Luftsicherheitsprogramm; Beantragung der Zulassung für ausländisches Luftfahrtunternehmen

Wenn Sie als ausländisches Luftfahrunternehmen Flüge nach Deutschland durchführen möchten, dann müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Zulassung eines Luftsicherheitsprogramms beantragen.

Ausländische Luftfahrtunternehmen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) Flüge durchführen, müssen ein Luftsicherheitsprogramm erstellen und fortentwickeln. Das Luftsicherheitsprogramm beschreibt Maßnahmen, die ein Luftfahrtunternehmen anwendet, um einen sicheren Luftverkehr zu gewährleisten. Dies dient insbesondere dazu, um Flugzeugentführungen, Sabotageakte und terroristische Anschläge zu verhindern.

Als ausländisches Luftfahrtunternehmen, das beabsichtigt, Verkehrsflughäfen der Bundesrepublik Deutschland zu benutzen, müssen Sie ein Luftsicherheitsprogramm erstellen und dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zur Zulassung vorlegen.

Warum brauche ich die Zulassung?

Ein zugelassenes Luftsicherheitsprogramm ist eine Voraussetzung für die Erteilung

  • der Betriebsgenehmigung vor der Aufnahme von Fluglinienverkehr von und nach Deutschland für Luftfahrtunternehmen aus, die nicht in im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässig sind
  • der Einflugerlaubnis vor der Aufnahme von Charterflügen von und nach Deutschland für Luftfahrtunternehmen aus Nicht-EWR-Mitgliedstaaten

Wie lange ist das zugelassene Luftsicherheitsprogramm gültig?

Ein zugelassenes Luftsicherheitsprogramm für ausländische Luftfahrtunternehmen ist unbegrenzt gültig.

Spätestens 5 Jahre nach der Zulassung wird aber geprüft, ob das Luftsicherheitsprogramm es noch den dann geltenden Vorschriften entspricht.

Sie sind daher verpflichtet, alle Änderungen, die das Luftsicherheitsprogramm betreffen, fortlaufend an das Luftfahrt-Bundesamt zu melden.

Welche Ausnahmen gibt es?

In folgenden Fällen kann von einer Zulassung des Luftsicherheitsprogramms abgesehen werden:

  • Ihr Unternehmen betreibt ausschließlich Luftfahrzeuge mit einem Höchstgewicht von bis zu 5,7 Tonnen. Eine Vorlage zur Zulassung kann im Einzelfall verlangt werden.
  • Sie haben bereits eine Bestätigung der zuständigen Behörde Ihres Staates im EWR, dass Sie ein gebilligtes Luftsicherheitsprogramm für Luftfahrtunternehmen nach EU-Verordnung haben.

Die Ausnahmen gelten nicht für die Zulassung von Sonder-Luftsicherheitsprogrammen für Einflüge nach Berlin.

Voraussetzungen

  • Sie stellen den Antrag
    • als Luftsicherheitsbeauftragte oder Luftsicherheitsbeauftragter
    • als Chief Executive Officer (CEO)
    • in Vertretung

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten


Gebühr: 500 EUR - 5.000 EUR

Die Gebühr ist abhängig von der Größe des Luftfahrzeugs und von dem Inhalt des Luftsicherheitsprogramms.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch
    Sie können innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen.

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Wenn keine Luftsicherheitsbeauftragten benannt wurden oder die antragsstellende Person nicht der oder die Luftsicherheitsbeauftragte ist: Verpflichtungserklärung Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Wenn keine Luftsicherheitsbeauftragten benannt wurden oder die antragsstellende Person nicht der oder die Luftsicherheitsbeauftragte ist: Verpflichtungserklärung Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Wenn keine Luftsicherheitsbeauftragten benannt wurden oder die antragsstellende Person nicht der oder die Luftsicherheitsbeauftragte ist: Verpflichtungserklärung Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Wenn keine Luftsicherheitsbeauftragten benannt wurden oder die antragsstellende Person nicht der oder die Luftsicherheitsbeauftragte ist: Verpflichtungserklärung Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

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Stand

15.01.2024, 06:01 Uhr

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