Tabaksteuer; Beantragung einer Erlaubnis zum Umgang mit Tabakwaren
Wenn Sie Tabakwaren oder Substitute für Tabakwaren herstellen, verarbeiten, empfangen oder versenden, die noch nicht versteuert sind, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis berechtigt Sie Hersteller oder Lieferant dazu,
- mit noch nicht versteuerten Tabakwaren oder
- Substituten für Tabakwaren steuerfrei oder unter Aussetzung der Steuer umzugehen.
Wenn Sie nach Verbrauchsteuerrecht zu einer der folgenden Personengruppen gehören, benötigen Sie eine Erlaubnis zum Umgang mit den unversteuerten Tabakwaren:
-
„Steuerlagerinhaber: Sie betreiben ein Steuerlager für unversteuerte Tabakwaren oder Substituten für Tabakwaren. Ein Steuerlager ist ein vom Hauptzollamt zugelassener Ort, an dem Sie die Waren unter Steueraussetzung
- herstellen,
- bearbeiten,
- verarbeiten oder
- lagern dürfen.
Bitte beachten Sie außerdem:
- Wenn Sie im Steuerlager Tabakwaren oder Substituten für Tabakwaren nur lagern, aber nicht herstellen wollen, müssen Sie zum Bezug von Steuerzeichen berechtigt sein oder ausschließlich unversteuerte Tabakwaren oder Substituten für Tabakwaren in einem Steueraussetzungsverfahren abgeben. Steuerzeichen müssen Sie beim Hauptzollamt Bielefeld erwerben, mit einem entsprechenden Entwertungsvermerk versehen und an Verpackungen von Tabakwaren anbringen.
- „registrierter Empfänger“: Sie empfangen Tabakwaren mit deutschen Steuerzeichen. Die Beförderung der Tabakwaren erfolgt unter Aussetzung der Tabaksteuer.
- „registrierter Versender“: Nach einer Einfuhr versenden Sie Waren, für die die Tabaksteuer ausgesetzt ist, vom Ort der Einfuhr an Empfangsberechtigte in Deutschland oder in andere Länder der Europäischen Union, ein Steuerlager.
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„Verwender“: Sie verwenden Tabakwaren oder Substitute für Tabakwaren außerhalb des Steuerlagers, beispielsweise.
- zu gewerblichen Zwecken, außer zum Rauchen und zum Herstellen von Tabakwaren.
- zu wissenschaftlichen Zwecken, für Versuche.
In allen Fällen benötigen Sie eine schriftliche Erlaubnis von dem für Sie örtlich zuständigen Hauptzollamt. Die Erlaubnis wird Ihnen auf Antrag erteilt. Das zuständige Hauptzollamt kann die Erlaubnis widerrufen.
Den Antrag müssen Sie über ein amtlich vorgeschriebenes Formular stellen.
Vor einer Erlaubnis prüfen die Finanzbehörden im Allgemeinen, ob bestimmte Anforderungen erfüllt sind, etwa im Hinblick auf
- die steuerliche Zuverlässigkeit,
- die Buchführung und
- die technische Einrichtung in Ihrem Betrieb.
Die Prüfung kann sich auf Ihre Person beziehen, zum Beispiel als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer, oder auf andere, für die Steuer relevante Personen in Ihrem Betrieb.
Das örtlich zuständige Hauptzollamt kann von Ihnen eine Sicherheitsleistung verlangen.
Voraussetzungen
- Sie sind steuerlich zuverlässig.
- Soweit Sie dazu verpflichtet sind, führen Sie ordnungsgemäß Buch und stellen rechtzeitig Jahresabschlüsse auf.
-
Gegebenenfalls müssen Sie eine Sicherheit leisten,
- wenn Sie Waren empfangen oder versenden, für die die Tabaksteuer ausgesetzt ist, oder
- wenn Steuerbelange gefährdet erscheinen.
Detaillierte Informationen über die jeweiligen Voraussetzungen einer Erlaubnis finden Sie auf der Internetseite des Zolls.
Fristen
Es gibt keine Frist. Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis jedoch rechtzeitig vor der ersten Inbetriebnahme Ihres Steuerlagers beziehungsweise vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit als registrierter Versender oder registrierter Empfänger stellen.
Kosten
Für die Antragsstellung fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber für Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren
- Allgemeines Sortenverzeichnis für Tabakwaren
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als registrierter Empfänger im Einzelfall
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als registrierter Empfänger (Dauererlaubnis) für Alkoholerzeugnisse (Alkohol/alkoholhaltige Waren)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als registrierter Versender für Alkoholerzeugnisse (Alkohol/alkoholhaltige Waren)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung oder Anzeige zur Änderung einer Erlaubnis
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Für die Erlaubnis als Steuerlagerinhaber“: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber für Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren (Formular 1650) Betriebserklärung für ein Steuerlager für Tabakwaren (Formular 1651)bei Unternehmen, die in das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen oder einzutragen sind: aktueller Registerauszug Lagepläne der Räumlichkeiten des beantragten Steuerlagers mit Erläuterungenein nach Gattungen gegliedertes Sortenverzeichnis der Tabakwaren, die im Steuerlager hergestellt, be- oder verarbeitet, gelagert, empfangen oder aus dem Steuerlager versendet werden (Formular 1684); bei Substituten für Tabakwaren nicht erforderlich Für die Dauererlaubnis als registrierte Empfängerin oder registrierter Empfänger: bei Unternehmen, die in das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen oder einzutragen sind: aktueller Registerauszug Lageplan des Betriebs mit dem beantragten Empfangsort im Betrieb mit Angabe der AnschriftDarstellung der Buchführung über den Empfang und Ver-bleib der Warenein nach Gattungen gegliedertes Sortenverzeichnis der Tabakwaren (Formular 1684) Für die Erlaubnis als registrierter Empfänger im Einzelfall: ein nach Gattungen gegliedertes Sortenverzeichnis der Tabakwaren (Formular 1684) Für die Erlaubnis als registrierter Versender: bei Unternehmen, die in das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen oder einzutragen sind: aktueller Registerauszug beim Eingang der Tabakwaren aus Drittländern oder Dritt-gebieten: eine Aufstellung mit den Orten der EinfuhrDarstellung der Buchführung über den Versand und den Verbleib der Tabakwarenein nach Gattungen gegliedertes Sortenverzeichnis der Tabakwaren (Formular 1684) Für die Erlaubnis als „Verwender“ bei Unternehmen, die in das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen oder einzutragen sind: aktueller Registerauszug Plan des Betriebs, in dem die Lager- und Verwendungsorte der Tabakwaren eingezeichnet sind, mit Angabe der An-schrifteneine Betriebserklärung über den genauen Zweck und die Art und Weise der Verwendung (Formular 2741) Detaillierte Informationen über die jeweils benötigten Unterlagen finden Sie in den Antragsformularen. Im Einzelfall kann Ihr Hauptzollamt weitere Unterlagen anfordern oder auf bestimmte Anforderungen verzichten. -
Erforderliche Unterlage/n
Für die Erlaubnis als Steuerlagerinhaber“: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber für Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren (Formular 1650) Betriebserklärung für ein Steuerlager für Tabakwaren (Formular 1651)bei Unternehmen, die in das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen oder einzutragen sind: aktueller Registerauszug Lagepläne der Räumlichkeiten des beantragten Steuerlagers mit Erläuterungenein nach Gattungen gegliedertes Sortenverzeichnis der Tabakwaren, die im Steuerlager hergestellt, be- oder verarbeitet, gelagert, empfangen oder aus dem Steuerlager versendet werden (Formular 1684); bei Substituten für Tabakwaren nicht erforderlich Für die Dauererlaubnis als registrierte Empfängerin oder registrierter Empfänger: bei Unternehmen, die in das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen oder einzutragen sind: aktueller Registerauszug Lageplan des Betriebs mit dem beantragten Empfangsort im Betrieb mit Angabe der AnschriftDarstellung der Buchführung über den Empfang und Ver-bleib der Warenein nach Gattungen gegliedertes Sortenverzeichnis der Tabakwaren (Formular 1684) Für die Erlaubnis als registrierter Empfänger im Einzelfall: ein nach Gattungen gegliedertes Sortenverzeichnis der Tabakwaren (Formular 1684) Für die Erlaubnis als registrierter Versender: bei Unternehmen, die in das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen oder einzutragen sind: aktueller Registerauszug beim Eingang der Tabakwaren aus Drittländern oder Dritt-gebieten: eine Aufstellung mit den Orten der EinfuhrDarstellung der Buchführung über den Versand und den Verbleib der Tabakwarenein nach Gattungen gegliedertes Sortenverzeichnis der Tabakwaren (Formular 1684) Für die Erlaubnis als „Verwender“ bei Unternehmen, die in das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen oder einzutragen sind: aktueller Registerauszug Plan des Betriebs, in dem die Lager- und Verwendungsorte der Tabakwaren eingezeichnet sind, mit Angabe der An-schrifteneine Betriebserklärung über den genauen Zweck und die Art und Weise der Verwendung (Formular 2741) Detaillierte Informationen über die jeweils benötigten Unterlagen finden Sie in den Antragsformularen. Im Einzelfall kann Ihr Hauptzollamt weitere Unterlagen anfordern oder auf bestimmte Anforderungen verzichten. -
Erforderliche Unterlage/n
Für die Erlaubnis als Steuerlagerinhaber“: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber für Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren (Formular 1650) Betriebserklärung für ein Steuerlager für Tabakwaren (Formular 1651)bei Unternehmen, die in das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen oder einzutragen sind: aktueller Registerauszug Lagepläne der Räumlichkeiten des beantragten Steuerlagers mit Erläuterungenein nach Gattungen gegliedertes Sortenverzeichnis der Tabakwaren, die im Steuerlager hergestellt, be- oder verarbeitet, gelagert, empfangen oder aus dem Steuerlager versendet werden (Formular 1684); bei Substituten für Tabakwaren nicht erforderlich Für die Dauererlaubnis als registrierte Empfängerin oder registrierter Empfänger: bei Unternehmen, die in das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen oder einzutragen sind: aktueller Registerauszug Lageplan des Betriebs mit dem beantragten Empfangsort im Betrieb mit Angabe der AnschriftDarstellung der Buchführung über den Empfang und Ver-bleib der Warenein nach Gattungen gegliedertes Sortenverzeichnis der Tabakwaren (Formular 1684) Für die Erlaubnis als registrierter Empfänger im Einzelfall: ein nach Gattungen gegliedertes Sortenverzeichnis der Tabakwaren (Formular 1684) Für die Erlaubnis als registrierter Versender: bei Unternehmen, die in das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen oder einzutragen sind: aktueller Registerauszug beim Eingang der Tabakwaren aus Drittländern oder Dritt-gebieten: eine Aufstellung mit den Orten der EinfuhrDarstellung der Buchführung über den Versand und den Verbleib der Tabakwarenein nach Gattungen gegliedertes Sortenverzeichnis der Tabakwaren (Formular 1684) Für die Erlaubnis als „Verwender“ bei Unternehmen, die in das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen oder einzutragen sind: aktueller Registerauszug Plan des Betriebs, in dem die Lager- und Verwendungsorte der Tabakwaren eingezeichnet sind, mit Angabe der An-schrifteneine Betriebserklärung über den genauen Zweck und die Art und Weise der Verwendung (Formular 2741) Detaillierte Informationen über die jeweils benötigten Unterlagen finden Sie in den Antragsformularen. Im Einzelfall kann Ihr Hauptzollamt weitere Unterlagen anfordern oder auf bestimmte Anforderungen verzichten. -
Erforderliche Unterlage/n
Für die Erlaubnis als Steuerlagerinhaber“: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber für Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren (Formular 1650) Betriebserklärung für ein Steuerlager für Tabakwaren (Formular 1651)bei Unternehmen, die in das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen oder einzutragen sind: aktueller Registerauszug Lagepläne der Räumlichkeiten des beantragten Steuerlagers mit Erläuterungenein nach Gattungen gegliedertes Sortenverzeichnis der Tabakwaren, die im Steuerlager hergestellt, be- oder verarbeitet, gelagert, empfangen oder aus dem Steuerlager versendet werden (Formular 1684); bei Substituten für Tabakwaren nicht erforderlich Für die Dauererlaubnis als registrierte Empfängerin oder registrierter Empfänger: bei Unternehmen, die in das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen oder einzutragen sind: aktueller Registerauszug Lageplan des Betriebs mit dem beantragten Empfangsort im Betrieb mit Angabe der AnschriftDarstellung der Buchführung über den Empfang und Ver-bleib der Warenein nach Gattungen gegliedertes Sortenverzeichnis der Tabakwaren (Formular 1684) Für die Erlaubnis als registrierter Empfänger im Einzelfall: ein nach Gattungen gegliedertes Sortenverzeichnis der Tabakwaren (Formular 1684) Für die Erlaubnis als registrierter Versender: bei Unternehmen, die in das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen oder einzutragen sind: aktueller Registerauszug beim Eingang der Tabakwaren aus Drittländern oder Dritt-gebieten: eine Aufstellung mit den Orten der EinfuhrDarstellung der Buchführung über den Versand und den Verbleib der Tabakwarenein nach Gattungen gegliedertes Sortenverzeichnis der Tabakwaren (Formular 1684) Für die Erlaubnis als „Verwender“ bei Unternehmen, die in das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen oder einzutragen sind: aktueller Registerauszug Plan des Betriebs, in dem die Lager- und Verwendungsorte der Tabakwaren eingezeichnet sind, mit Angabe der An-schrifteneine Betriebserklärung über den genauen Zweck und die Art und Weise der Verwendung (Formular 2741) Detaillierte Informationen über die jeweils benötigten Unterlagen finden Sie in den Antragsformularen. Im Einzelfall kann Ihr Hauptzollamt weitere Unterlagen anfordern oder auf bestimmte Anforderungen verzichten.
Online Verfahren
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Steuern auf Genussmittel - Erlaubnisse
Erlaubnisse zu Verbrauchsteuern auf Alkohol, Alkopop, Bier, Kaffee, Schaumwein, Tabak, Wein und Zwischenerzeugnisse können hier beantragt werden. Zusätzlich können unter anderen Steueranmeldungen und -erklärungen im Einzelfall sowie Anzeigen abgegeben werden. -
Steuern auf Genussmittel - Erlaubnisse
Erlaubnisse zu Verbrauchsteuern auf Alkohol, Alkopop, Bier, Kaffee, Schaumwein, Tabak, Wein und Zwischenerzeugnisse können hier beantragt werden. Zusätzlich können unter anderen Steueranmeldungen und -erklärungen im Einzelfall sowie Anzeigen abgegeben werden. -
Steuern auf Genussmittel - Erlaubnisse
Erlaubnisse zu Verbrauchsteuern auf Alkohol, Alkopop, Bier, Kaffee, Schaumwein, Tabak, Wein und Zwischenerzeugnisse können hier beantragt werden. Zusätzlich können unter anderen Steueranmeldungen und -erklärungen im Einzelfall sowie Anzeigen abgegeben werden.
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Stand
09.03.2026, 21:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)