Personenbeförderung; Beantragung einer Erstattung von Fahrgeldausfällen im Nahverkehr

Wenn Sie als Verkehrsunternehmen im öffentlichen Nahverkehr schwerbehinderte Menschen sowie deren Begleitpersonen, Führ-, Begleit- oder Assistenzhunde oder mitgeführte Gegenstände unentgeltlich befördern, können Sie eine Erstattung von Fahrgeldausfällen beantragen.

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Verkehrsunternehmen im Nah- und Fernverkehr anfallende Fahrgeldausfälle für die Beförderung schwerbehinderter Menschen und ihrer Begleitpersonen.
Sie können eine Erstattungsleistung für ein abgeschlossenes Kalenderjahr erhalten. Sollten Sie Vorauszahlungen für das abgerechnete Jahr erhalten haben, wird der entsprechende Betrag angerechnet. 
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Ihnen die Kosten im Nahverkehr für die Beförderung von 

  • schwerbehinderten Menschen, 
  • ihren Begleitpersonen,
  • ihren Führ-, Begleit- oder Assistenzhunden und 
  • mitgeführten Gegenständen, zum Beispiel Handgepäck, Krankenfahrstühlen oder sonstigen orthopädischen Hilfsmitteln.

Die Höhe der Rückerstattung hängt vom jeweiligen Prozentsatz Ihres Bundeslandes oder einem für Sie individuell ermittelten Erstattungssatz ab.

Voraussetzungen

Erstattung für Fahrgeldausfälle können beantragen:

  • Verkehrsunternehmen
  • Verkehrsverbünde sowie
  • Nahverkehrsorganisationen

Weitere Voraussetzungen:

  • Ihr Unternehmen befindet sich mehrheitlich oder ausschließlich in der Hand des Bundes.
  • Sie befördern Menschen mit Behinderung und ihre Begleitpersonen auf Grundlage eines entsprechenden Ausweises mit gültiger Wertmarke.
  • Sie stellen den Antrag ist bis zum 31. Dezember des dritten auf das Anspruchsjahr folgende Kalenderjahr.

Fristen

  • Antragsfrist: Sie müssen den Antrag ist bis zum 31. Dezember des dritten auf das Anspruchsjahr folgende Kalenderjahr stellen. 
  • Widerspruchsfrist: 1 Monat nach Bekanntgabe
  • Klagefrist: 1 Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheides

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch Klage vor dem Verwaltungsgericht
     

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen: Nachweis über die Summe der Fahrgeldeinnahmen im Geltungsbereich des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX) in Form eines Testats einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Nachweis über den tatsächlichen und prozentualen Anteil der befahrenen Strecke im Geltungsbereich des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX)falls die Antragstellung ein Busunternehmen betrifft oder der Antrag Einnahmen eines Busunternehmens beinhaltet: aktuelle Konzessionen der Linien bei Beantragung auf Grundlage eines individuellen Vomhundertsatzes: ein Testat auf Basis einer genehmigten Verkehrszählung Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen, müssen Sie außerdem einreichen: Gesellschaftervertrag Ihres UnternehmensHandelsregisterauszugNachweis der Nahverkehrseigenschaft der Genehmigungsbehördenfür die Erstattung notwendige Kooperationsverträge zwischen den VertragsparteienGenehmigungen der jeweiligen Landesbehörden zum Erbringen von Verkehrsleistungen
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen: Nachweis über die Summe der Fahrgeldeinnahmen im Geltungsbereich des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX) in Form eines Testats einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Nachweis über den tatsächlichen und prozentualen Anteil der befahrenen Strecke im Geltungsbereich des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX)falls die Antragstellung ein Busunternehmen betrifft oder der Antrag Einnahmen eines Busunternehmens beinhaltet: aktuelle Konzessionen der Linien bei Beantragung auf Grundlage eines individuellen Vomhundertsatzes: ein Testat auf Basis einer genehmigten Verkehrszählung Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen, müssen Sie außerdem einreichen: Gesellschaftervertrag Ihres UnternehmensHandelsregisterauszugNachweis der Nahverkehrseigenschaft der Genehmigungsbehördenfür die Erstattung notwendige Kooperationsverträge zwischen den VertragsparteienGenehmigungen der jeweiligen Landesbehörden zum Erbringen von Verkehrsleistungen
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen: Nachweis über die Summe der Fahrgeldeinnahmen im Geltungsbereich des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX) in Form eines Testats einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Nachweis über den tatsächlichen und prozentualen Anteil der befahrenen Strecke im Geltungsbereich des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX)falls die Antragstellung ein Busunternehmen betrifft oder der Antrag Einnahmen eines Busunternehmens beinhaltet: aktuelle Konzessionen der Linien bei Beantragung auf Grundlage eines individuellen Vomhundertsatzes: ein Testat auf Basis einer genehmigten Verkehrszählung Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen, müssen Sie außerdem einreichen: Gesellschaftervertrag Ihres UnternehmensHandelsregisterauszugNachweis der Nahverkehrseigenschaft der Genehmigungsbehördenfür die Erstattung notwendige Kooperationsverträge zwischen den VertragsparteienGenehmigungen der jeweiligen Landesbehörden zum Erbringen von Verkehrsleistungen
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen: Nachweis über die Summe der Fahrgeldeinnahmen im Geltungsbereich des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX) in Form eines Testats einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Nachweis über den tatsächlichen und prozentualen Anteil der befahrenen Strecke im Geltungsbereich des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX)falls die Antragstellung ein Busunternehmen betrifft oder der Antrag Einnahmen eines Busunternehmens beinhaltet: aktuelle Konzessionen der Linien bei Beantragung auf Grundlage eines individuellen Vomhundertsatzes: ein Testat auf Basis einer genehmigten Verkehrszählung Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen, müssen Sie außerdem einreichen: Gesellschaftervertrag Ihres UnternehmensHandelsregisterauszugNachweis der Nahverkehrseigenschaft der Genehmigungsbehördenfür die Erstattung notwendige Kooperationsverträge zwischen den VertragsparteienGenehmigungen der jeweiligen Landesbehörden zum Erbringen von Verkehrsleistungen

Online Verfahren

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Stand

11.02.2024, 12:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

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Zuständigkeit

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Telefon

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Fax

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E-Mail Adresse

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Webseite

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