Luftsicherheitsprogramm; Beantragung der Zulassung für deutsches Luftfahrtunternehmen

Wenn Sie als deutsches Luftfahrtunternehmen innerhalb der Europäischen Union (EU) Flüge durchführen möchten, dann müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Zulassung eines Luftsicherheitsprogramms beantragen.

Deutsche Luftfahrtunternehmen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) Flüge durchführen, müssen ein Luftsicherheitsprogramm erstellen und fortentwickeln. Ein deutsches Luftfahrtunternehmen muss über ein zugelassenes Luftsicherheitsprogramm verfügen, um eine Betriebsgenehmigung vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erhalten zu können.

Warum brauche ich die Zulassung?

Das Luftsicherheitsprogramm beschreibt Maßnahmen, die ein Luftfahrtunternehmen anwendet, um einen sicheren Luftverkehr zu gewährleisten. Dies dient insbesondere dazu, Flugzeugentführungen, Sabotageakte und terroristische Anschläge zu verhindern.
Wenn Sie als Unternehmen Luftfahrzeuge mit mehr als 5,7 Tonnen Höchstgewicht betreiben, oder zu betreiben beabsichtigen, sind Sie verpflichtet, dem Luftfahrt-Bundesamt ein Luftsicherheitsprogramm zur Zulassung vorzulegen.

Das zugelassene Luftsicherheitsprogramm ist eine Voraussetzung für die Erteilung der Betriebsgenehmigung.

Wie lange ist das zugelassene Luftsicherheitsprogramm gültig?

Ein zugelassenes Luftsicherheitsprogramm für deutsche Luftfahrtunternehmen ist unbegrenzt gültig.

Spätestens fünf Jahre nach der Zulassung wird aber geprüft, ob das Luftsicherheitsprogramm noch den dann geltenden Vorschriften entspricht.

Sie sind daher verpflichtet, alle Änderungen, die das Luftsicherheitsprogramm betreffen, fortlaufend an das Luftfahrt-Bundesamt zu melden.

Welche Ausnahmen gibt es?

Betreiben Sie ausschließlich Luftfahrzeuge mit einem Höchstgewicht von bis zu 5,7 Tonnen, besteht eine Ausnahme von der Vorlagepflicht beim Luftfahrt-Bundesamt. Eine Vorlage zur Zulassung kann dennoch im Einzelfall verlangt werden.

Die Ausnahme gilt nicht für die Zulassung von Sonder-Luftsicherheitsprogrammen für Einflüge nach Berlin.

Voraussetzungen

  • Sie haben den Antrag auf die Erteilung einer Betriebsgenehmigung bereits beim Luftfahrt-Bundesamt gestellt oder besitzen diese schon. 
  • Sie stellen den Antrag
    • als Luftsicherheitsbeauftragte oder Luftsicherheitsbeauftragter
    • in Vertretung

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Die Gebühr ist abhängig von der Größe des Luftfahrzeugs und von dem Inhalt des Luftsicherheitsprogramms.
Gebühr: 1.000 EUR - 10.000 EUR

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch
    Sie können innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen.

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Im Lauf des Genehmigungsprozesses werden folgende Unterlagen benötigt: wenn noch keine Luftsicherheitsbeauftragte oder kein Luftsicherheitsbeauftragter benannt wurde oder der Antrag in Vertretung gestellt wird: Verpflichtungserklärung wenn bereits eine Luftsicherheitsbeauftragte oder ein Luftsicherheitsbeauftragter ernannt wurde: Kopie der Zuverlässigkeitsüberprüfung,SchulungsbescheinigungNachweise absolvierter Fortbildungen Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Im Lauf des Genehmigungsprozesses werden folgende Unterlagen benötigt: wenn noch keine Luftsicherheitsbeauftragte oder kein Luftsicherheitsbeauftragter benannt wurde oder der Antrag in Vertretung gestellt wird: Verpflichtungserklärung wenn bereits eine Luftsicherheitsbeauftragte oder ein Luftsicherheitsbeauftragter ernannt wurde: Kopie der Zuverlässigkeitsüberprüfung,SchulungsbescheinigungNachweise absolvierter Fortbildungen Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Im Lauf des Genehmigungsprozesses werden folgende Unterlagen benötigt: wenn noch keine Luftsicherheitsbeauftragte oder kein Luftsicherheitsbeauftragter benannt wurde oder der Antrag in Vertretung gestellt wird: Verpflichtungserklärung wenn bereits eine Luftsicherheitsbeauftragte oder ein Luftsicherheitsbeauftragter ernannt wurde: Kopie der Zuverlässigkeitsüberprüfung,SchulungsbescheinigungNachweise absolvierter Fortbildungen Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Im Lauf des Genehmigungsprozesses werden folgende Unterlagen benötigt: wenn noch keine Luftsicherheitsbeauftragte oder kein Luftsicherheitsbeauftragter benannt wurde oder der Antrag in Vertretung gestellt wird: Verpflichtungserklärung wenn bereits eine Luftsicherheitsbeauftragte oder ein Luftsicherheitsbeauftragter ernannt wurde: Kopie der Zuverlässigkeitsüberprüfung,SchulungsbescheinigungNachweise absolvierter Fortbildungen Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

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Stand

04.03.2024, 12:03 Uhr

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