Luftsicherheitsprogramm; Beantragung der Zulassung einer Änderung für deutsches Luftfahrtunternehmen

Wenn Sie als deutsches Luftfahrtunternehmens Ihr Luftsicherheitsprogramm ändern möchten, müssen diese Änderungen durch das Luftfahrt-Bundesamt zugelassen werden.

Deutsche Luftfahrtunternehmen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) Flüge durchführen, müssen sicherstellen, dass das Luftsicherheitsprogramm immer aktuell ist.

Haben Sie als Luftfahrtunternehmen ein Luftsicherheitsprogramm, muss dieses fortlaufend aktualisiert werden, damit es weiterhin gültig und zugelassen ist. Änderungen, die das Luftsicherheitsprogramm betreffen, müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.

Änderungen am Luftsicherheitsprogramm sind beispielsweise:

  • neue rechtliche Rahmenbedingungen
  • eine andere Person wird Luftsicherheitsbeauftragte oder Luftsicherheitsbeauftragter
  • Namensänderung des Luftfahrtunternehmens
  • Änderungen, die Sicherheitsmaßnahmen betreffen
  • Änderungen die die Luftsicherheitsbeauftragten betreffen oder die Vertretenden der Luftsicherheitsbeauftragten
  • sonstige Änderungen

Änderungen neuer Verfahren dürfen Sie erst nach Zulassung durch das LBA umsetzen.

Abhängig von der Änderung ist diese zeitlich befristet oder wird dauerhaft Bestandteil des Luftsicherheitsprogramms.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen ein Luftsicherheitsprogramm und eine gültige Betriebsgenehmigung
  • Sie stellen den Antrag
    • als Luftsicherheitsbeauftragte oder Luftsicherheitsbeauftragter
    • in Vertretung

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten


Gebühr: 100 EUR - 1.000 EUR

Die Gebühr ist abhängig von den inhaltlichen Änderungen.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch
    Sie können innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen.

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    bei Änderungen an den Sicherheitsmaßnahmen: Luftsicherheitsprogramm bei Änderungen betreffend den Luftsicherheitsbeauftragten oder den Vertretenden der Luftsicherheitsbeauftragten: VerpflichtungserklärungNachweise für Luftsicherheitsbeauftragte oder neue Vertretende des LuftfahrtunternehmensKopie der ZuverlässigkeitsüberprüfungSchulungsbescheinigungNachweise absolvierter Fortbildungen bei sonstigen Änderungen: Anlagen und Nachweise zu sonstigen Änderungen Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    bei Änderungen an den Sicherheitsmaßnahmen: Luftsicherheitsprogramm bei Änderungen betreffend den Luftsicherheitsbeauftragten oder den Vertretenden der Luftsicherheitsbeauftragten: VerpflichtungserklärungNachweise für Luftsicherheitsbeauftragte oder neue Vertretende des LuftfahrtunternehmensKopie der ZuverlässigkeitsüberprüfungSchulungsbescheinigungNachweise absolvierter Fortbildungen bei sonstigen Änderungen: Anlagen und Nachweise zu sonstigen Änderungen Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    bei Änderungen an den Sicherheitsmaßnahmen: Luftsicherheitsprogramm bei Änderungen betreffend den Luftsicherheitsbeauftragten oder den Vertretenden der Luftsicherheitsbeauftragten: VerpflichtungserklärungNachweise für Luftsicherheitsbeauftragte oder neue Vertretende des LuftfahrtunternehmensKopie der ZuverlässigkeitsüberprüfungSchulungsbescheinigungNachweise absolvierter Fortbildungen bei sonstigen Änderungen: Anlagen und Nachweise zu sonstigen Änderungen Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    bei Änderungen an den Sicherheitsmaßnahmen: Luftsicherheitsprogramm bei Änderungen betreffend den Luftsicherheitsbeauftragten oder den Vertretenden der Luftsicherheitsbeauftragten: VerpflichtungserklärungNachweise für Luftsicherheitsbeauftragte oder neue Vertretende des LuftfahrtunternehmensKopie der ZuverlässigkeitsüberprüfungSchulungsbescheinigungNachweise absolvierter Fortbildungen bei sonstigen Änderungen: Anlagen und Nachweise zu sonstigen Änderungen Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Online Verfahren

Weiterführende Links

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Stand

03.03.2024, 16:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Luftfahrt-Bundesamt

Hausanschrift

Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Postanschrift

Postfach 3054
38020 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-0

Fax

+49 531 2355-9099

E-Mail Adresse

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Webseite

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