Personenbeförderung; Beantragung der Erstattung von Fahrgeldausfällen im Fernverkehr
Wenn Sie als Verkehrsunternehmen im öffentlichen Fernverkehr Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen sowie deren mitgeführte Gegenstände oder Führ-, Begleit- oder Assistenzhunde unentgeltlich befördern, können Sie eine Erstattung von Fahrgeldausfällen beantragen.
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Verkehrsunternehmen im Nah- und Fernverkehr anfallende Fahrgeldausfälle für die Beförderung schwerbehinderter Menschen und ihrer Begleitpersonen.
Sie können eine Erstattungsleistung für ein abgeschlossenes Kalenderjahr erhalten. Sollten Sie Vorauszahlungen für das abgerechnete Jahr erhalten haben, wird der entsprechende Betrag angerechnet.
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Ihnen die Kosten im Fernverkehr für die Beförderung von
- Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen,
- Führ-, Begleit- oder Assistenzhunden von schwerbehinderten Menschen und
- mitgeführten Gegenständen, zum Beispiel Handgepäck, Krankenfahrstühlen oder sonstigen orthopädischen Hilfsmitteln.
Die Höhe der Rückerstattung hängt von dem für den Zeitraum jeweils festgelegten Prozentsatz ab.
Voraussetzungen
Erstattung für Fahrgeldausfälle können beantragen:
- Verkehrsunternehmen
Weitere Voraussetzungen:
- Sie befördern Menschen mit Behinderung und ihre Begleitpersonen auf Grundlage eines entsprechenden Ausweises mit gültiger Wertmarke.
- Sie halten die Frist nach SGB IX ein.
Fristen
- Antragsfrist: Sie müssen den Antrag bis zum 31. Dezember des dritten auf das Anspruchsjahr folgenden Kalenderjahres stellen.
- Widerspruchsfrist: 1 Monat nach Bekanntgabe
- Klagefrist: 1 Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheides
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Antrag auf endgültige Erstattung von Fahrgeldausfällen gemäß § 233 SGB IX
- Antrag auf endgültige Erstattung von Fahrgeldausfällen gemäß § 233 SGB IX
- Antrag auf endgültige Erstattung von Fahrgeldausfällen gemäß § 233 SGB IX
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen: Nachweis über die Summe der Fahrgeldeinnahmen im Geltungsbereich des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX) in Form eines Testats einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft falls die Antragstellung ein Busunternehmen betrifft oder der Antrag Einnahmen eines Busunternehmens beinhaltet: aktuelle Konzessionen der Linien Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen, müssen Sie außerdem einreichen: Gesellschaftervertrag Ihres UnternehmensHandelsregisterauszugGenehmigungen der jeweiligen Landesbehörden zum Erbringen von Verkehrsleistungen -
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen: Nachweis über die Summe der Fahrgeldeinnahmen im Geltungsbereich des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX) in Form eines Testats einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft falls die Antragstellung ein Busunternehmen betrifft oder der Antrag Einnahmen eines Busunternehmens beinhaltet: aktuelle Konzessionen der Linien Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen, müssen Sie außerdem einreichen: Gesellschaftervertrag Ihres UnternehmensHandelsregisterauszugGenehmigungen der jeweiligen Landesbehörden zum Erbringen von Verkehrsleistungen -
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen: Nachweis über die Summe der Fahrgeldeinnahmen im Geltungsbereich des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX) in Form eines Testats einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft falls die Antragstellung ein Busunternehmen betrifft oder der Antrag Einnahmen eines Busunternehmens beinhaltet: aktuelle Konzessionen der Linien Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen, müssen Sie außerdem einreichen: Gesellschaftervertrag Ihres UnternehmensHandelsregisterauszugGenehmigungen der jeweiligen Landesbehörden zum Erbringen von Verkehrsleistungen -
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen: Nachweis über die Summe der Fahrgeldeinnahmen im Geltungsbereich des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX) in Form eines Testats einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft falls die Antragstellung ein Busunternehmen betrifft oder der Antrag Einnahmen eines Busunternehmens beinhaltet: aktuelle Konzessionen der Linien Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen, müssen Sie außerdem einreichen: Gesellschaftervertrag Ihres UnternehmensHandelsregisterauszugGenehmigungen der jeweiligen Landesbehörden zum Erbringen von Verkehrsleistungen
Online Verfahren
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Online-Antrag auf Vorauszahlung der Fahrgeldausfälle im Fernverkehr über das Bundesportal
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen und können Behördengänge direkt online erledigen. -
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Weiterführende Links
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Stand
11.02.2024, 12:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)