Private Förderschulen; Beantragung von Personalkostenersatz
Der Freistaat Bayern ersetzt den Trägern privater Förderschulen den notwendigen Personalaufwand für nichtstaatliches Personal.
Der Freistaat Bayern gewährt den Trägern privater Förderschulen Personalkostenersatz für privat angestelltes Lehrpersonal, weiteres pädagogisches Personal sowie privat angestellte Pflegekräfte und privates Verwaltungspersonal an privaten Förderschulen.
Die Träger privater Förderschulen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung nach Art. 33 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz bzw. nach Art. 34a Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz erhalten.
Fristen
Der Antrag für den Personalkostenersatz muss für jede Lehrkraft, heilpädagogische Unterrichtshilfe, Pflege- und Verwaltungskraft neu gestellt werden.
Änderungen im Beschäftigungsverhältnis sind der Regierung umgehend mitzuteilen
Kosten
Rechtsgrundlagen
-
Art. 33 und 34a Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
GVBl. S. 455, 633, BayRS 2230-7-1-K -
§§ 15 und 16 Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (Ausführungsverordnung Schulfinanzierungsgesetz – AVBaySchFG)
GVBl. 1997 S. 11; BayRS 2230-7-1-1-K
Formulare
- Antrag auf Kostenersatz für nichtstaatliches Personal an privaten Förderschulen und privaten schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE)
- Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren
Unterlagen
-
Sofern das Personal keiner schulaufsichtlichen Genehmigung bedarf, sind dem Antrag auf Kostenersatz folgende Unterlagen beizufügen:
LebenslaufZeugnisse/Ausbildungsnachweiseerweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BZRGErklärung zu Straf- und ErmittlungsverfahrenArbeitsvertragNachweis des Masernschutzes -
Sofern das Personal keiner schulaufsichtlichen Genehmigung bedarf, sind dem Antrag auf Kostenersatz folgende Unterlagen beizufügen:
LebenslaufZeugnisse/Ausbildungsnachweiseerweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BZRGErklärung zu Straf- und ErmittlungsverfahrenArbeitsvertragNachweis des Masernschutzes -
Sofern das Personal keiner schulaufsichtlichen Genehmigung bedarf, sind dem Antrag auf Kostenersatz folgende Unterlagen beizufügen:
LebenslaufZeugnisse/Ausbildungsnachweiseerweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BZRGErklärung zu Straf- und ErmittlungsverfahrenArbeitsvertragNachweis des Masernschutzes -
Sofern das Personal keiner schulaufsichtlichen Genehmigung bedarf, sind dem Antrag auf Kostenersatz folgende Unterlagen beizufügen:
LebenslaufZeugnisse/Ausbildungsnachweiseerweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BZRGErklärung zu Straf- und ErmittlungsverfahrenArbeitsvertragNachweis des Masernschutzes
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Stand
04.12.2024, 09:12 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)