn Sie in Deutschland eine Tätigkeit unter der geschützten Berufsbezeichnung "Pflegefachmann/-frau", "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in" oder "Altenpfleger/-in" ausüben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis brauchen Sie, wenn Sie eine Tätigkeit unter der geschützten Berufsbezeichnung Pflegefachmann/- frau in der Bundesrepublik Deutschland ausüben wollen.
Erlaubnispflichtig ist das Führen der Berufsbezeichnung, nicht aber grundsätzlich die Berufstätigkeit. Durch den Schutz der Berufsbezeichnung erfährt auch die Ausübung des jeweiligen Berufs mittelbar einen gewissen Schutz, da für eine qualifizierte gesundheitsfachberufliche Tätigkeit in der Regel examinierte Kräfte eingesetzt werden. Für einzelne Gesundheitsfachberufe ist neben der Berufsbezeichnung auch die Tätigkeit als solche geschützt: Im Bereich der Pflegefachkräfte sind bestimmte Tätigkeiten den Inhaberinnen und Inhabern der Erlaubnis vorbehalten (sog. vorbehaltene Tätigkeiten).Gleiches gilt entsprechend für das Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/ in oder Altenpfleger/ in.
Voraussetzungen
Wichtigste Voraussetzungen sind, dass Sie die Berufs- oder Hochschulausbildung vollständig abgeschlossen (Nachweis) und die Abschlussprüfung bestanden haben.
Fristen
keine
Kosten
Die Kosten bewegen sich je nach Aufwand im Einzelfall in einem Rahmen von 40 bis 500 EUR.
Anerkennungsinteressierte, die nur über geringe finanzielle Eigenmittel verfügen, können einen Zuschuss für die Berufsanerkennung beantragen. Zudem besteht die Möglichkeit für etwaige Anpassungsmaßnahmen finanzielle Förderungen zu erhalten. Informationen zur Beantragung des Anerkennungszuschusses finden Sie unter "Weiterführende Links"
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Pflegefachberuf bei einer im Ausland absolvierten Ausbildung
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung für den Beruf
- Kostenübernahmeerklärung
- Vollmacht
Unterlagen
-
Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
Nachweis über die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes bzw. Kenntnisstandes nach der für den jeweiligen Beruf geltenden deutschen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungauf gesonderte Anforderung der Anerkennungsstelle: Sprachzertifikat Niveau GER B2Führungszeugnisärztliches Zeugnis Weiterführende Informationen finden Sie in den Merkblättern auf der Internetseite des Bayerischen Landesamt für Pflege (siehe unter "Weiterführende Links"). -
Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
Nachweis über die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes bzw. Kenntnisstandes nach der für den jeweiligen Beruf geltenden deutschen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungauf gesonderte Anforderung der Anerkennungsstelle: Sprachzertifikat Niveau GER B2Führungszeugnisärztliches Zeugnis Weiterführende Informationen finden Sie in den Merkblättern auf der Internetseite des Bayerischen Landesamt für Pflege (siehe unter "Weiterführende Links"). -
Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
Nachweis über die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes bzw. Kenntnisstandes nach der für den jeweiligen Beruf geltenden deutschen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungauf gesonderte Anforderung der Anerkennungsstelle: Sprachzertifikat Niveau GER B2Führungszeugnisärztliches Zeugnis Weiterführende Informationen finden Sie in den Merkblättern auf der Internetseite des Bayerischen Landesamt für Pflege (siehe unter "Weiterführende Links"). -
Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
Nachweis über die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes bzw. Kenntnisstandes nach der für den jeweiligen Beruf geltenden deutschen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungauf gesonderte Anforderung der Anerkennungsstelle: Sprachzertifikat Niveau GER B2Führungszeugnisärztliches Zeugnis Weiterführende Informationen finden Sie in den Merkblättern auf der Internetseite des Bayerischen Landesamt für Pflege (siehe unter "Weiterführende Links").
Online Verfahren
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Ausländische Ausbildung als Pflegefachmann/Pflegefachfrau - Antrag auf Anerkennung
Sie können die Anerkennung einer ausländischen Ausbildung als Pflegefachmann/Pflegefachfrau online beantragen. -
Ausländische Ausbildung als Pflegefachmann/Pflegefachfrau - Antrag auf Anerkennung
Sie können die Anerkennung einer ausländischen Ausbildung als Pflegefachmann/Pflegefachfrau online beantragen. -
Ausländische Ausbildung als Pflegefachmann/Pflegefachfrau - Antrag auf Anerkennung
Sie können die Anerkennung einer ausländischen Ausbildung als Pflegefachmann/Pflegefachfrau online beantragen.
Weiterführende Links
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Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen
Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen suchen -
Finanzielle Hilfen - Anerkennungszuschuss
Anerkennungsinteressierte können einen Zuschuss für die Berufsanerkennung und Förderungen für etwaige Anpassungsmaßnahmen beantragen. -
Anerkennung in Deutschland
Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Verwandte Leistungen
Stand
24.11.2024, 12:11 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)