Personenbeförderung; Beantragung einer Vorauszahlung der Erstattung von Fahrgeldausfällen im Nah- und Fernverkehr
Wenn Sie als Verkehrsunternehmen im öffentlichen Fern- oder Nahverkehr schwerbehinderte Menschen, deren Begleitpersonen, Begleithunde oder mitgeführte Gegenstände unentgeltlich befördern, können Sie eine Vorauszahlung der Erstattung von Fahrgeldausfällen beantragen.
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Verkehrsunternehmen im Nah- und Fernverkehr anfallende Fahrgeldausfälle für die Beförderung schwerbehinderter Menschen und ihrer Begleitpersonen.
Sie können eine Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr in Höhe von 80 Prozent des zuletzt festgesetzten Erstattungsbetrages (Schlusszahlung) erhalten. Die Vorauszahlung wird zur Hälfte am 15. Juli und am 15. November ausgezahlt.
Wurden vom BVA bereits Erstattungen erhalten, können Anträge auf Vorauszahlung stellen:
- Verkehrsunternehmen
- Verkehrsverbünde
- Nahverkehrsorganisationen
Wenn Sie von Landeserstattung auf Bundeserstattung gewechselt haben, können Sie im Ausnahmefall eine Vorauszahlung auf Grundlage Ihres letzten Schlusszahlungsbescheides erhalten.
Sie können keine Abschlagszahlungen erhalten.
Sie müssen die Vorauszahlungen zurückzahlen, wenn Sie die erforderlichen Nachweise nicht fristgerecht einreichen.
Voraussetzungen
Eine Vorauszahlung können Sie beantragen, wenn das erstattungsberechtigte Unternehmen bereits eine Erstattungszahlung (Schlusszahlung) durch das Bundesverwaltungsamt erhalten hat.
Hinweis:
Wenn Sie ein neues Unternehmen sind, von dem bislang noch keine Berechnungsunterlagen vorliegen, müssen Sie zunächst die endgültigen Fahrgeldeinnahmen des jeweiligen Kalenderjahres fristgerecht nachweisen.
Fristen
- Antragsfrist: Sie müssen den Antrag für das aktuelle Jahr innerhalb des laufenden Jahres stellen.
- Widerspruchsfrist: 1 Monate nach Bekanntgabe
- Klagefrist: 1 Monate nach Zustellung des Widerspruchsbescheides
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Antrag auf Vorauszahlung für die Erstattung der Fahrgeldausfälle nach dem SGB IX
- Antrag auf Vorauszahlung für die Erstattung der Fahrgeldausfälle nach dem SGB IX
- Antrag auf Vorauszahlung für die Erstattung der Fahrgeldausfälle nach dem SGB IX
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine Unterlagen einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine Unterlagen einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine Unterlagen einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Online Verfahren
-
Online-Antrag auf Vorauszahlung der Fahrgeldausfälle im Nah- und Fernverkehr über das Bundesportal
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen und können Behördengänge direkt online erledigen. -
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Weiterführende Links
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Stand
11.02.2024, 12:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)