Pflegefachberufe; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung bei ausländischem Berufsabschluss

Wenn Sie in Deutschland eine Tätigkeit unter der geschützten Berufsbezeichnung "Pflegefachmann/-frau", "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in" oder "Altenpfleger/-in" ausüben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis brauchen Sie, wenn Sie eine Tätigkeit unter der geschützten Berufsbezeichnung Pflegefachmann/- frau in der Bundesrepublik Deutschland ausüben wollen.

Erlaubnispflichtig ist das Führen der Berufsbezeichnung, nicht aber grundsätzlich die Berufstätigkeit. Durch den Schutz der Berufsbezeichnung erfährt auch die Ausübung des jeweiligen Berufs mittelbar einen gewissen Schutz, da für eine qualifizierte gesundheitsfachberufliche Tätigkeit in der Regel examinierte Kräfte eingesetzt werden. Für einzelne Gesundheitsfachberufe ist neben der Berufsbezeichnung auch die Tätigkeit als solche geschützt: Im Bereich der Pflegefachkräfte sind bestimmte Tätigkeiten den Inhaberinnen und Inhabern der Erlaubnis vorbehalten (sog. vorbehaltene Tätigkeiten).Gleiches gilt entsprechend für das Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/ in oder Altenpfleger/ in.

Voraussetzungen

Wichtigste Voraussetzungen sind, dass Sie die Berufs- oder Hochschulausbildung vollständig abgeschlossen (Nachweis) und die Abschlussprüfung bestanden haben.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Kosten bewegen sich je nach Aufwand im Einzelfall in einem Rahmen von 40 bis 500 EUR.

    Anerkennungsinteressierte, die nur über geringe finanzielle Eigenmittel verfügen, können einen Zuschuss für die Berufsanerkennung beantragen. Zudem besteht die Möglichkeit für etwaige Anpassungsmaßnahmen finanzielle Förderungen zu erhalten. Informationen zur Beantragung des Anerkennungszuschusses finden Sie unter "Weiterführende Links"

    Rechtsgrundlagen

    Rechtsbehelfe

    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Formulare

    Unterlagen

    • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
      Nachweis über die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes bzw. Kenntnisstandes nach der für den jeweiligen Beruf geltenden deutschen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungauf gesonderte Anforderung der Anerkennungsstelle: Sprachzertifikat Niveau GER B2Führungszeugnisärztliches Zeugnis Weiterführende Informationen finden Sie in den Merkblättern auf der Internetseite des Bayerischen Landesamt für Pflege (siehe unter "Weiterführende Links").
    • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
      Nachweis über die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes bzw. Kenntnisstandes nach der für den jeweiligen Beruf geltenden deutschen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungauf gesonderte Anforderung der Anerkennungsstelle: Sprachzertifikat Niveau GER B2Führungszeugnisärztliches Zeugnis Weiterführende Informationen finden Sie in den Merkblättern auf der Internetseite des Bayerischen Landesamt für Pflege (siehe unter "Weiterführende Links").
    • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
      Nachweis über die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes bzw. Kenntnisstandes nach der für den jeweiligen Beruf geltenden deutschen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungauf gesonderte Anforderung der Anerkennungsstelle: Sprachzertifikat Niveau GER B2Führungszeugnisärztliches Zeugnis Weiterführende Informationen finden Sie in den Merkblättern auf der Internetseite des Bayerischen Landesamt für Pflege (siehe unter "Weiterführende Links").
    • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
      Nachweis über die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes bzw. Kenntnisstandes nach der für den jeweiligen Beruf geltenden deutschen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungauf gesonderte Anforderung der Anerkennungsstelle: Sprachzertifikat Niveau GER B2Führungszeugnisärztliches Zeugnis Weiterführende Informationen finden Sie in den Merkblättern auf der Internetseite des Bayerischen Landesamt für Pflege (siehe unter "Weiterführende Links").

    Online Verfahren

    Weiterführende Links

    Verwandte Leistungen

    Stand

    05.07.2023, 15:07 Uhr

    Redaktionell verantwortlich

    Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)

    Zuständigkeit

    Bayerisches Landesamt für Pflege

    Hausanschrift

    Mildred-Scheel-Straße 4
    92224 Amberg

    Postanschrift

    Mildred-Scheel-Straße 4
    92224 Amberg

    Telefon

    +49 9621 9669-0

    Fax

    +49 9621 9669-1111

    E-Mail Adresse

    poststelle@lfp.bayern.de

    Webseite

    https://www.lfp.bayern.de

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