Gigabitfähige Infrastruktur; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert den Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen in Bayern.
Der Anschluss an zukunftsfähige Netzinfrastrukturen ist zentraler Standortfaktor in Kommunen. Im ländlichen Raum ist der Aufbau einer flächendeckenden gigabitfähigen Infrastruktur wegen geringerer Wirtschaftlichkeit bei Ausbau und Betrieb ohne Förderung kaum zu leisten. Das deutschlandweit einmalige bayerische Gigabitförderprogramm unterstützt Kommunen gezielt bei der Versorgung mit gigabitfähiger Infrastruktur dort, wo kein eigenwirtschaftlicher Ausbau stattfindet.
Von der neuen Förderung sollen vor allem gewerblich genutzte Anschlüsse profitieren, sofern diesen aktuell oder durch eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren noch kein Netz mit Bandbreiten von mind. 200 Mbit/s symmetrisch (Up- und Download) zuverlässig zur Verfügung steht. Privathaushalte können profitieren, soweit eine zuverlässige Versorgung mit mind. 100 Mbit/s im Download nicht gegeben oder zumindest absehbar ist.
GegenstandGefördert werden Ausgaben des Zuwendungsempfängers an private oder kommunale Netzbetreiber (Wirtschaftlichkeitslückenmodell) oder Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Errichtung von eigenen passiven Breitbandinfrastrukturen (Betreibermodell).
ZuwendungsempfängerZuwendungsempfänger sind Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden und Gemeindeverbände im Freistaat Bayern.
Zuwendungsfähige KostenZuwendungsfähig sind im Wirtschaftlichkeitslückenmodell die Ausgaben zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke und im Betreibermodell die Ausgaben für die Errichtung der passiven Infrastruktur abzüglich der Pachteinnahmen.
Art und HöheDer Fördersatz und der Förderhöchstbetrag je Gemeinde werden durch die Bewilligungsbehörde festgelegt.
Die Gemeinden erhalten Förderhöchstbeträge von 2.500 bis 6.000 EUR je Adresse im "grauen Fleck" bei einem Fördersatz von 80 % bis 90 %. Gemeinden mit geringer Finanzkraft können von einer Härtefallregelung profitieren.
Die maximalen Förderbeträge je Gemeinde liegen zwischen 3 Mio. und 8 Mio. EUR.
Weitere Informationen zu den Förderkonditionen finden Sie im einem Hinweisdokument, das auf der Internetseite des Bayerischen Breitbandzentrums veröffentlicht ist (siehe "Weiterführende Links“).
SonstigesDaneben steht mit dem Gigabitprogramm des Bundes ein weiteres Förderinstrument zur Verfügung. Um die niedrigen Bundesfördersätze auf bayerisches Niveau zu heben, stellt der Freistaat Fördermittel zur Kofinanzierung bereit. Für Kommunen mit bestehender Supervectoring-Versorgung ist das Breitbandprogramm des Bundes meist geeigneter. Das Bayerische Breitbandzentrum berät die Kommunen zu den Unterschieden.
Voraussetzungen
Als Erschließungsgebiet kommen Bereiche einer Gemeinde in Frage, die noch nicht mit einem Next Generation Access Network (NGA-Netz), versorgt sind (sog. "weißer Fleck") oder mit nur einem NGA-Netz versorgt sind (sog. "grauer Fleck") und bestimmte Mindestbandbreiten ("Aufgreifschwellen") unterschreiten.
Private Anschlüsse in grauen oder weißen Flecken sind förderfähig, wenn sie noch nicht mit mindestens 100 Mbit/s im Download versorgt sind.
Gewerbliche Anschlüsse in grauen oder weißen Flecken sind förderfähig, wenn sie noch nicht mit mindestens 200 Mbit/s symmetrisch (d.h. im Down- und Upload) versorgt sind und auch noch nicht mit mehr als 500 Mbit/s im Download versorgt sind.
Für Kommunen mit Supervectoring-Versorgung im Gemeindegebiet bestehen weitere Einschränkungen.
Fristen
Die Bayerische Gigabitförderung läuft bis Ende 2025. Förderanträge nach Bayerischer Gigabitrichtlinie (BayGibitR) können bis zum 30. September 2025 gestellt werden. Förderanträge nach Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie (KofGibitR) können bis 30.06.2023 gestellt werden.
Rechtsgrundlagen
Formulare
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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie BayGibitR) für Investitionsmaßnahmen zum Aufbau eines gigabitfähigen Breitbandnetzes - („Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ gemäß Nr. 2.1.1 BayGi-bitR)
Stand: 23.02.2022 -
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) für Investitionsmaßnahmen zum Aufbau eines gigabitfähigen Breitbandnetzes - („Betreibermodell“ gemäß Nr. 2.1.2 BayGibitR)
Stand: 10.11.2021
Unterlagen
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Dem Antrag nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell sind folgende Unterlagen beizufügen:
Dokumentation der Ist-Versorgung (gebäudescharfe Darstellung anhand der Adressliste; vgl. Nr. 4.3 BayGibitR, sowie kartografische Darstellung)Dokumentation der Markterkundung (insbesondere veröffentlichter Bekanntmachungstext mit Adressliste; vgl. Nrn. 4.3 und 4.4 BayGibitR, sowie kartografischer Darstellung)Ergebnis der Markterkundung (vgl. Nr. 4.9 BayGibitR)Dokumentation (des Teilnahmewettbewerbs und) des Auswahlverfahrens (insbesondere veröffentlichter Bekanntmachungstext einschließlich Adressliste und kartografischer Darstellung des Erschließungsgebietes)*Ergebnis des Auswahlverfahrens einschließlich Angebotsbewertung und Auswahlentscheidung entsprechend der definierten Auswahlkriterien sowie der Dokumentation des endgültigen Erschließungsgebietes anhand der Adressliste und einer kartografischen Darstellungdas ausgewählte Angebot/die ausgewählten Angebote einschließlich Bestätigung des/der ausgewählten Netzbetreiber(s) gemäß Nr. 7.7 BayGibitRBeschluss des zuständigen Organs über die vorgesehene Auswahlentscheidung und die Finanzierung der MaßnahmePlausible Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücke und ggf. Ergebnis der Plausibilitätskontrolle durch das Bayerische Breitbandzentrum (vgl. Nrn. 7.9, 7.10 BayGibitR und Nr. 8 BayGibitR)ggf. Nachweis der Vertretungsmacht (falls der Antragsteller für mehrere Gemeinden handelt)ggf. Kopie des Antrags auf einen Infrakredit Breitband der LfA-Förderbank Bayern (LfA) sowie die Einwilligung über den Datenaustausch zwischen der Bewilligungsbehörde und der LfAErklärung des Antragstellers zum Kooperationsvertrag (vgl. Nr. 9.4 BayGibitR)ggf. Vereinbarung zur interkommunalen ZusammenarbeitBestätigung des/der ausgewählten Netzbetreiber(s), dass keine unerfüllten Rückforderungsanordnungen aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt vorliegen (vgl. Nr. 15 Buchst. a BayGibitR)Bestätigung des/der ausgewählten Netzbetreiber(s), dass es sich um kein(e) Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABI. EU 2014/C 249/01) handelt (vgl. Nr. 15 Buchst. b BayGibitR)Datenblatt Erfassung Evaluierungsdatenggf. Darstellung der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten fünf Jahr (wenn die Berücksichtigung der „Härtefallregelung“ beantragt wird) Die Bewilligungsbehörde kann zur Prüfung der Förderfähigkeit des geplanten Vorhabens weitere Unterlagen anfordern. -
Dem Antrag nach dem Betreibermodell sind folgende Unterlagen beizufügen:
Aufgegliederte Darstellung der Ausgaben zur Errichtung der passiven Infrastruktur (vgl. Nr. 12.1 Buchst. f BayGibitR)Beschluss des zuständigen Organs über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen zur Errichtung der BreitbandinfrastrukturDokumentation der Ist-Versorgung (gebäudescharfe Darstellung anhand der Adressliste; vgl. Nr. 4.3 BayGibitR, sowie kartografische Darstellung)Dokumentation der Markterkundung (insbesondere veröffentlichter Bekanntmachungstext mit Adressliste; vgl. Nrn. 4.3 und 4.4 BayGibitR, sowie kartografischer Darstellung)Ergebnis der Markterkundung (vgl. Nr. 4.9 BayGibitR)Dokumentation (des Teilnahmewettbewerbs und) des Auswahlverfahrens (insbesondere veröffentlichter Bekanntmachungstext einschließlich Adressliste und kartografischer Darstellung des Erschließungsgebietes)Ergebnis des Auswahlverfahrens zur Ermittlung des Netzbetreibers einschließlich Angebotsbewertung und Auswahlentscheidung entsprechend der definierten Auswahlkriterien sowie Dokumentation des endgültigen Erschließungsgebietes anhand der Adressliste und einer kartografischen Darstellungdas ausgewählte Angebot/die ausgewählten Angebote einschließlich Bestätigung des/der ausgewählten Netzbetreiber(s) gemäß Nr. 7.7 BayGibitRBeschluss des zuständigen Organs über die vorgesehene Auswahlentscheidung und die Finanzierung der Maßnahmeggf. Nachweis der Vertretungsmacht (falls der Antragsteller für mehrere Gemeinden handelt)ggf. Kopie des Antrags auf einen Infrakredit Breitband der LfA-Förderbank Bayern (LfA)* sowie die Einwilligung über den Datenaustausch zwischen der Bewilligungsbehörde und der LfAErklärung des Antragstellers zum Kooperationsvertrag (vgl. Nr. 9.4 BayGibitR)ggf. Vereinbarung zur interkommunalen ZusammenarbeitBestätigung des/der ausgewählten Netzbetreiber(s), dass keine unerfüllten Rückforderungsanordnungen aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt vorliegen (vgl. Nr. 15 Buchst. a BayGibitR)Bestätigung des/der ausgewählten Netzbetreiber(s), dass es sich um kein(e) Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABI. EU 2014/C 249/01) handelt (vgl. Nr. 15 Buchst. b BayGibitR)Datenblatt Erfassung Evaluierungsdatenggf. Darstellung der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten fünf Jahre
Weiterführende Links
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Bayerisches Breitbandzentrum Amberg
Beratung, Information, Analyse – das sind die drei wesentlichen Aufgaben des Bayerischen Breitbandzentrums. Die Mitarbeiter informieren Kommunen, Netzbetreiber, Unternehmen und Bürger rund um das Thema Breitbandausbau in Bayern.
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Stand
12.11.2024, 15:11 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)