Digitalfunk BOS; Beantragung der Zertifizierung von Endgeräten

Wenn Sie Endgeräte für den Digitalfunk BOS herstellen oder vertreiben, müssen Sie diese zertifizieren lassen.

Im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) werden Endgeräte von verschiedenen Herstellern genutzt. Um sicherzustellen, dass diese Endgeräte mit allen Netzkomponenten und untereinander kompatibel sind, dürfen Sie nur von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) zertifizierte Endgeräte verwenden.

Die BDBOS hat in den Interoperabilitätsrichtlinien (IOP-Richtlinien) Leistungsmerkmale definiert, die alle Endgeräte erfüllen müssen. Die Einhaltung dieser definierten Leistungsmerkmale wird durch ein entsprechendes Zertifikat bestätigt.

Wenn Sie Endgeräte herstellen oder vertreiben, die von BOS zur Kommunikation im Digitalfunk BOS vorgesehen sind, müssen Sie diese Endgeräte zertifizieren lassen. Dazu stellen Sie einen Antrag an die BDBOS.

Für die Zertifizierung ist eine technische Prüfung einer sachkundigen Prüfstelle notwendig. Diese erstellt einen BOS-Prüfbericht, den Sie zusammen mit Ihrem Antrag auf Zertifizierung einreichen. Die BDBOS benötigt außerdem zwei Einzelstücke Ihres Endgeräts.

Die Zertifizierung bestätigt, dass Ihr Endgerät alle angegebenen Leistungsmerkmale erfüllt und für einen störungsfreien Betrieb geeignet ist. Sie bezieht sich immer auf eine bestimmte Hardware- und Software-Version eines Endgeräts.

Voraussetzungen

  • Sie müssen Zugang zum geschützten Bereich im Webportal der BDBOS haben.
  • Falls Ihr Firmensitz außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) liegt:
    • Sie müssen eine empfangsbevollmächtigte Person mit Anschrift innerhalb der EU oder des EWR angeben.

Fristen

Sie müssen keine weiteren Fristen beachten.

Kosten

Überweisung/Zahlschein SEPA-Überweisung
Gebühr: 334 EUR - 3.817,36 EUR

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruchnach erfolglosem Widerspruch: Klage vor dem Verwaltungsgericht

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Antragsformular zur ZertifizierungBOS-PrüfberichtAnlage "Beantragte LM-END" für den Typ Ihres Endgerätes
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antragsformular zur ZertifizierungBOS-PrüfberichtAnlage "Beantragte LM-END" für den Typ Ihres Endgerätes
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antragsformular zur ZertifizierungBOS-PrüfberichtAnlage "Beantragte LM-END" für den Typ Ihres Endgerätes
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antragsformular zur ZertifizierungBOS-PrüfberichtAnlage "Beantragte LM-END" für den Typ Ihres Endgerätes

Online Verfahren

  • Endgerätezertifizierung für den Digitalfunk BOS online beantragen
    Wenn Sie Endgeräte für den Digitalfunk BOS herstellen oder vertreiben, müssen Sie diese zertifizieren lassen. Die Zertifizierung erhalten Sie bei der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Hier können Sie den Antrag online stellen.
  • Endgerätezertifizierung für den Digitalfunk BOS online beantragen
    Wenn Sie Endgeräte für den Digitalfunk BOS herstellen oder vertreiben, müssen Sie diese zertifizieren lassen. Die Zertifizierung erhalten Sie bei der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Hier können Sie den Antrag online stellen.
  • Endgerätezertifizierung für den Digitalfunk BOS online beantragen
    Wenn Sie Endgeräte für den Digitalfunk BOS herstellen oder vertreiben, müssen Sie diese zertifizieren lassen. Die Zertifizierung erhalten Sie bei der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Hier können Sie den Antrag online stellen.

Weiterführende Links

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Stand

16.07.2024, 20:07 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium des Innern (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

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Telefon

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Fax

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Webseite

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