Endgerätes für den Digitalfunk BOS; Meldung einer unwesentlichen Änderung

Sie müssen Änderungen an einem bereits für den Digitalfunk BOS zertifizierten Endgerät unverzüglich an die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) melden.

Im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) werden Endgeräte von verschiedenen Herstellern genutzt. Um sicherzustellen, dass diese Endgeräte mit allen Netzkomponenten und untereinander kompatibel sind, dürfen Sie nur von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) zertifizierte Endgeräte verwenden.

Die BDBOS hat in den Interoperabilitätsrichtlinien (IOP-Richtlinien) Leistungsmerkmale definiert, die alle Endgeräte erfüllen müssen. Die Einhaltung dieser definierten Leistungsmerkmale wird durch ein entsprechendes Zertifikat bestätigt.

Wenn Sie als Herstellerin oder Hersteller an einem bereits zertifizierten Endgerät Änderungen vornehmen oder diese Geräte vertreiben, müssen Sie dies unverzüglich an die BDBOS melden. Das gilt auch, wenn die Änderungen die gesetzlichen Anforderungen nicht beeinflussen.

Zu den sogenannten unwesentlichen Änderungen zählen unter anderen Veränderungen, die Sie ausschließlich am Gehäuse des Endgeräts vornehmen, nicht aber an der Software oder Hardware. Bei Leitstellenbestandteilen kann auch ein Austausch von Hardwarekomponenten eine unwesentliche Änderung sein.

Die BDBOS prüft auf Basis Ihrer Meldung, ob tatsächlich eine unwesentliche Änderung vorliegt.

  • Dies gilt als der Fall, wenn die BDBOS Ihnen nicht innerhalb von 3 Monaten eine abweichende Entscheidung mitteilt.

Handelt es sich nach Beurteilung der BDBOS hingegen um eine wesentliche Änderung, erhalten Sie innerhalb von 3 Monaten eine schriftliche Mitteilung. Dann müssen Sie in der Regel eine Änderungszertifizierung beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen Zugang zum geschützten Bereich im Webportal der BDBOS haben.
  • Falls Ihr Firmensitz außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) liegt:
  • Sie müssen eine empfangsbevollmächtigte Person mit Anschrift innerhalb der EU oder des EWR benennen.

Fristen

Fristtyp: Anzeigefrist

Unwesentliche Änderungen an einem für den Digitalfunk BOS zertifizierten Endgerät müssen Sie unverzüglich der BDBOS melden.

Fristtyp:

Dauer: 4

Kosten

Überweisung/Zahlschein SEPA-Überweisung
Gebühr: 180 EUR

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • WiderspruchNach erfolglosem Widerspruch: Klage vor dem Verwaltungsgericht

Formulare

Unterlagen

Online Verfahren

  • Unwesentliche Änderung bei Endgerät für den Digitalfunk BOS online anzeigen
    Wenn Sie Endgeräte für den Digitalfunk BOS herstellen oder vertreiben, müssen Sie diese zertifizieren lassen. Die Zertifizierung erhalten Sie bei der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Werden zertifizierte Endgeräte nur unwesentlich geändert, ist dies der BDBOS anzuzeigen.
  • Unwesentliche Änderung bei Endgerät für den Digitalfunk BOS online anzeigen
    Wenn Sie Endgeräte für den Digitalfunk BOS herstellen oder vertreiben, müssen Sie diese zertifizieren lassen. Die Zertifizierung erhalten Sie bei der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Werden zertifizierte Endgeräte nur unwesentlich geändert, ist dies der BDBOS anzuzeigen.
  • Unwesentliche Änderung bei Endgerät für den Digitalfunk BOS online anzeigen
    Wenn Sie Endgeräte für den Digitalfunk BOS herstellen oder vertreiben, müssen Sie diese zertifizieren lassen. Die Zertifizierung erhalten Sie bei der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Werden zertifizierte Endgeräte nur unwesentlich geändert, ist dies der BDBOS anzuzeigen.

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Stand

03.02.2024, 17:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium des Innern und für Heimat (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

Hausanschrift

Fehrbelliner Platz 3
10707 Berlin

Postanschrift

Fehrbelliner Platz 3
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Telefon

+49 3018 681-45771

Fax

+49 3018 681-45880

E-Mail Adresse

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Webseite

http://www.bdbos.bund.de

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