Personenbeförderung; Beantragung der Erstattung von Fahrgeldausfällen im Fernverkehr

Wenn Sie als Verkehrsunternehmen im öffentlichen Fernverkehr Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen sowie deren mitgeführte Gegenstände oder Führ-, Begleit- oder Assistenzhunde unentgeltlich befördern, können Sie eine Erstattung von Fahrgeldausfällen beantragen.

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Verkehrsunternehmen im Nah- und Fernverkehr anfallende Fahrgeldausfälle für die Beförderung schwerbehinderter Menschen und ihrer Begleitpersonen.
Sie können eine Erstattungsleistung für ein abgeschlossenes Kalenderjahr erhalten. Sollten Sie Vorauszahlungen für das abgerechnete Jahr erhalten haben, wird der entsprechende Betrag angerechnet. 
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Ihnen die Kosten im Fernverkehr für die Beförderung von 

  • Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen,
  • Führ-, Begleit- oder Assistenzhunden von schwerbehinderten Menschen und 
  • mitgeführten Gegenständen, zum Beispiel Handgepäck, Krankenfahrstühlen oder sonstigen orthopädischen Hilfsmitteln.

Die Höhe der Rückerstattung hängt von dem für den Zeitraum jeweils festgelegten Prozentsatz ab.

Voraussetzungen

Erstattung für Fahrgeldausfälle können beantragen:

  • Verkehrsunternehmen

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie befördern Menschen mit Behinderung und ihre Begleitpersonen auf Grundlage eines entsprechenden Ausweises mit gültiger Wertmarke.
  • Sie halten die Frist nach SGB IX ein.

Fristen

  • Antragsfrist: Sie müssen den Antrag bis zum 31. Dezember des dritten auf das Anspruchsjahr folgenden Kalenderjahres stellen.
  • Widerspruchsfrist: 1 Monat nach Bekanntgabe
  • Klagefrist: 1 Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheides

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch Klage vor dem Verwaltungsgericht
     

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen: Nachweis über die Summe der Fahrgeldeinnahmen im Geltungsbereich des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX) in Form eines Testats einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft falls die Antragstellung ein Busunternehmen betrifft oder der Antrag Einnahmen eines Busunternehmens beinhaltet: aktuelle Konzessionen der Linien   Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen, müssen Sie außerdem einreichen: Gesellschaftervertrag Ihres UnternehmensHandelsregisterauszugGenehmigungen der jeweiligen Landesbehörden zum Erbringen von Verkehrsleistungen
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen: Nachweis über die Summe der Fahrgeldeinnahmen im Geltungsbereich des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX) in Form eines Testats einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft falls die Antragstellung ein Busunternehmen betrifft oder der Antrag Einnahmen eines Busunternehmens beinhaltet: aktuelle Konzessionen der Linien   Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen, müssen Sie außerdem einreichen: Gesellschaftervertrag Ihres UnternehmensHandelsregisterauszugGenehmigungen der jeweiligen Landesbehörden zum Erbringen von Verkehrsleistungen
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen: Nachweis über die Summe der Fahrgeldeinnahmen im Geltungsbereich des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX) in Form eines Testats einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft falls die Antragstellung ein Busunternehmen betrifft oder der Antrag Einnahmen eines Busunternehmens beinhaltet: aktuelle Konzessionen der Linien   Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen, müssen Sie außerdem einreichen: Gesellschaftervertrag Ihres UnternehmensHandelsregisterauszugGenehmigungen der jeweiligen Landesbehörden zum Erbringen von Verkehrsleistungen
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen: Nachweis über die Summe der Fahrgeldeinnahmen im Geltungsbereich des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX) in Form eines Testats einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft falls die Antragstellung ein Busunternehmen betrifft oder der Antrag Einnahmen eines Busunternehmens beinhaltet: aktuelle Konzessionen der Linien   Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen, müssen Sie außerdem einreichen: Gesellschaftervertrag Ihres UnternehmensHandelsregisterauszugGenehmigungen der jeweiligen Landesbehörden zum Erbringen von Verkehrsleistungen

Online Verfahren

Weiterführende Links

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Stand

11.02.2024, 12:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bundesverwaltungsamt

Hausanschrift

Barbarastr. 1
50735 Köln

Telefon

+49 221 758-0

Fax

+49 221 758-2823

E-Mail Adresse

poststelle@bva.bund.de

Webseite

https://www.bva.bund.de

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