Videoförderung; Beantragung
Wenn Sie einen deutschen Kinofilm auf DVD, Video-on-Demand oder Blu-ray Disc herausbringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Die Filmförderungsanstalt (FFA) fördert die Veröffentlichung und Markteinführung deutscher Kinofilme auf DVD und/oder VoD.
Sie können eine Förderung von bis zu EUR 600.000 für folgende Maßnahmen bekommen:
-
Herausbringungskosten der Filme auf DVD: bis zu EUR 600.000
-
Zu den Herausbringungskosten zählen unter anderem:
- DVD-Produktion und Vervielfältigung
- Herstellung von Fremdsprachenfassungen der Filme
- Verpackung und Transport- filmbezogene Inserate in der Filmfachpresse, Werbetrailer
- Werbematerial
-
Zu den Herausbringungskosten zählen unter anderem:
-
Herausbringungskosten der Filme als Video-on-Demand (VoD): bis zu EUR 600.000
- Nur die Kosten für die Herausbringung einzelner Filme sind förderfähig.
- Außergewöhnliche oder beispielhafte Werbemaßnahmen: bis zu EUR 150.000
- Erstellung von Fremdsprachenfassungen: bis zu EUR 600.000
- Besonderer Aufwand beim Absatz von Kinderfilmen sowie von weiteren für Kinder- und Jugendliche geeigneten Filmen: bis zu EUR 150.000
- Maßnahmen zur Erweiterung bestehender und Erschließung neuer Absatzmärkte: bis zu EUR 300.000
- Maßnahmen der vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit, die den Absatz verbessern sollen: bis zu EUR 300.000
Ihren Antrag reichen Sie online bei der Filmförderungsanstalt (FFA) ein.
Die Entscheidung über Ihren Antrag trifft die Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung 6 Mal im Jahr.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Hinweis:
Sie können Anträge auf Videoförderung zeitgleich mit Anträgen auf Verleihförderung stellen.
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
- mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland:
- Videovertriebsfirmen
- Anbieter von Video-on-Demand-Diensten
- ausländische Anbieter, wenn sie eine Filmabgabe leisten
Fristen
keine
Kosten
- bei Einfachprüfung: 3,75 Prozent der Förderung
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Antragsformular Erlösabrechnung Videoförderung
- Antragsformular Erlösabrechnung Videoförderung
- Antragsformular Erlösabrechnung Videoförderung
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Angaben über den/die Antragsteller/in Name Sitz und Rechtsform der Firma Angabe, ob es sich bei der Firma um ein Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) handelt Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.),gegebenenfalls Handelsregisterauszug Kostenaufstellung und Finanzierungsplan Anvisierte Stückzahl der abzusetzenden DVDsLizenzvertrag und Nachweis über Höhe, Art und Zahlung gewährter GarantienHandelsregister- oder Vereinsregisterauszugs des AntragstellersAnsichts-DVD oder vergleichbares Medium mit dem zu fördernden ProjektFreiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)-Bescheinigung BAFA-BescheinigungPrädikat „besonders wertvoll“ der Deutschen Film- und Medienbewertung (FBW), sofern relevantMaßnahmenbeschreibung/Marketingkonzept Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, müssen Sie einreichen: Für die Auszahlung der ersten Rate müssen Sie einreichen: Bestätigung der Eigenmittel durch Bank oder Steuerberater/Wirtschaftsprüfervorläufige BAFA- Bescheinigung bei internationalen KoproduktionenFSK Bescheinigung VideoAuftragserteilung zur Schlusskostenprüfung an Schlusskostenprüfgesellschaft Für die Auszahlung der Schlussrate müssen Sie einreichen: VerwendungsnachweisPrüfbericht der Schlusskostenprüfgesellschaftendgültige BAFA-Bescheinigungerste Erlösabrechnunggegebenenfalls Beleg DVD -
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Angaben über den/die Antragsteller/in Name Sitz und Rechtsform der Firma Angabe, ob es sich bei der Firma um ein Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) handelt Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.),gegebenenfalls Handelsregisterauszug Kostenaufstellung und Finanzierungsplan Anvisierte Stückzahl der abzusetzenden DVDsLizenzvertrag und Nachweis über Höhe, Art und Zahlung gewährter GarantienHandelsregister- oder Vereinsregisterauszugs des AntragstellersAnsichts-DVD oder vergleichbares Medium mit dem zu fördernden ProjektFreiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)-Bescheinigung BAFA-BescheinigungPrädikat „besonders wertvoll“ der Deutschen Film- und Medienbewertung (FBW), sofern relevantMaßnahmenbeschreibung/Marketingkonzept Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, müssen Sie einreichen: Für die Auszahlung der ersten Rate müssen Sie einreichen: Bestätigung der Eigenmittel durch Bank oder Steuerberater/Wirtschaftsprüfervorläufige BAFA- Bescheinigung bei internationalen KoproduktionenFSK Bescheinigung VideoAuftragserteilung zur Schlusskostenprüfung an Schlusskostenprüfgesellschaft Für die Auszahlung der Schlussrate müssen Sie einreichen: VerwendungsnachweisPrüfbericht der Schlusskostenprüfgesellschaftendgültige BAFA-Bescheinigungerste Erlösabrechnunggegebenenfalls Beleg DVD -
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Angaben über den/die Antragsteller/in Name Sitz und Rechtsform der Firma Angabe, ob es sich bei der Firma um ein Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) handelt Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.),gegebenenfalls Handelsregisterauszug Kostenaufstellung und Finanzierungsplan Anvisierte Stückzahl der abzusetzenden DVDsLizenzvertrag und Nachweis über Höhe, Art und Zahlung gewährter GarantienHandelsregister- oder Vereinsregisterauszugs des AntragstellersAnsichts-DVD oder vergleichbares Medium mit dem zu fördernden ProjektFreiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)-Bescheinigung BAFA-BescheinigungPrädikat „besonders wertvoll“ der Deutschen Film- und Medienbewertung (FBW), sofern relevantMaßnahmenbeschreibung/Marketingkonzept Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, müssen Sie einreichen: Für die Auszahlung der ersten Rate müssen Sie einreichen: Bestätigung der Eigenmittel durch Bank oder Steuerberater/Wirtschaftsprüfervorläufige BAFA- Bescheinigung bei internationalen KoproduktionenFSK Bescheinigung VideoAuftragserteilung zur Schlusskostenprüfung an Schlusskostenprüfgesellschaft Für die Auszahlung der Schlussrate müssen Sie einreichen: VerwendungsnachweisPrüfbericht der Schlusskostenprüfgesellschaftendgültige BAFA-Bescheinigungerste Erlösabrechnunggegebenenfalls Beleg DVD -
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Angaben über den/die Antragsteller/in Name Sitz und Rechtsform der Firma Angabe, ob es sich bei der Firma um ein Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) handelt Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.),gegebenenfalls Handelsregisterauszug Kostenaufstellung und Finanzierungsplan Anvisierte Stückzahl der abzusetzenden DVDsLizenzvertrag und Nachweis über Höhe, Art und Zahlung gewährter GarantienHandelsregister- oder Vereinsregisterauszugs des AntragstellersAnsichts-DVD oder vergleichbares Medium mit dem zu fördernden ProjektFreiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)-Bescheinigung BAFA-BescheinigungPrädikat „besonders wertvoll“ der Deutschen Film- und Medienbewertung (FBW), sofern relevantMaßnahmenbeschreibung/Marketingkonzept Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, müssen Sie einreichen: Für die Auszahlung der ersten Rate müssen Sie einreichen: Bestätigung der Eigenmittel durch Bank oder Steuerberater/Wirtschaftsprüfervorläufige BAFA- Bescheinigung bei internationalen KoproduktionenFSK Bescheinigung VideoAuftragserteilung zur Schlusskostenprüfung an Schlusskostenprüfgesellschaft Für die Auszahlung der Schlussrate müssen Sie einreichen: VerwendungsnachweisPrüfbericht der Schlusskostenprüfgesellschaftendgültige BAFA-Bescheinigungerste Erlösabrechnunggegebenenfalls Beleg DVD
Online Verfahren
-
Online-Antrag auf Videoförderung - Digitale Antragsannahme auf der Internetseite der Filmförderungsanstalt (FFA)
Onlineverfahren ist aus dem TextModul 14 (Formulare) abgeleitet. -
Online-Antrag auf Videoförderung - Digitale Antragsannahme auf der Internetseite der Filmförderungsanstalt (FFA)
Onlineverfahren ist aus dem TextModul 14 (Formulare) abgeleitet. -
Online-Antrag auf Videoförderung - Digitale Antragsannahme auf der Internetseite der Filmförderungsanstalt (FFA)
Onlineverfahren ist aus dem TextModul 14 (Formulare) abgeleitet.
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
10.04.2024, 07:04 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (siehe BayernPortal)