Endgeräte für den Digitalfunk BOS; Beantragung einer Änderungszertifizierung

Wenn Sie als Hersteller technische Änderungen an einem Endgerät vorgenommen haben, das bereits für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zertifiziert ist, muss die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen erneut geprüft werden.

Im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) werden Endgeräte von verschiedenen Herstellerinnen und Herstellern genutzt. Um sicherzustellen, dass diese Endgeräte mit allen Netzkomponenten und untereinander kompatibel sind, dürfen nur von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) zertifizierte Endgeräte verwendet werden. Die BDBOS hat hierzu in den sogenannten Interoperabilitätsrichtlinien (IOP-Richtlinien) Leistungsmerkmale definiert, die alle Endgeräte erfüllen müssen. Die Einhaltung dieser definierten Leistungsmerkmale wird durch ein entsprechendes Zertifikat bestätigt.

Wenn Sie die Hard- oder Software Ihres bereits für den BOS zertifizierten Endgeräts wesentlich verändert haben, müssen Sie eine Änderungszertifizierung bei der BDBOS beantragen, wenn Sie die Geräte produzieren oder vertreiben.

Eine Änderungszertifizierung kann erfolgen bei:

  • Deaktivieren von Schnittstellen oder optionalen Leistungsmerkmalen
  • Aktivieren oder Umsetzen von optionalen Leistungsmerkmalen
  • einer von der BDBOS geforderten Anpassung, insbesondere zur Behebung von Sicherheitsmängeln
  • einer Fehlerkorrektur

Für die Änderungszertifizierung beschreiben Sie die Änderung möglichst umfassend und erläutern, welche technischen Auswirkungen damit verbunden sind. Die BDBOS wertet Ihre Angaben aus und teilt Ihnen mit,

  • ob die Voraussetzungen für eine Änderungszertifizierung vorliegen und
  • welcher Prüfungsumfang notwendig ist.

Im nächsten Schritt beauftragen Sie eine sachkundige Prüfstelle mit der Prüfung nach den von der BDBOS festgelegten Prüfkriterien. Den BOS-Prüfbericht senden Sie anschließend als Nachweis an die BDBOS.

Sie können eine Änderungszertifizierung für mehrere Endgeräte beantragen. Für jedes einzelne Endgerät können Sie höchstens 4 Änderungszertifizierungen beantragen. Ansonsten ist eine erneute Zertifizierung notwendig.

Voraussetzungen

  • Sie müssen Zugang zum geschützten Bereich im Webportal der BDBOS haben.

Falls Ihr Firmensitz außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums liegt:

  • empfangsbevollmächtigte Person mit Anschrift innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums

Fristen

Für die Prüfung ist ein Termin auf der Testplattform der BDBOS mit der Prüfstelle notwendig, für den gesonderte Fristen gelten.

Kosten

Überweisung/Zahlschein SEPA-Überweisung
Gebühr: 548 EUR - 4.038,76 EUR

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • WiderspruchNach erfolglosem Widerspruch: Klage vor dem Verwaltungsgericht

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Mit Ihrem Antrag müssen Sie die Anlage Beantragte LM-END einreichen.Den BOS-Prüfbericht einer sachkundigen Prüfstelle reichen Sie nach.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Mit Ihrem Antrag müssen Sie die Anlage Beantragte LM-END einreichen.Den BOS-Prüfbericht einer sachkundigen Prüfstelle reichen Sie nach.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Mit Ihrem Antrag müssen Sie die Anlage Beantragte LM-END einreichen.Den BOS-Prüfbericht einer sachkundigen Prüfstelle reichen Sie nach.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Mit Ihrem Antrag müssen Sie die Anlage Beantragte LM-END einreichen.Den BOS-Prüfbericht einer sachkundigen Prüfstelle reichen Sie nach.

Online Verfahren

  • Onlineantrag auf Endgerätezertifizierung für den Digitalfunk BOS
    Wenn Sie Endgeräte für den Digitalfunk BOS herstellen oder vertreiben, müssen Sie diese zertifizieren lassen. Die Zertifizierung erhalten Sie bei der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Hier können Sie den Antrag online stellen.
  • Onlineantrag auf Endgerätezertifizierung für den Digitalfunk BOS
    Wenn Sie Endgeräte für den Digitalfunk BOS herstellen oder vertreiben, müssen Sie diese zertifizieren lassen. Die Zertifizierung erhalten Sie bei der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Hier können Sie den Antrag online stellen.
  • Onlineantrag auf Endgerätezertifizierung für den Digitalfunk BOS
    Wenn Sie Endgeräte für den Digitalfunk BOS herstellen oder vertreiben, müssen Sie diese zertifizieren lassen. Die Zertifizierung erhalten Sie bei der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Hier können Sie den Antrag online stellen.

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Verwandte Leistungen

Stand

03.02.2024, 17:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium des Innern und für Heimat (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

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Postanschrift

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Fax

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E-Mail Adresse

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Webseite

http://www.bdbos.bund.de

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