Programmfüllender Dokumentarfilm; Beantragung einer Förderung für die Stoffentwicklung

Wenn Sie ein künstlerisch herausragendes programmfüllendes Dokumentarfilmvorhaben entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Stoffentwicklungsförderung beantragen.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Entwicklungen von produktionsreifen projektgerechten Beschreibungen für dokumentarische Filmvorhaben mit bis zu 20.000 EUR.

Als Regisseurin oder Regisseur von Kino-Dokumentarfilmen soll Ihnen die Förderung helfen, Ihre Stoffe besser ausarbeiten und entwickeln zu können. Außerdem dient sie dazu, Finanzierungs- und Produktionspartner zur weiteren Projektentwicklung und späteren Realisierung Ihres Filmvorhabens zu gewinnen.

Im Fokus der Förderung stehen anspruchsvolle Kinoprojekte mit innovativem und individuellem Ansatz zur Umsetzung.

Ihren Antrag reichen Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Keine Förderung bekommen Sie:

  • wenn Ihr Projekt bereits anderweitig gefördert wird
  • für Projekte, die im Rahmen der Hochschulausbildung entstehen

Förderfähige Kosten sind:

  • Honorar für Autorinnen und Autoren in angemessener Höhe
  • Kosten für Rechteerwerb und Rechtsberatung
  • Kosten für Recherche und Archiv  
  • Reisekosten und Teilnahmegebühren für Projektpräsentationen auf Filmfachmessen; beides muss mit der Stoffentwicklung zusammenhängen
  • Übersetzungskosten
  • Kosten für die Erstellung eines Teasers oder Trailers
  • Honorar für dramaturgische Beratung
  • Kosten für die Erstellung von Konzepten und Materialien für Marketing und Auswertung

Nach Abschluss des Projekts müssen Sie nachweisen, wofür Sie die Fördermittel ausgegeben haben. Dafür müssen Sie alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den Projektkosten zu tun haben.

Wenn Sie eine Förderung erhalten, müssen Sie die BKM über Ihren Produktionsprozess auf dem Laufenden halten.

Über die verschiedenen Filmförderungen durch die BKM können Sie weitere Gelder für Filmprojekte erhalten.

Voraussetzungen

Anträge stellen können:

  • Regisseurinnen und Regisseure, sofern sie bereits einen programmfüllenden Dokumentarfilm von mindestens 79 Minuten Länge vorweisen können, der im Kino, auf Festivals oder im Fernsehen ausgewertet wurde.

weitere Voraussetzungen:

  • Sie müssen eine Produktionsfirma für Ihr Projekt gewonnen haben und dies mit einer entsprechenden Absichtserklärung nachweisen können.

Oder

Wenn Sie das Projekt selbst finanzieren, benötigen Sie keine Produktionsfirma. In dem Fall ist eine unabhängige Dramaturgin oder ein unabhängiger Dramaturg erforderlich, die oder der Ihr Projekt unterstützt. Dies müssen Sie mit einer entsprechenden Absichtserklärung belegen.

Fristen

In der Regel gibt es 3 Einreichungsfristen pro Jahr. Die aktuellen Termine können Sie der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entnehmen.

Antragstellung:

  • vor Projektbeginn

Nachweis über Verwendung der Mittel:

  • innerhalb von 6 Monaten nach Projektende

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  •  Klage vor dem Verwaltungsgericht

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei Antragstellung einreichen: Synopsis, maximal eine DIN A4-Seite aussagekräftige Projektskizze mit Darstellung möglicher Handlungsstränge sowie Protagonistinnen und Protagonisten,erster Ideen zum visuellen und dramaturgischen Konzept undZielsetzung der Stoffentwicklungsförderung (etwa 10 Seiten) Darstellung des zeitlichen Rahmens für das geplante VorhabenRealisierungskonzept nach Abschluss der Stoffentwicklung Vita beziehungsweise Filmografie der Regisseurin oder des Regisseurs,der Produzentin oder des Produzenten sowieder dramaturgischen Beraterin oder des dramaturgischen Beraters Absichtserklärung einer Produzentin oder eines Produzenten mit einer sogenannten Producer’s Note  odereiner externen dramaturgischen Beraterin beziehungsweise eines externen dramaturgischen Beraters mit kurzer Einschätzung des Projekts gegebenenfalls weitere Interessensbekundungen Dritter wie zum Beispiel Sender oder Verleiher detaillierte Kostenaufstellung, aufgeschlüsselt nach: Honorar für Autorinnen und Autoren in angemessener HöheKosten für Rechteerwerb und RechtsberatungKosten für Recherche und ArchivReisekosten und Teilnahmegebühren für Projektpräsentationen auf Filmfachmessen; beides muss nachweislich im direkten Zusammenhang mit der Stoffentwicklung stehenÜbersetzungskostenKosten für die Erstellung eines Teasers oder TrailersHonorar für dramaturgische BeratungKosten für die Erstellung von Konzepten und Materialien für Marketing und Auswertung Erklärung über die Rechte am Stoff; gegebenenfalls müssen Sie auch Persönlichkeitsrechte oder Rechte an vorbestehenden Werken nachweisengegebenenfalls Erläuterung bei erneuter Einreichung sowie Sachstand zu erfolgten Einreichungen bei anderen Förderungen
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei Antragstellung einreichen: Synopsis, maximal eine DIN A4-Seite aussagekräftige Projektskizze mit Darstellung möglicher Handlungsstränge sowie Protagonistinnen und Protagonisten,erster Ideen zum visuellen und dramaturgischen Konzept undZielsetzung der Stoffentwicklungsförderung (etwa 10 Seiten) Darstellung des zeitlichen Rahmens für das geplante VorhabenRealisierungskonzept nach Abschluss der Stoffentwicklung Vita beziehungsweise Filmografie der Regisseurin oder des Regisseurs,der Produzentin oder des Produzenten sowieder dramaturgischen Beraterin oder des dramaturgischen Beraters Absichtserklärung einer Produzentin oder eines Produzenten mit einer sogenannten Producer’s Note  odereiner externen dramaturgischen Beraterin beziehungsweise eines externen dramaturgischen Beraters mit kurzer Einschätzung des Projekts gegebenenfalls weitere Interessensbekundungen Dritter wie zum Beispiel Sender oder Verleiher detaillierte Kostenaufstellung, aufgeschlüsselt nach: Honorar für Autorinnen und Autoren in angemessener HöheKosten für Rechteerwerb und RechtsberatungKosten für Recherche und ArchivReisekosten und Teilnahmegebühren für Projektpräsentationen auf Filmfachmessen; beides muss nachweislich im direkten Zusammenhang mit der Stoffentwicklung stehenÜbersetzungskostenKosten für die Erstellung eines Teasers oder TrailersHonorar für dramaturgische BeratungKosten für die Erstellung von Konzepten und Materialien für Marketing und Auswertung Erklärung über die Rechte am Stoff; gegebenenfalls müssen Sie auch Persönlichkeitsrechte oder Rechte an vorbestehenden Werken nachweisengegebenenfalls Erläuterung bei erneuter Einreichung sowie Sachstand zu erfolgten Einreichungen bei anderen Förderungen
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei Antragstellung einreichen: Synopsis, maximal eine DIN A4-Seite aussagekräftige Projektskizze mit Darstellung möglicher Handlungsstränge sowie Protagonistinnen und Protagonisten,erster Ideen zum visuellen und dramaturgischen Konzept undZielsetzung der Stoffentwicklungsförderung (etwa 10 Seiten) Darstellung des zeitlichen Rahmens für das geplante VorhabenRealisierungskonzept nach Abschluss der Stoffentwicklung Vita beziehungsweise Filmografie der Regisseurin oder des Regisseurs,der Produzentin oder des Produzenten sowieder dramaturgischen Beraterin oder des dramaturgischen Beraters Absichtserklärung einer Produzentin oder eines Produzenten mit einer sogenannten Producer’s Note  odereiner externen dramaturgischen Beraterin beziehungsweise eines externen dramaturgischen Beraters mit kurzer Einschätzung des Projekts gegebenenfalls weitere Interessensbekundungen Dritter wie zum Beispiel Sender oder Verleiher detaillierte Kostenaufstellung, aufgeschlüsselt nach: Honorar für Autorinnen und Autoren in angemessener HöheKosten für Rechteerwerb und RechtsberatungKosten für Recherche und ArchivReisekosten und Teilnahmegebühren für Projektpräsentationen auf Filmfachmessen; beides muss nachweislich im direkten Zusammenhang mit der Stoffentwicklung stehenÜbersetzungskostenKosten für die Erstellung eines Teasers oder TrailersHonorar für dramaturgische BeratungKosten für die Erstellung von Konzepten und Materialien für Marketing und Auswertung Erklärung über die Rechte am Stoff; gegebenenfalls müssen Sie auch Persönlichkeitsrechte oder Rechte an vorbestehenden Werken nachweisengegebenenfalls Erläuterung bei erneuter Einreichung sowie Sachstand zu erfolgten Einreichungen bei anderen Förderungen
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei Antragstellung einreichen: Synopsis, maximal eine DIN A4-Seite aussagekräftige Projektskizze mit Darstellung möglicher Handlungsstränge sowie Protagonistinnen und Protagonisten,erster Ideen zum visuellen und dramaturgischen Konzept undZielsetzung der Stoffentwicklungsförderung (etwa 10 Seiten) Darstellung des zeitlichen Rahmens für das geplante VorhabenRealisierungskonzept nach Abschluss der Stoffentwicklung Vita beziehungsweise Filmografie der Regisseurin oder des Regisseurs,der Produzentin oder des Produzenten sowieder dramaturgischen Beraterin oder des dramaturgischen Beraters Absichtserklärung einer Produzentin oder eines Produzenten mit einer sogenannten Producer’s Note  odereiner externen dramaturgischen Beraterin beziehungsweise eines externen dramaturgischen Beraters mit kurzer Einschätzung des Projekts gegebenenfalls weitere Interessensbekundungen Dritter wie zum Beispiel Sender oder Verleiher detaillierte Kostenaufstellung, aufgeschlüsselt nach: Honorar für Autorinnen und Autoren in angemessener HöheKosten für Rechteerwerb und RechtsberatungKosten für Recherche und ArchivReisekosten und Teilnahmegebühren für Projektpräsentationen auf Filmfachmessen; beides muss nachweislich im direkten Zusammenhang mit der Stoffentwicklung stehenÜbersetzungskostenKosten für die Erstellung eines Teasers oder TrailersHonorar für dramaturgische BeratungKosten für die Erstellung von Konzepten und Materialien für Marketing und Auswertung Erklärung über die Rechte am Stoff; gegebenenfalls müssen Sie auch Persönlichkeitsrechte oder Rechte an vorbestehenden Werken nachweisengegebenenfalls Erläuterung bei erneuter Einreichung sowie Sachstand zu erfolgten Einreichungen bei anderen Förderungen

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Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

03.03.2024, 08:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

Hausanschrift

Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn

Postanschrift

Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn

Telefon

+49 228 99681-44355

Fax

+49 228 99681-513608

E-Mail Adresse

Poststelle@bkm.bund.de

Webseite

https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien

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