Tabaksteuer; Beantragung eines Erlasses oder einer Erstattung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Hauptzollamt Ihnen die Tabaksteuer oder die Steuerzeichenschuld erlassen oder erstatten, zum Beispiel, wenn Sie Tabakwaren beziehungsweise Substitute für Tabakwaren vernichten oder die Steuerzeichen nicht verwenden.
Einen Antrag auf Erlass oder Erstattung der Tabaksteuer können Sie stellen, wenn Sie als
- Steuerlagerinhaber Tabakwaren beziehungsweise. Substitute für Tabakwaren in ein Steuerlager aufnehmen oder unter Steueraufsicht in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union befördern oder unter Steueraufsicht ausführen.
- gewerblicher Einführer für Tabakwaren beziehungsweise Substitute für Tabakwaren oder registrierter Empfänger für Tabakwaren, die Sie eingeführt oder in Empfang genommen haben, unter Steueraufsicht vernichten oder vergällen.
Ist die Tabaksteuer bereits durch die Verwendung von Steuerzeichen bezahlt, das heißt, die Steuerzeichen sind bereits an den Kleinverkaufspackungen angebracht, wird die Steuer nur erlassen oder erstattet, wenn die Steuerzeichen unter Steueraufsicht vernichtet oder ungültig gemacht worden sind und der Inhalt der Packungen noch vollständig ist.
Die Steuerzeichenschuld kann erlassen oder erstattet werden, wenn Sie
- noch nicht entwertete Steuerzeichen, das heißt, auf den Steuerzeichen wurde noch kein Entwertungsvermerk aufgedruckt, an das Hauptzollamt Bielefeld zurückgegeben haben oder
- entwertete Steuerzeichen unter Steueraufsicht vernichtet oder ungültig gemacht haben und die Tabaksteuer noch nicht entstanden ist.
Im Falle der Verwendung von Steuerzeichen werden Erlass oder Erstattung der Steuerzeichenschuld nur gewährt, wenn Sie Steuerzeichen mit einem Steuerwert von mindestens 10 EUR an das Hauptzollamt Bielefeld zurückgeben oder unter Steueraufsicht vernichten oder ungültig machen.
Der Erstattungsbetrag wird mit noch nicht entrichteter Steuer und Steuerzeichenschuld in der zeitlichen Reihenfolge der Forderungen des Bundes verrechnet. Übersteigt der Erstattungsbetrag die Steuer und Steuerzeichenschuld, wird der Differenzbetrag zur späteren Verrechnung gutgeschrieben oder auf Antrag ausgezahlt.
Voraussetzungen
Sie sind
- Steuerlagerinhaber von Tabakwaren oder Substituten für Tabakwaren,
- gewerblicher Einführer von Tabakwaren oder Substituten für Tabakwaren,
- registrierter Empfänger von Tabakwaren.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Kosten
Sie müssen Gebühren bezahlen, wenn der Erlass oder die Erstattung davon abhängig ist, dass Sie nicht entwertete Steuerzeichen zurückgeben oder verwendete Steuerzeichen unter Steueraufsicht vernichten oder ungültig machen.
Die Gebühr beträgt für jeden vollen Steuerzeichenbogen oder die entsprechende Anzahl gleicher Steuerzeichen und für jede Teilmenge eines Bogens:
- 0,40 EUR, wenn Steuerzeichen zurückgegeben werden,
- 0,58 EUR, wenn Steuerzeichen unter Steueraufsicht vernichtet oder ungültig gemacht werden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Erlass-/Erstattungsanmeldung (Formular 1623)
- Erlass-/Erstattungsanmeldung von Steuerzeichenschuld und von durch Steuerzeichenverwendung entrichteter Tabaksteuer
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf Erlass oder Erstattung von Steuerzeichenschuld und von durch Steuerzeichenverwendung entrichteter Tabaksteuer (Formular 1623) beim Hauptzollamt Bielefeldformloser schriftlicher Antrag in 2 Ausfertigungen beim zuständigen Hauptzollamt, wenn die Tabaksteuer nicht durch Verwendung von Steuerzeichen entrichtet wurde -
Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf Erlass oder Erstattung von Steuerzeichenschuld und von durch Steuerzeichenverwendung entrichteter Tabaksteuer (Formular 1623) beim Hauptzollamt Bielefeldformloser schriftlicher Antrag in 2 Ausfertigungen beim zuständigen Hauptzollamt, wenn die Tabaksteuer nicht durch Verwendung von Steuerzeichen entrichtet wurde -
Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf Erlass oder Erstattung von Steuerzeichenschuld und von durch Steuerzeichenverwendung entrichteter Tabaksteuer (Formular 1623) beim Hauptzollamt Bielefeldformloser schriftlicher Antrag in 2 Ausfertigungen beim zuständigen Hauptzollamt, wenn die Tabaksteuer nicht durch Verwendung von Steuerzeichen entrichtet wurde -
Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf Erlass oder Erstattung von Steuerzeichenschuld und von durch Steuerzeichenverwendung entrichteter Tabaksteuer (Formular 1623) beim Hauptzollamt Bielefeldformloser schriftlicher Antrag in 2 Ausfertigungen beim zuständigen Hauptzollamt, wenn die Tabaksteuer nicht durch Verwendung von Steuerzeichen entrichtet wurde
Online Verfahren
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Tabaksteuer und Tabaksteuerzeichen online verwalten
Mit der Dienstleistung können Steueranmeldungen für Tabaksteuerzeichen, Erlass- oder Erstattungsanmeldungen, Sortenverzeichnisse für Tabakwaren sowie Bedarfsmitteilungen abgegeben werden. Die Bearbeitung und Ausgabe der Steuerzeichen erfolgt zentral beim Hauptzollamt Bielefeld (Steuerzeichenstelle). -
Tabaksteuer und Tabaksteuerzeichen online verwalten
Mit der Dienstleistung können Steueranmeldungen für Tabaksteuerzeichen, Erlass- oder Erstattungsanmeldungen, Sortenverzeichnisse für Tabakwaren sowie Bedarfsmitteilungen abgegeben werden. Die Bearbeitung und Ausgabe der Steuerzeichen erfolgt zentral beim Hauptzollamt Bielefeld (Steuerzeichenstelle). -
Tabaksteuer und Tabaksteuerzeichen online verwalten
Mit der Dienstleistung können Steueranmeldungen für Tabaksteuerzeichen, Erlass- oder Erstattungsanmeldungen, Sortenverzeichnisse für Tabakwaren sowie Bedarfsmitteilungen abgegeben werden. Die Bearbeitung und Ausgabe der Steuerzeichen erfolgt zentral beim Hauptzollamt Bielefeld (Steuerzeichenstelle).
Weiterführende Links
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Stand
05.01.2024, 07:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)