Digitalfunk BOS; Beantragung einer Dienstleisterkarte / Werkstattkarte
Privatwirtschaftliche Firmen mit Firmensitz im Freistaat Bayern können Dienstleisterkarten / Werkstattkarten bei der Autorisierten Stelle Bayern (AS BY) beantragen.
Dienstleister und Werkstätten haben im Rahmen von Aufträgen durch anerkannte Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) die Möglichkeit im Rahmen ihres Auftrags die Funktionsfähigkeit von Einbauten für den Digitalfunk BOS zu prüfen oder wiederherzustellen. Hierfür werden im Digitalfunk BOS sogenannte Dienstleister- oder Werkstattkarten vorgehalten.
Die Karten werden nach vorheriger Genehmigung durch die den Dienstleister beauftragende Taktisch Technische Betriebsstelle/Integrierte Leitstelle (TTB/ILS) vom Dienstleister bei der AS BY beantragt. Die Karten sind bei der AS BY vorrätig und werden an den Antragstellenden nach Antragsprüfung versendet. Die Ausleihfrist beträgt bis zu ein Jahr mit Möglichkeit auf Verlängerung.
Voraussetzungen
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Formulare
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Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt. -
Formloser Antrag (mit Unterschrift)
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Formloser Antrag (mit Unterschrift)
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Unterlagen
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Formlose Bestätigung einer BOS über ein bestehendes Auftragsverhältnis
Bitte Laufzeit des Auftragsverhältnisses angeben. -
Verpflichtungserklärung zum Umgang mit Dienstleisterkarten
Wird dem Antragstellenden nach formloser Beantragung durch die AS BY übersandt.
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Stand
03.02.2024, 16:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)