Digitalfunk BOS; Beantragung einer Dienstleisterkarte / Werkstattkarte
Privatwirtschaftliche Firmen mit Firmensitz im Freistaat Bayern können Dienstleisterkarten / Werkstattkarten bei der Autorisierten Stelle Bayern (AS BY) beantragen.
Dienstleister und Werkstätten haben entweder im Rahmen von Aufträgen durch anerkannte Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
die Möglichkeit im Rahmen ihres Auftrags die Funktionsfähigkeit von Einbauten für den Digitalfunk BOS zu prüfen bzw. wiederherzustellen, oder die Dienstleister
entwickeln aus eigenem Antrieb mit Gewinnerzielungsabsicht Leistungen oder Produkte für den Digitalfunk BOS, um diese später BOS anbieten zu können.
Die Karten werden nach vorheriger Genehmigung durch die den Dienstleister beauftragende Taktisch Technische Betriebsstelle/Integrierte Leitstelle (TTB/ILS) vom
Dienstleister bei der AS BY beantragt. Sollte kein Auftrag einer TTB/ILS vorliegen, obliegt es der AS BY in eigener Zuständigkeit den Antrag zu genehmigen.
Die Karten sind bi der AS BY vorrätig und werden an den Antragstellenden nach Antragsprüfung versendet. Die Ausleihfrist beträgt bis zu einem Jahr mit Möglichkeit auf Verlängerung.
Voraussetzungen
Der Antragstellende muss seinen Firmensitz im Freistaat Bayern haben.
Fristen
Die Ausleihfrist beträgt bis zu einem Jahr mit Möglichkeit auf Verlängerung.
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Formulare
Unterlagen
-
Formlose Bestätigung einer BOS über ein bestehendes Auftragsverhältnis
Bitte Laufzeit des Auftragsverhältnisses angeben. -
Verpflichtungserklärung zum Umgang mit Dienstleisterkarten
Wird dem Antragstellenden nach formloser Beantragung durch die AS BY übersandt.
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Stand
04.08.2025, 14:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)