Berufskrankheit; Erhalt von Unterstützung zur Prävention von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Wenn Sie bei Ihrer Arbeit einer Gefahr ausgesetzt sind, die eine Berufskrankheit verursachen kann, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen vorbeugende Maßnahmen.
Mit vorbeugenden individuellen Maßnahmen, sogenannten Individualprävention, kann die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) mit allen geeigneten Mitteln berufliche Gefahren, die zur Entstehung, zum Wiederaufleben oder zur Verschlimmerung einer Berufskrankheit führen können, entgegenwirken.
Wenn Sie durch die Ausübung Ihrer Arbeitstätigkeit gesundheitliche Beschwerden haben, die zur Berufskrankheit werden könnten oder bereits eine Berufskrankheit haben und eine Verschlimmerung feststellen, können Sie gegenüber der LBG einen Anspruch auf individuelle Präventionsmaßnahmen haben.
Maßnahmen der Individualprävention haben das Ziel, Ihnen in geeigneter Weise die Fortsetzung Ihrer bisherigen Tätigkeiten am Arbeitsplatz zu ermöglichen, ohne dass diese zu einer weiteren Verschlimmerung Ihres Gesundheitsschadens führt.
Die einzelnen, vorbeugenden Maßnahmen werden von der LBG anhand Ihrer Erkrankung und unter Berücksichtigung der Arbeitsbedingungen an Ihrem Arbeitsplatz ausgearbeitet und Ihnen angeboten.
Je nach beruflicher Gefährdung und gesundheitlicher Beschwerden können dies sein:
- technische Maßnahmen am Arbeitsplatz, wie die Installation technischer Absauggeräte oder bauliche Veränderungen
- organisatorische Maßnahmen am Arbeitsplatz, wie die Neuorganisation von Arbeitsabläufen, die Übertragung anderer Tätigkeiten oder die zeitliche Begrenzung der gefährdenden Tätigkeiten
- Optimierung von Schutzmaßnahmen, wie Atemmaske, Schutzhandschuhe oder Gehörschutzkapseln
- gesundheitspädagogische Seminare, wie ein Hautschutzseminar oder Rückenkolleg, um mit ambulanten oder stationären Maßnahmen Kompetenzen zu gefährdenden Tätigkeiten aufzubauen
- intensive, persönliche Beratungen, wie eine Beratung im Rahmen einer Berufskrankheiten-Sprechstunde oder eine tätigkeitsbezogene Betreuung oder Beratung vor Ort unter Einbeziehung des Betriebsarztes
- Heilbehandlungsmaßnahmen, wie ein Behandlungsauftrag oder die Kostenübernahme besonderer Therapien
Voraussetzungen
- Sie sind bei Ihrer beruflichen Tätigkeit einer Gefahr ausgesetzt, die zur Entstehung, zur Verschlimmerung oder zum Wiederaufleben einer Berufskrankheit führen kann oder Sie haben bereits erste gesundheitliche Beeinträchtigungen.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Kosten
Für Sie fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine Unterlagen einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine Unterlagen einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine Unterlagen einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Online Verfahren
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Online-Antrag für Maßnahmen bei Berufskrankheiten und zur Individualprävention von der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung
Mit dem Online-Antrag können Sie Ihren Bedarf an Maßnahmen melden, die Ihrer Berufskrankheit entgegenwirken. -
Online-Antrag für Maßnahmen bei Berufskrankheiten und zur Individualprävention von der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung
Mit dem Online-Antrag können Sie Ihren Bedarf an Maßnahmen melden, die Ihrer Berufskrankheit entgegenwirken. -
Online-Antrag für Maßnahmen bei Berufskrankheiten und zur Individualprävention von der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung
Mit dem Online-Antrag können Sie Ihren Bedarf an Maßnahmen melden, die Ihrer Berufskrankheit entgegenwirken.
Weiterführende Links
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Stand
10.04.2024, 07:04 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)