Private Förderschulen; Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung von Lehrkräften
Privat angestelltes Lehrpersonal an Förderschulen, für das der private Schulträger Personalkostenersatz erhalten kann, bedarf der schulaufsichtlichen Genehmigung.
An privaten Förderschulen arbeiten grundsätzlich vollausgebildete Lehrerinnen und Lehrer für diese Schulart. Es arbeiten dort aber auch Lehrkräfte anderer Schularten sowie weiteres sonderpädagogisches Personal (z. B. Heilpädagogen/Heilpädagoginnen, Heilerziehungspfleger/innen, Erzieher/innen).
Die schulaufsichtliche Genehmigung dieses Lehrpersonals dient der Feststellung und Sicherstellung der Qualität des Unterrichts. Die Genehmigung kann befristet oder unbefristet erteilt werden.
Keiner schulaufsichtlichen Genehmigung bedürfen privat angestellte Pflegekräfte und privates Verwaltungspersonal an privaten Förderschulen.
Fristen
Der Antrag muss rechtzeitig vor dem geplanten Einsatz der Lehrkraft gestellt werden.
Kosten
Für Unterrichtsgenehmigungen zum Einsatz an Realschulen und Fachoberschulen zur sonderpädagogischen Förderung fallen für den Schulträger Kosten für die befristete und unbefristete schulaufsichtliche Genehmigung an.
Rechtsgrundlagen
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Art. 33 und 34a Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
GVBl. S. 455, 633, BayRS 2230-7-1-K
Rechtsbehelfe
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Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs
Einlegung eines Widerspruchs
Formulare
- Antrag auf schulaufsichtliche Genehmigung/Anzeige/Duldung von Lehrpersonal an privaten Förderschulen
- Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren
Unterlagen
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für Lehrkraft für Sonderpädagogik, Lehrkraft, Fachlehrkraft, Religionslehrkraft
LebenslaufZeugnisse/Ausbildungsnachweiseerweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BZRG Erklärung zu Straf- und ErmittlungsverfahrenArbeitsvertragAbstellungsvertrag bzw. Missio Canonica/Vocatio (zusätzlich für Religionslehrkräfte)Nachweis des Masernschutzes -
für Heilpädagoginnen und -pädagogen im Förderschuldienst/sonstiges Personal
LebenslaufZeugnisse/Ausbildungsnachweiseerweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BZRGErklärung zu Straf- und ErmittlungsverfahrenArbeitsvertragNachweis des Masernschutzes -
für Verwaltungsangestellte, Differenzierungskräfte und Pflegekräfte
LebenslaufZeugnisse/Ausbildungsnachweise erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BZRG Erklärung zu Straf- und ErmittlungsverfahrenNachweis des Masernschutzes
Verwandte Leistungen
Stand
29.01.2025, 08:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)